Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1577

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1577 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1577); auch die Rechtslage dieses Grundstückskaufs, die im Justizministerium geprüft wurde, schriftlich zu übermitteln. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieden Herr Minister! Es gibt noch eine Nachfrage. Sind Sie bereit, darauf noch zu reflektieren? - Er ist nicht bereit. (Unruhe im Saal) Er wird es also schriftlich noch einmal mitteilen. Wir kommen zum Geschäftsbereich des geschäftsführend beauftragten Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen, Dr. Siegert. Ich bitte den Abgeordneten Lothar Meier von der PDS, die Frage zu stellen. Lothar Meier (PDS): Gegenwärtig sind viele Eigentumsfragen an Grund und Boden für ehemals volkseigene Unternehmen nicht endgültig geklärt. Das behindert außerordentlich die Kreditaufnahme der betroffenen Unternehmen. Nach Aussagen westlicher Banken wäre im Interesse dieser Unternehmen eine Ausfallbürgschaft der Regierung für diese Fälle möglich und zugleich risikolos. . Jeder Tag fehlender Mittel kostet weitere Arbeitsplätze. Auch bis zum 3. Oktober 1990 wäre ein wesentlicher Effekt erreichbar, insbesondere auch für mittelständische Unternehmen. Welchen Standpunkt vertritt die Regierung zu einer Ausfallbürgschaft gegenüber Banken bis zur Klärung von Eigentumsfragen an Grund und Boden? Dr. Siegert, Staatssekretär im Ministerium für Finanzen: Meine Damen und Herren! Die Lösung dieses sicher sehr akuten Problems ist auf folgendem Wege möglich: Bestandteil des Einigungsvertrages Kapitel III Anlage 2 ist ein Gesetz über besondere Investitionen, und danach besteht jetzt folgende Möglichkeit: Es ist möglich, Grundstücke und Gebäude, die sich in Volkseigentum befinden, auch dann unverzüglich zu verkaufen, wenn die Eigentumsverhältnisse noch ungeklärt sind oder wenn damit zu rechnen ist, daß Eigentumsforderungen ehemaliger Eigentümer gestellt werden. / Voraussetzung, um dies zu tun, ist, daß natürlich entsprechende Investitionserfordernisse vorliegen, um also auch hier spekulative Grundstückskäufe abzuschließen. Ein solches Erfordernis liegt dann vor, wenn der betreffende Investor nachweist, daß es im Interesse der Leistungsentwicklung, der Sicherung von Arbeitsplätzen notwendig ist, diese Betriebsstätte für Produktion oder Dienstleistungen zu errichten, oder wenn nachgewiesen wird, daß mit dieser Investition Wohn-bedarf für die Bevölkerung befriedigt wird, oder wenn es um infrastrukturelle Maßnahmen, also Industrieinvestitionen begleitende infrastrukturelle Maßnahmen geht. Das sind wohl die wichtigsten Anliegen, die auch in der Frage, Herr Abgeordneter, im Hintergrund bei den entsprechenden Investoren stehen. Der praktische Weg ist so, daß hier natürlich der Landrat bzw. die Stadtverwaltung entsprechende Aufsichtspflichten ausüben muß und die Genehmigung des Grundstückskaufes deshalb abhängig ist von einer Bescheinigung, die der Landrat oder die Stadtverwaltung ausstellt, wenn die eben genannten Investitionszwecke vorliegen. Auf der Grundlage dieser Bescheinigung ist dann der Kauf unverzüglich möglich. Ich möchte hier noch sagen, es gibt in dem Gesetz eine soge- nannte Rückfallklausel, das heißt wenn der Investor mit vorgespiegelten Argumenten oder Nachweisen eine solche Bescheinigung erreicht, dann könnte das auch im Nachhinein rückgängig gemacht werden. Was nun jetzt die Eigentümeransprüche betrifft, werden sie, wenn der Anspruch auf Eigentum nachgewiesen und entsprechend rechtskräftig bestätigt ist, als Eigentümer dann entschädigt, und zwar in Höhe des Verkaufserlöses, der erzielt worden ist, bzw. wenn nachgewiesen wird, daß der Verkaufswert inzwischen gestiegen ist, das kann ja sein, dann sind auch höhere Entschädigungen notwendig. Diese Entschädigungen sind dann vom Veräußerer zu tragen. Das heißt also, dieses Unternehmen, das das Grundstück verkauft hat, hat dann den entsprechenden Eigentümer zu entschädigen. Meine Damen und Herren! Ich darf sagen, daß nach unserer Auffassung mit dieser Lösung erstens ein rascher Verkauf von Grund und Boden möglich ist, auch wenn die Eigentumsfragen noch offen sind, damit die Investitionsprobleme gelöst werden können und gleichzeitig aber auch, was natürlich notwendig ist, den möglichen Eigentumsansprüchen, die hier noch kommen können, Rechnung getragen wird. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Herr Staatssekretär. Ich sehe eine Anfrage. Sind Sie bereit, darauf einzugehen? (Dr. Siegert, Staatssekretär: Ja.) Bitte schön. Dörr (F.D.P.): Ich würde gern von Ihnen wissen, wie man verfährt als der, der das Recht hat, Grund und Boden zu erwerben, wenn die Gemeinde Eigentümer ist, die Rechtslage also klar ist, und der Bürgermeister zögerlich ist. Was kann ich als derjenige tun, der investieren will, der Arbeitsplätze erhalten will, der im Handwerk Arbeitsplätze schafft? Sie haben immer nur davon gesprochen, daß es eventuell spekulative Sachen gibt. Das ist völlig richtig, das sollte man nicht zulassen. Aber wenn wirklich ehrliche Absicht dahintersteht, daß gebaut wird und Arbeitsplätze erhalten werden, wie kriege ich den Bürgermeister? Dr. Siegert, Staatssekretär im Ministerium für Finanzen: Zunächst - würde ich sagen - muß man, wenn man mit dem Bürgermeister nicht zurechtkommt, was mir bei einem soliden Investitionsanliegen, an dem ja der Bürgermeister interessiert sein müßte - ich gehe mal hin bis zu der potentiellen Gewerbesteuer, die ihm dann mal zufließt - nicht klar ist, da müßte er eigentlich einsichtig sein und diesem Anliegen stattgeben, muß man in diesem Falle nur den Weg zum Landrat gehen, um mit Hilfe des Landrates Einfluß auf den Bürgermeister zu nehmen, damit das zum Zuge kommt. Sicher wäre es auch richtig, hier die Öffentlichkeit in der betreffenden Gemeinde zu mobilisieren, um dem Investanliegen, das ja schließlich den Bürgern, den Arbeitsplatzsicherungen oder -neuschaffungen dient, gerecht zu werden. Das wäre meine Empfehlung. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Gut, danke schön. Entschuldigung, es liegt noch eine Anfrage vor. Tut mir leid, das war ganz links außen. Sind Sie bereit, auch darauf zu antworten? (Dr. Siegert, Staatssekretär: Ja.) Bitte schön. 1577;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1577 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1577) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1577 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1577)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit beizutragen. V: Hauptinhalt und Maßstab für die Gestaltung der Einarbeitung von neu eingestellten Angehörigen dfLinie Untersuchung als Untersuchungsführer, - die Herausareiug grundlegender Anforderungen an die Gestaltung eiEst raf en, wirksamen, auf die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit und deren Leitung im einzelnen ausgewiesen. Die Durchsetzung dieser höheren Maßstäbe erfordert, daraus die notwendigen Schlußfolgerungen für die Planung der Arbeit der zu ziehen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X