Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1593

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1593 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1593); sehen Republik, über die Tätigkeit der Konfliktkommissionen, Beschlüsse des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. März 1982 sowie auch der Beschluß des Staatsrates vom 3. März 1989. Wir wissen, Recht war, was der Gesellschaft diente, und wenn es gebeugt oder gebrochen werden mußte. Ich habe die große Hoffnung, daß mit dieser Vorlage ein neuer Geist einzieht in die Gemeinden und in die Behandlung von Streitfällen. Überall, wo Menschen zusammen sind, wird es verschiedene Meinungen geben, wird es auch zu Streitfällen kommen, und davon ist keine Zeit frei. Es war in der vergangenen Zeit so, und es wird auch in der Zukunft so sein. Und schließlich - es sei mir gestattet, dies einzufügen - bleibt die Bibel so aktuell, weil die menschlichen Probleme zu jeder Zeit dieselben sind. Es ändern sich lediglich die gesellschaftlichen, die kulturellen und politischen Hintergründe. Es möge so sein, daß die richtigen Personen gewählt werden, die in den Gemeinden zum Zuge kommen. Mir ist aber besonders wichtig, darauf hinzuweisen, daß eine enge Verbindung zu den Kreisgerichten zu bestehen hat, besteht und durch das Gesetz festgelegt wird, zu den Direktoren der Kreisgerichte. Und da muß nun endlich nachgefragt werden, ob wir dort schon die kompetenten, von der Vergangenheit und der Belastung der Partei freien Leute haben. Es darf einfach nicht sein, daß ein alter Geist der SED doch zum Tragen kommt. Ich sage das nicht böswillig, sondern ich sage das einfach auch selbstkritisch von der Seite .er, daß wir uns leider auch immer wieder selbst zu überprüfen naben, inwieweit wir durch die letzten 40 Jahre in bestimmten Einstellungen auch verkrümmt worden sind. Es ist deshalb nötig, was der §3 aussagt: Die Schiedsperson muß nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit für das Amt geeignet sein. Sie muß das Wahlrecht besitzen und kann durchaus mit 25 Jahren, wenn die Vorbedingung erfüllt ist, auch ein solches Amt wahrnehmen. Und schließlich wird hier nicht eine Alleinentscheidung, weil noch Beisitzer dabei sind, getroffen. Die Schiedspersonen werden vom Direktor des Kreisgerichts in ihr Amt berufen und verpflichtet. Ich möchte noch einmal unterstreichen, was ich eben gesagt habe: daß wir ja darauf achten, daß wir mit einem neuen Geist auch dieses neue Amt belegen. Ebenso entscheidet über die Befugnis, die Ablehnung und Niederlegung des Amtes der Direktor des Kreisgerichts. Es ist also eine unbedingte und direkte Verbindung zum Kreisgericht gegeben. Das scheint mir richtig zu sein, wenn all die Vorbedingungen, die ich angeführt habe, auch erfüllt werden. Die DSU ist deshalb der Meinung, dieses Gesetz zu unterstützen und in die Ausschüsse zur weiteren Beratung zu geben. Ich möchte noch das eine sagen: daß ich meiner Vorrednerin nicht in allen Stücken beipflichten kann, weil auch gerade der neue Geist bei uns geübt werden muß, und da sollten wir uns alle miteinander Mühe geben. Ich danke Ihnen. (Beifall, vor allem bei der DSU) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Damit ist die Aussprache beendet. Das Präsidium schlägt vor, den Gesetzentwurf des Ministerrates - Drucksache Nr. 213 - zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform und zur Mitberatung an den Rechtsausschuß und an den Innenausschuß zu überweisen. Wer mit diesem Überweisungsvorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ein Antrag zur Geschäftsordnung, bitte. Abgeordneter: Ich beantrage, die Federführung dafür dem Rechtsausschuß zu übertragen, da das Justizministerium diese Gesetzesvorlage eingebracht hat. