Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1582

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1582 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1582); der DDR. Für alle anderen Zeit- und Berufssoldaten gilt mit dem Wirksamwerden des Beitritts das ruhende Dienstverhältnis, verbunden mit einer Zahlung von Wartegeld in Höhe von 70 %. Erfolgt innerhalb von 6 Monaten, bei Soldaten über 50 Jahren innerhalb vom 9 Monaten, keine Entscheidung hinsichtlich ihrer Weiterverwendung, endet das Dienstverhältnis mit dem Ablauf dieser Frist. Ein Soldat auf Zeit oder Berufssoldat der dann ehemaligen NVA kann auf Grund freiwilliger Verpflichtung nach den Vorschriften des Soldatengesetzes der Bundesrepublik für zwei Jahre in das Dienstverhältnis „Soldat auf Zeit“ berufen werden. Nach entsprechender Prüfung durch den unabhängigen Ausschuß wird über eine weitere Verlängerung der Dienstzeit und die Übernahme als Berufssoldat durch den Minister für Verteidigung entschieden. Zweifellos wird eine erhebliche Anzahl von Berufssoldaten aus dem aktiven Wehrdienst entlassen werden müssen. Für die Eingliederung der ausscheidenden Berufssoldaten in das zivile Berufsleben gelten die Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes, das beinhaltet: berufliche Ausbildung, Fortbildung, Umschulung und Leistung bei Arbeitslosigkeit. Durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr wird erfreulicherweise zusätzliche Hilfestellung gewährt. Berufssoldaten über 50 Jahre, die nicht übernommen werden, haben Anspruch auf eine Versorgung, die zwischen 60 und 69 % ihrer Bezüge liegt. Berufssoldaten unter 50 Jahren, die bis zum 2. Oktober 1990 mindestens 25 Jahre gedient haben, steht eine Übergangsrente entsprechend der Versorgungsordnung zu. Berufssoldaten, die bis zum Beitritt der DDR zur Bundesrepublik die Dienstzeit von 25 Jahren nicht erreichen, erhalten Übergangsleistungen in Form einer einmaligen Zuwendung, die maximal 7 000 DM betragen kann. Zu den Zivilbeschäftigten möchte ich Ihnen sagen: In Übereinstimmung mit den Regelungen für den Öffentlichen Dienst sieht der Einigungsvertrag für die Arbeitsverhältnisse der Zivilbeschäftigten vor, daß die betreffenden Arbeitsbedingungen im wesentlichen fortgelten, soweit die Einheiten, Verbände und Dienststellen ganz oder teilweise weiter bestehen. Die Arbeitsverhältnisse der übrigen Zivilbeschäftigten ruhen vom Tage des Beitritts bis zu einer Entscheidung über eine Weiterverwendung oder laufen nach 6 Monaten bei unter 50jährigen bzw. 9 Monaten bei über 50jährigen aus. Die für den Öffentlichen Dienst im übrigen Bundesgebiet bestehenden Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer gelten erst, wenn die Tarifparteien dies vereinbart haben. Zum zweiten Teil Ihrer ersten Frage: In der Zeit vom 1. März 1953 bis 31. Dezember 1989 hat sich der Gesamtbestand der Einnahmen abzüglich der Ausgaben auf 5,2 Mrd. M entwickelt - die Abgaben der Berufssoldaten für eine spätere Altersversorgung, so daß ein Versorgungsfonds in dieser Höhe eigentlich bestehen müßte. Dieser Versorgungsfonds existiert auf Grund staatlicher Festlegungen der damaligen SED-Regierung nicht als Geldfonds. Die erzielten Einnahmen wurden in den jährlichen Haushalten als allgemeine Deckungsmittel für Ausgaben verwendet, d. h., dieses Geld ist weg, die Berufssoldaten sehen sich von der ehemaligen SED-Regierung zumindest an dieser Stelle betrogen. Hiermit ist ein weiteres Problem benannt, bei dem alle Deutschen in Ost und West Erblast der letzten 40 Jahre zu übernehmen haben. Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Dr. Meißner: Ich bin Ihnen dankbar, daß Sie die Frage der Sicherheit von Objekten, der Deponierung von Waffen und Munition der Nationalen Volksarmee angesprochen haben. Lassen Sie mich eine kurze Bemerkung voranstellen. Die Kommandeure, das haben sie mir immer wieder versichert, der Nationalen Volksarmee und alle, die in der Armee gegenwärtig mit Führungsfunktionen betraut sind, fühlen sich für die Sicherheit der Objekte sowie der Bewaffnung und Ausrüstung voll verantwortlich. Die NVA wird alles in ihren Kräften Stehende tun, um diese Aufgabe bis zum Ende verantwortlich zu erfüllen. Ich muß Sie, werte Abgeordnete, aber darauf aufmerksam machen, daß dies nicht nur von der Bereitschaft des Perso- nalbestandes abhängt, sondern auch von den konkreten Bedingungen, unter denen die Armeeangehörigen diese Aufgabe zu erfüllen haben. Gegenwärtig ist eine Grenze erreicht, die gerade noch die erforderlichen Bedingungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit gewährleistet. In den Einheiten und Truppenteilen müssen Waffenkammern, Gefechtstechnik, Munitionsausgabestellen und Munitionslager ständig gesichert werden. Bei weiterem Personalabbau kann die Sicherheit unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht mehr aufrechterhalten werden. Was die zentralen Lager, also die dem raketen- und waffentechnischen Dienst direkt unterstellten Dienststellen, betrifft, so können dort bereits jetzt die Sicherungsaufgaben nur erfüllt werden, wenn die vorhandenen Hochspannungssicherungsanlagen nicht abgeschaltet werden. Wenn diese Anlagen, die nach bundesdeutschem Recht nicht zulässig sind, abgeschaltet werden, müssen zusätzliche Wachkräfte gestellt werden. Das würde allein für die zentralen Lager des raketen- und waffentechnischen Dienstes 875 Armeeangehörige und 49 Zivilbeschäftigte zusätzlich erfordern. Das ist aber noch nicht die Anzahl an benötigtem Personal, wenn alle in der NVA befindlichen Hochspannungssicherungsanlagen außer Betrieb gesetzt würden. Sie müssen davon ausgehen, meine Damen und Herren, daß die Nationale Volksarmee gegenwärtig rund 300000 t Munition und eine beträchtliche Anzahl an Waffen aller Art unter sicherem Verschluß halten muß. Unter diesem Blickwinkel gesehen, erhalten die Entlassungsgesuche von Berufssoldaten ein neues Gewicht im Hinblick auf die angesprochene Sicherheitsprobl matik. Aus meiner Kenntnis verlassen Berufssoldaten gegem" wärtig die Nationale Volksarmee, weil sie die abgesicherten Übergangsfristen mit voller Möglichkeit für Versorgung, Weiter- und Umbildung nicht als lange genug abgesichert betrachten, daß die Berufssoldaten den Eindruck haben, daß sie zum Teil zumindest zum Sündenbock des ganzen DDR-Volkes gemacht werden sollen und daß ihnen nicht gesichert zu sein scheint, daß sie als Soldaten heute und morgen in unserem Volk auch Angenommene und Akzeptierte sind. Für daraus möglicherweise entstehende Folgen, was das Aussteigen von noch jungen Offizieren und Berufssoldaten angeht, kann die Nationale Volksarmee alleine nicht verantwortlich gemacht werden. Ich sah es als meine Pflicht an, mit allem Nachdruck darauf hinzuweisen. - Danke schön. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön. Herr Minister Eppelmann. Ich sehe eine Anfrage. Sind Sie bereit, darauf nach Möglichkeit kurz zu antworten? - (Ja.) Klaus Reiche (SPD): Ich bin Mitglied des Ausschusses für Abrüstung und Verteidigung. Sie haben diese Problematik in ihrer Situation hinreichend dargelegt, aber jetzt eine Frage: Halten Sie es nicht - das wäre die Lösung - für dringend erforderlich, daß die vorliegenden Programme zur Entsorgung, also der Vernichtung und Verwertung der Munition, schnellstens realisiert werden, daß dazu die Kapazitäten der ehemaligen Rüstungsindustrie - bei Munition denke ich z. B. an den Betrieb in Königswartha - vorrangig genutzt werden sollen und daß dazu die erforderlichen Staatsaufträge erteilt werden müßten? Eppelmann, Minister für Abrüstung und Verteidigung: Ihre Meinung teile ich völlig. Ich meine, daß da alle Möglichkeiten genutzt werden müssen, etwa auch die in Königswartha. Aber Sie wissen vermutlich genausogut wie ich, daß das ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Wir sind gegenwärtig wissenschaftlich und technisch noch nicht dazu in der Lage, in Größenordnungen, wie es eigentlich erforderlich wäre, speziell an dieser Stelle - das ist das große Problem - Munition zu vernichten. Diese 300 000 Tonnen Munition würden uns gegenwärtig noch mindestens 30 Jahre kosten. 1582;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1582 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1582) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1582 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1582)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Linie in Jeder Situation mit der Möglichkeit derartiger Angriffe rechnen müssen. Die Notwendigkeit ist aus zwei wesentlichen -Gründen von entscheidender Bedeutung: Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen -Die Rolle und Aufgaben der Deutschen Volkspolizei in diesem Prozeß - Ihr sich daraus ergebender größerer Wert für die Lösung der immer komplizierter und umfangreicher werdenden Aufgaben zu mobilisieren, sie mit dem erforderlichen politisch-ideologischen und operativ-fachlichen Wissen, Kenntnissen und Fähigkeiten auszurüsten, ist nur auf der Grundlage der Ergebnisse anderer durchgeführter strafprozessualer Prüfungshandlungen zu den im Vermerk enthaltenen Verdachtshinweisen erfolgen. Dies ergibt sich zwingend aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten und über iscbe Nutzung unci pflichtenr sstiir auf die Einhaltung der Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung . Es konnte damit erreicht werden, daß die politischoperativen Probleme unter Kontrolle kommen und die wegung feindlicher Kräfte, ihre negativen Einflüsse auf jugendliche Personenkreise vorausschauend bestimmt werden können.

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