Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1587

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1587 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1587); haltet noch - darauf möchte ich aufmerksam machen daß der Versicherungsschutz im Übergang, das heißt also bis zum 31.12. 1990, für die bisherigen volkseigenen Betriebe, jetzt Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bestehen bleibt, d. h., daß kein Versicherungsschutzvakuum hier eintritt und damit auch Probleme, die damit Zusammenhängen könnten, für Gut und Leben abgewendet sind. Nach diesem Gesetz hat also jedes Unternehmen die Möglichkeit, sich für die Zukunft, d. h. beginnend mit dem 1. Januar 1991, so bei den in der DDR oder in den Ländern niedergelassenen Versicherungsanstalten, Versicherungsgesellschaften zu versichern, wie es das Unternehmen für ökonomisch, für kaufmännisch zweckmäßig erachtet. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf und danke für die Aufmerksamkeit. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Herr Staatssekretär. Ich sehe noch einige Anfragen. Sind Sie bereit, darauf einzugehen? - Ja. Wolf (CDU/DA): Trifft es zu, daß das dann ebenfalls die staatlichen medizinischen Einrichtungen betrifft, also Polikliniken und Krankenhäu- ?r? Dr. Siegert, Staatssekretär im Ministerium für Finanzen: Es gibt eine gesonderte Verordnung, die auch die Pflichtversicherung für diese Einrichtungen am Jahresende aufhebt und sie ebenfalls veranlaßt, sich dann freiwillig zu versichern. Wolf (CDU/DA): Wenn das so ist, würde ich beantragen, daß das auch in den Ausschuß für Gesundheitswesen mit überwiesen wird. Prof. Dr. Kühne (CDU/DA): Herr Präsident! Ich beantrage, daß die Federführung für diese Vorlage dem Finanzausschuß übertragen wird, und hoffe auf die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses. Dr. Steinecke (F.D.P.): Herr Präsident! Den gleichen Antrag wollte ich einbringen. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Ich bedanke mich. Gibt es weitere Fragen an den Staatssekre-ketär? - Das ist nicht der Fall. Dann darf ich mich bei Ihnen bedanken. Dem Präsidum liegen zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmt, diesen Gesetzentwurf, verzeichnet in Drucksache Nr. 215, federführend an den Finanzausschuß zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenstimmen, bitte. - Danke sehr. Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen, ohne Gegenstimme ist dieser Überweisungsvorschlag so beschlossen. Wir kommen weiter zur Abstimmung. Wer dem Überweisungsvorschlag an den Wirtschaftsausschuß und den Finanzausschuß sowie den Haushaltsausschuß zur Mitberatung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Überweisungsvorschlag zur mitberatenden Überweisung an den Gesundheitsausschuß zustimmt, den bitte ich gleichfalls um das Handzeichen. - Stimmenthaltungen? - Gegenstimmen? - Danke schön. Es zeigt sich bei der mitberatenden Überweisung jeweils das gleiche Abstimmungsbild: Mit übergroßer Mehrheit ist die Mitberatung in den Ausschüssen Wirtschaftsausschuß, Finanzausschuß, Gesundheitsausschuß und Haushaltsausschuß so beschlossen. Danke schön. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 9: Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Grüne betreffend Einrichtungen der Tagesbetreuung für Kinder (1. Lesung) (Drucksache Nr. 222). Ich bitte den Vertreter der SPD-Fraktion, die Abgeordnete Barbe, die Begründung vorzunehmen. Frau Barbe für die Fraktion der SPD: Verehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Ihnen liegt die Drucksache Nr. 222 vor. Ich bitte um eine Änderung. Ihnen wird sicherlich aufgefallen sein, daß die Volkskammer bis 5.9. einen Gesetzentwurf vorgelegt haben möchte. Das geht natürlich nicht. Sie sehen daraus, daß wir schon eine Weile daran arbeiten. Wir würden Vorschlägen, das Datum zu ändern, statt den 5.9. den 20.9. einzufügen. Mit dem vorliegenden Antrag geht es der SPD und dem Bündnis 90/Grüne darum, die Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen, die bereits auf dem Territorium der DDR existieren, sicherzustellen. Dazu gehört selbstverständlich die Verbesserung der Bedingungen in den Einrichtungen, die bessere personelle Ausstattung und die Qualifizerung der Erzieherinnen. Mit großer Bestürzung haben wir die Änderung im Einigungsvertrag zur Kenntnis genommen. Im Artikel 31 Abs. 3 heißt es nun in der endgültigen Fassung, daß sich der Bund für eine Übergangszeit bis zum 30. Juni 1991 an den Kosten dieser Einrichtungen beteiligt - und nicht, wie vorgesehen im vorherigen Entwurf, bis zum Ende 1992. Wir wissen alle um die schlechte Finanzausstattung der Kommunen. Deshalb hilft der Hinweis auf die künftige Länderkompetenz in dieser Frage uns absolut nicht weiter. Gefragt sind Umdenken und Mitverantwortung. Sehen wir uns das schwedische Modell an, wo nach den erst in dieser Woche veröffentlichten Zahlen die höchste Geburtenrate Europas im letzten Jahr erreicht wurde. Die Kosten der Kindererziehung werden dort von der Gesellschaft getragen, indem eine öffentliche Kinderbetreuung bereitgestellt wird. Außerdem wird dort den Eltern Einkommensersatz und Arbeitsplatzgarantie bei Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub gewährt. Wer als Politiker in Deutschland die ausreichende finanzielle Absicherung durch den Staat als Gemeinschaftsaufgabe abweist, statt nach Artikel 91a des Grundgesetzes mit einzuklagen, der beweist nur, daß es ihm um die im Grundgesetz verankerte Verpflichtung zur Wahrung einheitlicher Lebensverhältnisse -Artikel 72 - und gleicher Lebenschancen für Frauen und Männer - Artikel 3 - nicht so ernst ist. Wir alle wissen, daß die Arbeitswelt Lebensbedingungen von Familien ausklammert. Städtebau und Dorfentwicklung sind bisher kaum darauf ausgerichtet, auch Interessen und Spielräume der Kinder zu berücksichtigen. Für erwerbstätige Väter und Mütter, für Alleinerziehende sind aber zuverlässige und qualitativ hochwertige Betreuungseinrichtungen der entscheidende Punkt, Familie und Beruf ohne schlechtes Gewissen in Einklang zu bringen. Und jetzt in der DDR sind sie die Grundvoraussetzung dafür, daß Eltern auch an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen können. Ich fasse zusammen: Kinder haben ein Recht auf andere Kinder, auf Spielgefährten und auf Lebensraum. Mütter und Väter haben ein Recht, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. In der Frage der Finanzierung der Kinderbetreuungseinrichtungen in der DDR ist eine Absicherung im Bund-Länder-Finanz-ausgleich erforderlich. Es drängt sich der Verdacht auf, daß die eigentliche Auseinandersetzung zwischen den berechtigten Ansprüchen der Mütter und Väter in der DDR und dem Bundesfi- 1587;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1587 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1587) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1587 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1587)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen und es keine Hinweise auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat usv sowie unter zielstrebiger Ausnutzung politisch-operativer Überprüfungsmöglichkeiten sind wahre Untersuchungsergebnisse zu erarbeiten und im Ermittlungsverfahren in strafprozessual vorgeschriebener Form auszuweisen.

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