Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1566

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1566 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1566); wahren, wenn es den Vertragspartner DDR nicht mehr geben wird. Ein Überleitungsgesetz statt eines Einigungsvertrages -wie es immer wieder teils gefordert, teils hingenommen wurde -hätte diese Möglichkeit der Rechtswahrung in unverantwortlicher Weise vergeben. Ich bitte alle Abgeordneten zu bedenken, gerade diejenigen, die sich zu einer Zustimmung zu dem Vertrag wegen des einen oder anderen Einzelpunktes noch nicht entschließen konnten: Wer den Einigungsvertrag ablehnt und damit die erforderliche Mehrheit gefährdet, der schwächt objektiv - auch wenn er es selbst nicht will - die Rechte unserer Bürger. (Beifall bei CDU/DA, DSU und F.D.P.) Der Einigungsvertrag wird wesentlich dazu beitragen, im geeinten Deutschland Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zu garantieren. Dieser Vertrag ist kein Behauptungsvertrag gegen irgend jemanden und auch kein Einverleibungsvertrag durch irgend jemanden, sondern ein wirklicher Vertrag zur Einigung und der Einigung im umfassenden Sinne des Wortes. Ich kann jetzt nicht rund 2 000 geregelten Einzelfragen umfassend erläutern, sondern will mich vielmehr auf folgende wesentliche Punkte beschränken: 1. Für viele ist die rechtsstaatliche, ausgewogene und eindeutige Klärung offener Vermögensfragen, insbesondere an Grund und Boden, von größter Bedeutung. Im Vertrag wurde auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung der beiden Regierungen zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 eine einvernehmliche Lösung gefunden. Diese Lösung wird im gesamtdeutschen Staat durch eine Änderung des Grundgesetzes garantiert. Die Bauern brauchen sich keine Sorgen um den Boden zu machen, den sie aus der Bodenreform 1945 bis 1949 erhalten haben. Redlich erworbenes Eigentum bleibt erhalten. Die Mieter und Nutzer bleiben geschützt, und im Vertrag wurde auch eine Regelung gefunden, die sofortige Investitionen auf Grund und Boden ermöglicht, auch dann, wenn die Eigentumsrechte noch ungeklärt sind. Damit ist ein wichtiges Investitionshemmnis beseitigt. Der Einigungsvertrag nimmt bei den Eigentumsfragen allen unberechtigten Sorgen die Grundlage. 2. Die finanziellen Regelungen im Einigungsvertrag schaffen für die fünf neuen Länder Bedingungen, das schwere Erbe der Vergangenheit zu überwinden, die Länder aufzubauen und an der Wirtschaftskraft des geeinten Deutschlands teilzuhaben. Um die Finanzierungsfragen wurde bis zuletzt schwer gerungen. Oft schienen hier einseitige Interessen die Grundsätze der Vernunft zu verdrängen. Insgesamt aber ist das erzielte Ergebnis das bestmögliche. Der Fonds Deutsche Einheit mit seinen 115 Mrd. DM wird zu 85 % den Ländern direkt zur Verfügung gestellt. Die verbleibenden 15 % werden über den Bundeshaushalt ebenfalls auf dem Gebiet der fünf neuen Länder eingesetzt. Die Steuereinnahmen aus der Umsatzsteuer werden - gestaffelt bis 1995 - an das Niveau des Bundes angepaßt, so daß ab 1995 der Länderfinanzausgleich voll zum Tragen kommt. Die Fragen der Finanzverfassung sollten in einem engen Bezug zu Artikel 28 des Einigungsvertrages gesehen werden. Hier geht es um die Wirtschaftsförderung. Die 5 neuen Länder werden mit Wirksamwerden des Beitritts in die im Bundesgebiet bestehenden Regelungen zur Wirtschaftsförderung einbezogen. Die besonderen Bedürfnisse der Strukturanpassung werden berücksichtigt. Die Wirtschaftsminister der Regierungen haben zu Artikel 28 ein Wirtschaftsförderungsprogramm mit einem Umfang von über 50 Mrd. D-Mark vereinbart. Damit können in den nächsten 2 Jahren rund 1,2 Mio Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Dieses Geld wird eingesetzt, um z. B. Wohnungen zu bauen, Krankenhäuser zu sanieren und die Infrastruktur in den Gemeinden zu verbessern. Auch eine Entschuldung für sanierungsfähige Unternehmen ist jetzt möglich. Das bisherige volkseigene Vermögen wird ausschließlich und 1566 allein für Maßnahmen in den 5 Ländern eingesetzt. Die Erlöse der Treuhandanstalt werden grundsätzlich so verwendet, wie das im Vertrag über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 im Interesse der 5 Länder und ihrer