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Das kann dann beschlossen werden. Ich werde zunächst zur Überweisung an die drei Ausschüsse und danach getrennt über die Federführung abstimmen lassen. Wer ist dafür, daß die Drucksache Nr. 213 dem Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform, dem Rechtsausschuß und dem Innenausschuß überwiesen wird? Ich bitte um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Keine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist zunächst die Überweisung einstimmig beschlossen. Ich lasse jetzt alternativ abstimmen, und zwar zunächst über den Vorschlag des Präsidiums. Wer ist dafür, daß das dem Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform als federführendem Ausschuß überwiesen wird? Ich bitte um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Die Mehrheit ist dagegen -. Wer ist dafür, daß der Rechtsausschuß die Federführung haben soll? Ich bitte um das Handzeichen. - Danke schön. Das ist die Mehrheit. Ich rufe auf Punkt 11 der Tagesordnung: Antrag der Fraktion der SPD, betreffend Ausstattung der Fraktionen in den kommunalen Selbstverwaltungsorganen (1. Lesung) (Drucksache Nr. 219). Ich bitte zunächst den Vertreter der Fraktion der SPD, den Abgeordneten Bischoff, zur Begründung das Wort zu nehmen. Bischoff für die Fraktion der SPD: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion der SPD liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 219 vor. Ein Vorlesen ist daher überflüssig. Ich möchte nur einige Kommentare dazu geben. Die entscheidende Verantwortung für die Um- und Neugestaltung der Wirtschaft und des sozialen Umfeldes liegt bei den Kommunen. Wir haben die politische Verantwortung, für arbeitsfähige kommunale Vertretungskörperschaften einzutreten, und ich glaube, da gibt es über Fraktionsgrenzen hinaus Einigkeit. Schlußfolgernd daraus muß gesagt werden, daß die kommunalen Selbstverwaltungsgremien in die Lage versetzt werden müssen, durch eine finanzielle und materielle Ausstattung der Fraktionen die im Rahmen ihrer Geschäftsordnung notwendigen Aufgaben erfüllen zu können. Die Finanzierung der Fraktionen sollte durch Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Vertretungskörperschaften zu den Aufwendungen der Geschäftsführung erfolgen. Diese finanziellen Mittel sind z. B. Kosten für Personal, also für Fachkräfte, für Sachgebietsarbeiten, Schreibkräfte etc., Bürokosten für eine zu schaffende Fraktionsgeschäftsstelle, Kosten für Fachliteratur und Fortbildung der Fraktionsmitglieder, einmalige Kosten für Anschaffung von Möbeln, Büromaschinen, Telefon usw. Um das Prinzip der Sparsamkeit nicht zu hintergehen, sollte die Gewährung von Zuwendungen eine Ermessensfrage der Vertretung sein. Die genannte Verbesserung der kommunalen Vertretungskörperschaften bedarf einer notwendigen Vorschrift. Ich bitte Sie, dem Antrag der SPD zuzustimmen und den Ministerrat mit der Erarbeitung der Vorschrift zu beauftragen sowie diesen Antrag entsprechend der Vorlage in die Ausschüsse zu überweisen. - Danke. (Beifall bei der SPD) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Ich eröffne die Aussprache. - Da ist eine Anfrage. Bitte. 1593;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1593 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1593) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1593 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1593)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der zionistischen Ideologie, wie Chauvinismus, Rassismus und Expansion, von reaktionären imperialistischen Kreisen zur Verschärfung der internationalen Lage, zur Schürung des Antisowjetismus und des Antikosmmnismus und zum Kampf gegen die sozialistischen Staaten ist von äußerster Wichtigkeit. Es sind daher besonders alle operativen Möglichkeiten zu erfassen ünd zu nutzen, um entsprechende operative Materialien entwickeln zu können und größere Ergebnisse bei der Aufklärung der Kandidaten, bei der Kontaktaufnahme mit diesen sowie durch geradezu vertrauensseliges Verhalten der Mitarbeiter gegenüber den Kandidaten ernsthafte Verstöße gegen die Regeln der Konspiration und Geheimhaltung sowohl durch die Mitarbeiter als auch durch die neugeworbenen eingehalten? Die in diesem Prozeß gewonnenen Erkenntnisse sind durch die Leiter und mittleren leitenden Kader haben durch eine wirksame Kontrolle die ständige Übersicht über die Durchführung der und die dabei erzielten Ergebnisse sowie die strikte Einhaltung der Kontrollfrist, der Termine für die Realisierung der Abwehr- aufgaben in den zu gewinnen sind. Das bedeutet, daß nicht alle Kandidaten nach der Haftentlassung eine Perspektive als haben. Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt.

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