Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1589

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1589 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1589); sind, an den Rechten der Betreuung der Kinder in unserem Lande weiter festhalten können. Was in einem Land wie der DDR möglich war, solche Einrichtungen zu schaffen und zu finanzieren, bei unseren ökonomischen Mißwirtschaften, wie es häufig bezeichnet wird, müßte doch erst recht in einem ökonomisch starken Land wie der BRD und daraus resultierend für ein gesamtes Deutschland möglich sein. Deshalb sollten diese Rechte, die es gibt, festgeschrieben werden und damit gleichzeitig natürlich die finanziellen Ausgleiche gezahlt werden. Deshalb treten wir dafür ein, daß aus dem Bundeshaushalt die Ausgleichszahlungen erfolgen und über den 30. Juni hinaus diese Einrichtungen finanziell erhalten werden können, beispielgebend, und ich hoffe es persönlich auch, für die anderen Bundesländer der BRD. Deshalb unterstützt meine Fraktion den Antrag der SPD und von Bündnis 90/Grüne und schlägt vor, diesen Antrag in die Ausschüsse zu überweisen. - Danke. (Beifall bei der PDS) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön. Es schließt sich an Abgeordneter Dr. Wöstenberg von der Fraktion der F.D.P. Ür. Wöstenberg für die Fraktion der F.D.P.: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich sind die Kinder unsere Zukunft, und wir müssen alles dafür tun, daß sie wohlbehütet und umsorgt aufwachsen können, daß sie zu fröhlichen Menschen werden und allseits gebildet sind. Es gibt gar keinen Zweifel: In der DDR gibt es ein umfassendes System der Kinderbetreuung, von der Geburt bis über die Schule hinaus. Inwieweit dieses System später Bestand haben wird, ist aber eine andere Frage. In der Bundesrepublik wachsen auch Kinder auf. Auch sie werden umsorgt und werden betreut, obwohl es diese ganzen staatlichen Möglichkeiten nicht in dem Umfang gegeben hat. Es gibt auch für mich keinen Zweifel, daß es einen Nachholebedarf in der jetzigen Bundesrepublik gibt. Aber es gibt für mich auch keinen Zweifel, daß wir in der DDR, auf dem jetzigen Gebiet der DDR, zu mehr pluralistischen Formen kommen müssen, daß ich mir sehr gut vorstellen kann, daß es sowohl auf kommunale als auch betriebliche, private und auch auf Eigeninitiative zurückgehende Selbsthilfevereinigungen hinausläuft, wenn es um die Kinderbetreuung geht. Es kann sicherlich in Zukunft nicht so sein, daß diese Kinderbetreuung ,um Nulltarif erfolgt, denn die Kommunen müssen hierfür Geld aufwenden, das sie zum Teil gar nicht haben. Dieses Geld muß erst einmal erwirtschaftet werden. Man kann in der Sozialpolitik nur etwas verteilen, was vorher erarbeitet wurde. (Beifall bei der F.D.P.) Hier scheint nötig, daß eine angemessene Beteiligung der Eltern an den Kosten durchaus gegeben ist. Dort, wo die Eltern es nicht aufbringen können, da ist der Staat verpflichtet zu helfen, und dafür wird die F.D.P. auch künftig sorgen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Rede meines Parteivorsitzenden auf dem 3. Frauenkongreß am 1. September, der sich eindeutig dafür ausgesprochen hat, ein flexibleres und umfassenderes Betreuungssystem für die Kinder auch auf dem Gebiet der jetzigen Bundesrepublik zu erreichen. Jetzt kommt aber das Prinzip dieser Vorlage. Ich meine, wir sind uns in der Aufgabenstellung einig, aber ich glaube, uns trennen doch wieder Welten auf den Wegen dorthin. Ich glaube nicht, daß wir jetzt schon wieder etwas beschließen können, was eindeutig in die rechtlichen Belange der Länder und Kommunen eingreift (Beifall bei der F.D.P.) und über den 30. Juni 1991 hinaus wirksam ist. Es tut mir leid, es kann passieren, daß sich Kommunen oder Länder gezwungen sehen, Bestimmungen, die wir jetzt beschließen würden, sofort oder später in irgendeiner Form außer Kraft zu setzen oder zu novellieren. Ich meine, der Übergangszeitraum bis zum 30.6. 1991 sichert erst einmal den momentanen Bestand und bietet ausreichend Gelegenheit, um allen Trägen, die sich an der Betreuung der Kinder beteiligen wollen, eine Anlaufstrecke zu bieten. - Ich danke Ihnen. (Beifall bei CDU/DA, DSU und F.D.P.) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön. Für die Fraktion CDU/DA spricht der Abgeordnete Dr. Fischer. Dr. Fischer für die Fraktion CDU/DA: Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Die familienpolitischen Positionen der Fraktion CDU/ DA sind klar. Für uns Christdemokraten ist die Familie die natürliche Umwelt des Kindes, die ihm Geborgenheit und die Voraussetzungen für ein gesundes Gedeihen an Leib und Seele bieten kann. Dennoch verkennen wir nicht den erzieherischen Wert der Kindergemeinschaft. Darüber hinaus sehen wir die Notwendigkeit, daß die vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtungen auch aus sozialen Gründen weiterbestehen müssen. Der Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Grüne und SPD stellt in diesem Zusammenhang folgende Forderung an den Ministerrat: Per Gesetz soll dieser den Haushalt der neu zu bildenden Länder so ausstatten, daß sie den Fortbestand der bestehenden kommunalen Kindereinrichtungen über das Jahr 1991 hinaus garantieren können. Die Realisierung solch einer Forderung ist allerdings nur schwer möglich. Damit soll der Ministerrat der nur noch wenige Wochen bestehenden DDR in die Hoheit der erst noch zu bildenden Länder schon heute und mit Wirkung über Jahre hinaus ein-greifen. Anders ausgedrückt, der Ministerrat soll über nicht vorhandene Finanzen noch nicht existierender Länder entscheiden. Die Fraktion CDU/DA stimmt dem Überweisungsantrag in die Ausschüsse zu. Im Zusammenhang damit machen wir den Vorschlag, den Antrag in den Ausschüssen unter folgendem Aspekt zu diskutieren: Um die gegenwärtig in den zukünftigen Ländern Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bestehenden Kinderbetreuungseinrichtungen zu erhalten, ist § 24 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, das im Gebiet gemäß Artikel 3 des Einigungsvertrages am 3.10. in Kraft tritt, anzuwenden. Bei der Bedarfsorientierung ist vom Bestand an der zur Zeit vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtungen auszugehen. Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zum besseren Verständnis, den § 24 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu zitieren. „Alle Kinder, für deren Wohl eine Forderung in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege erforderlich ist, sollen eine entsprechende Hilfe erhalten. Die Länder regeln die Verwirklichung dieses Grundsatzes durch Landesrecht und tragen für einen bedarfsgerechten Ausbau Sorge.“ Unsere Begründung, den Antrag in den Ausschüssen unter diesem Gesichtspunkt zu diskutieren, lautet: 1. Der § 24 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes der BRD, das ab 3.10.1990 auf dem Gebiet der dann ehemaligen DDR in Kraft tritt, legt fest, daß für einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen Sorge zu tragen ist. 2. Unser Vorschlag interpretiert den § 24 des Kinder- und Ju- 1589;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1589 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1589) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1589 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1589)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität - dringend verdächtigt gemacht haben. Die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit bedeutet für alle Angehörigen der Linie den politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse des Quartals folgende Einschätzung treffen: Im Quartal wurden weitere Personen wegen des dringenden Verdachtes der Spionagetätigkeit für imperialistische Geheimdienste festgenommen; damit erhöht sich die Gesamtzahl der in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahrer ist es erforderlich, die sich aus diesen sowio im Ergebnis der Klärung des Vorkommnisses ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben für die weitere Qualifizierung der Arbeit mit zu erreichen ist. Die Diskussion unterstrich auch, daß sowohl über die Notwendigkeit als auch über die grundsätzlichen Wege und das. Wie zur weiteren Qualifizierung der vorbeugenden Tätigkeit sind weiterhin gültig. Es kommt darauf an, die gesamte Vorbeugung noch stärker darauf auszurichten, Feindtätigkeit: bereits im Ansatzpunkt, in der Entstehungsphase zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstalt und bei allen Vollzugsmaßnahmen außerhalb derselben notwendig. Sie ist andererseits zugleich eine Hilfe gegenüber dem Verhafteten, um die mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Agitation den Kollektiven für Öffentlichkeitsarbeit der Bezirksverwaltungen sowie den zuständigen Diensteinheiten. Die stellt den geeignete Materialien für ihre Öff entlichlceitsarbeit zur Verfügung.

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