Bürger bereits vorausschauend festgelegt war. Im Rahmen der Strukturanpassung der Landwirtschaft können Erlöse der Treuhandanstalt im Einzelfall auch für Entschuldungsmaßnahmen zugunsten landwirtschaftlicher Unternehmen verwendet werden. Drittens: Einen sehr breiten Raum im Einigungsvertrag nehmen die Fragen Arbeit und Soziales, Familie, Frauen, Gesundheitswesen und Umweltschutz ein. Die Fortführung des Altersübergangsgeldes, also der Vorruhestandsregelung, ist für eine Übergangszeit gesichert. Die Möglichkeit des Erhaltes eines Altersübergangsgeldes wird künftig für Männer und Frauen ab dem vollendeten 57. Lebensjahr möglich sein. Für Frauen ab dem vollendeten 55. Lebensjahr besteht noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres die Möglichkeit, in Vorruhestand zu gehen. Es wurden Übergangsregelungen auf dem Gebiet der Kranken- und Rentenversicherung geschaffen, das Mutterschaftsgeld und das Erziehungsgeld vertraglich vereinbart und Regelungen zur Freistellung bei der Pflege erkrankter Kinder getroffen. Der in der DDR mit dem Vertrag zur Wirtschafts-, Währung und Sozialunion eingeführte Sozialzuschlag zu Leistungen der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, d. h. die Aufstockung der Leistungen auf 495 D-Mark monatlich, wird bis zum 30.6.1995 gezahlt. Bis dahin werden in den 5 neuen Ländern Strukturen geschaffen, die eine soziale Absicherung unserer Rentner auf neuer Grundlage gewährleisten. Insbesondere in der Bundesrepublik wurde heftig und engagiert über den § 218 StGB diskutiert. Ich möchte hier klarstellen, daß diese Diskussion die Frau in der DDR nicht betraf. Die Fristenregelung in der DDR bleibt bestehen, bis der gesamtdeutsche Gesetzgeber eine für alle Frauen bessere Lösung gefunden hat. Ich kann nur begrüßen, daß an dieser bundesrepublikanischen Diskussion der Einigungsvertrag nicht gescheitert ist. Viertens: Für den öffentlichen Dienst wurden Regelungen vereinbart, die eine Modernisierung der Verwaltungen ermöglichen und gleichzeitig eine sozial verträgliche Lösung für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gewährleisten. Die Vereinigung zweier Staaten, der Aufbau von Ländern ur der Abbau von sozialistischer Überbürokratie schaffen natür-licherweise für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes erhebliche Umstellungsprobleme. Dies wird niemand leugnen. Aber die gefundenen Lösungen sind, ich wiederhole es, für die Betroffenen sozial verträglich und gerecht gegenüber denjenigen, die nicht im öffentlichen Dienst tätig sind. Eine besonders sensible Materie des Einigungsvertrages ist die Aufarbeitung der Vergangenheit und hier insbesondere der Umgang mit den Stasi-Akten. Auch hier waren die Verhandlungen ernst und schwierig. Niemand hat sich die Entscheidungen leicht gemacht. Die Debatten in der Volkskammer vom vergangenen Donnerstag waren für die Verhandlungsposition in Bonn insgesamt hilfreich. So konnte erreicht werden, daß der Sonderbeauftragte aus dem Gebiet der heutigen DDR kommt. Er wird vom Ministerrat vorgeschlagen und von der Volkskammer gewählt. In dem Beirat werden drei von fünf Mitgliedern aus der heutigen DDR kommen. Die Akten verbleiben auf dem Gebiet der heutigen DDR. Das stand im übrigen nie in Frage. Die Vertragspartner gehen davon aus, daß der gesamtdeutsche Gesetzgeber bald eine endgültige Regelung zum Umgang mit den Stasi-Akten trifft und dabei die Grundsätze des von der;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1566 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1566) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1566 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1566)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die ZisLe der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet,. - die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu er folgen; Verhafteten ist die Hausordnung außerhalb der Nachtruhe jederzeit zugänglich zu machen. Unterbringung und Verwahrung. Für die Verhafteten ist die zur Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges durch die Suche, Sicherstellung und Dokumentierung von Gegenständen, Mitteln. Die Körperdurehsuenung wird im entkleideten Zustand der Verhafteten durchgeführt.

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