Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1550

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1550 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1550); Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Es liegt noch eine Wortmeldung hierzu vor. Bischoff (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Name ist Bischoff von der SPD-Fraktion. Ich gehöre zum Ausschuß Handel und Tourismus und habe an dieser Verordnung mitgearbeitet. Meine Damen und Herren! Es ist schon ein sonderbarer Zustand, wenn die SPD der CDU erklären muß, daß diese vom Ministerpräsidenten Unterzeichnete Verordnung bei ihnen Verständnis erlangen kann. Diese Verordnung wurde am 25. Juli 1990 im Ministerrat verabschiedet im Einvernehmen mit allen CDU-Ministern. Die Vorlage wurde von Herrn Dr. Gerhard Pohl ebenfalls gegengezeichnet. Es ist für mich unverständlich, daß Staatssekretär Dr. Krause, der damals zugestimmt hat, jetzt diesen Antrag als Änderungsantrag einbringt. (Beifall bei der SPD) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben alle die Demonstration vor der Volkskammer erlebt. Die Demonstrationsursache war eine Willkür bei der Auslegung des Handelsentflechtungsgesetzes, und dieses Handelsentflechtungsgesetz ist nur eine Spezifikation des Treuhandgesetzes. Der Ministerpräsident, Ihr Parteifreund, hat den Demonstranten versprochen, daß eine Verordnung erarbeitet wird. Es ist bedauerlich, daß sich Ihrerseits niemand gefunden hat, an dieser Verordnung mitzuwirken. Diese Verordnung ist ein abgestimmtes Werk zwischen den Gewerkschaften, den privaten Einzelhandelsverbänden, der ehemaligen HO, der Treuhand, dem Wettbewerbsamt und dem Ministerium für Handel und Tourismus. Die Konsumgenossenschaft war bei allen Verhandlungen anwesend. Eine Beratung des Ausschusses Handel und Tourismus, in welchem die CDU den Vorsitz hat, hat leider zu dieser Verordnung nie stattgefunden, aber man versuchte, ein Szenario in diesem Hohen Haus zu installieren. Schwerpunkt dieser Verordnung, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist, daß 25 % Marktanteil - wie im Gesetz steht -nicht überschritten werden sollten, um die Wettbewerbsfähigkeit zu halten. Aber was ist der Marktanteil? Jeder im Handel wird doch wohl zugeben, daß der Marktanteil nicht sein kann der Grundmittelwert oder die Anzahl der Verkaufsstellen. Der Marktanteil, der nicht definiert wurde, ist in der Verordnung definiert als Einzelhandelsumsatz in der Warenhauptgruppe. Meine Damen und Herren! Es ist auch falsch, daß gesagt wird, daß diese ehemalige HO nur zuarbeiten soll einen Anteil über 25%. Es steht eindeutig in dieser Verordnung, daß bei 25% Einzelhandelsumsatz in einer Warenhauptgruppe komplett die Ausschreibung zuzuarbeiten ist. Die Landratsämter und die ehemalige HO können sich dann bewerben und werden sehen, was sie bekommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin auch ziemlich erschüttert, daß die Definition „günstige Angebote“, wie wir sie im Ausschuß an sich beraten haben, von Frau Martini zum Berge, die ich persönlich sehr achte, nicht gekommen ist. Günstige Angebote kann für uns nicht nur bedeuten das bare Geld. Günstige Angebote, dafür stehen wir alle in diesem Haus, heißt auch Arbeitsplätze. Günstige Angebote heißt auch die Versorgungslage versuchen zu sichern, und mittlerweile hat sie sich stabilisiert. Es gibt viele HO-Handelsunternehmen, die mit unserem Treuhandgesetz per 1.7. zur GmbH umgewandelt wurden bzw. die vorher schon geschäftliche Verbindungen mit bundesdeutschen Firmen eingegangen sind auf Grund der Joint-venture-Gesetz-gebung. Wir haben die Joint venture zwar außer Kraft gesetzt, aber wir haben das Niederlassungsrecht als rechtsverbindlich festgeschrieben. Und dieses Niederlassungsrecht regelt die Eigentumsrechtlichkeit dieser Beteiligten. Es ist doch wohl internationales Recht, daß der Beteiligte dabei zustimmen muß. Ich muß Ihnen auch sagen, daß dieses Gesetz nicht im Einigungsvertrag enthalten ist, demzufolge ab 3. Oktober nicht gilt. Dann gilt dieses Treuhandgesetz bzw. auch das Bundeskartellgesetz. Und wenn diese Beteiligung wettbewerbsschädigend wäre oder sein würde, würde dann die Kartellgesetzgebung auch einsetzen. Meine Damen und Herren! Wir haben auf Grund der Demonstration vor der Volkskammer in Abstimmung mit der Treuhand genau gesagt, wer irgend etwas finanziert, und wir haben ein Sozialpaket mit verabschiedet, weil wir sagen, es werden einzelne oder einige freigesetzt aus diesem Verwaltungsapparat, und wir sind doch wohl nicht berechtigt, alle in die Wüste zu schicken, sondern die Sozialbelange gehen uns auch etwas an. Und die Treuhand hat diesem zugestimmt. Das ist also kein Diktat von irgend jemandem. Und ich möchte Sie auch informieren, daß gestern Spar eine Einstweilige Verfügung für den Bezirk Dresden erwirkt hat, daß diese Art der Bevormundung, der Entflechtung im Bezirk Dresden erstmal ad acta gelegt wurde. Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU findet nicht die Zustimmung der SPD-Fraktion. Ich weiß das gleiche vo" Bündnis 90 und von der PDS. (Protestrufe bei CDU/DA) Wir sind aber moderat genug, was mein Parteifreund Gutzeit gesagt hat, weiterzureden und diese Verordnung in den Ausschüssen für Handel und Tourismus sowie Recht nochmals zu bearbeiten. - Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD) Stellvertreter der Präsidentin Dr.Gottschall: Danke schön. Meine Damen und Herren! Anfragen? - Entschuldigung, ich habe das nicht gesehen. Herr Abgeordneter, sind Sie bereit, Anfragen zu beantworten? - Dann bitte schön. Dr. Dorendorf (CDU/DA): Herr Bischoff, wir kennen uns, wir arbeiten zusammen im Ausschuß. Sie haben eben behauptet, es fand unter der Leitung der CDU zu dieser Frage, zur Verordnung keine Ausschußs' zung statt. Ich möchte Sie fragen, ob Sie vergessen haben, daß" wir hier drüben am runden Tisch gesessen haben, eine Ausschußsitzung durchgeführt haben, wo dieser Entwurf der Verordnung von uns diskutiert worden ist, und daß der Ausschuß Sie gebeten hat, bei der Beratung der Verordnung die Position des Ausschusses zu vertreten, die eben nicht mit dieser Verordnung übereinstimmt. Können Sie sich noch daran erinnern, Herr Bischoff? Bischoff (SPD): Herr Dr. Dorendorf! (Zurufe von CDU/DA: Ja oder nein?) Lassen Sie mich doch antworten, wie ich möchte, oder schreiben Sie jetzt die Antworten vor? (Unruhe im Saal) Herr Dr. Dorendorf, es hat zu dieser Verordnung, wie sie jetzt vorliegt, keine Ausschußsitzung gegeben, aber wir haben selbstverständlich nach den Demonstrationen über eine notwendige Verordnung geredet. 1550;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1550 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1550) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1550 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1550)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der aus. Die höchste Nutzungsdauer, und zwar mit liegt hier bis zu Monaten. wurde insgesamt mit die Zusammenarbeit beendet. Außer einigen Ausnahmen wegen Ungeeignetheit wurden im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Einstellung und ihres bisherigen Verhaltens in bestimmten Situationen Unsicherheitsfaktoren darstellen können sowie zum Erkennen politisch positiv eingestellter und handelnder Personen, auf die sich Staatssicherheit bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben. Die Lösung der in dieser Richtlinie gestellten Aufgaben hat im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien sowie in anderen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen im Falle der - Beendigung der Zusammenarbeit mit und zur Archivierung des notwendig sind. Inoffizieller Mitarbeiter; allmähliche Einbeziehung schrittweises Vertrautmachen des mit den durch ihn künftig zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung.

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