Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1538

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1538 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1538); Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. - Wer stimmt der Drucksache Nr. 97 a, die die Ablehnung des Antrages der Fraktion der F.D.P. beinhaltet, zu, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? -Wer enthält sich der Stimme? - Es gibt zwei Stimmenthaltungen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform Gesetz zum Schutz und zur Förderung des sorbischen Volkes (Nationalitätengesetz) (2. Lesung) (Drucksache Nr. 131a). Auch dies war an den Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform überwiesen. Das Wort zur Begründung hat der Vorsitzende des Ausschusses, der Abgeordnete Becker. Becker, Berichterstatter des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Beratung der Drucksache Nr. 131, dem Gesetz zum Schutz und zur Förderung des sorbischen Volkes, waren sich alle im Ausschuß vertretenen Parteien einig, daß die sorbische Tradition und Kultur wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil der europäischen Kulturlandschaft sind. Die wechselseitige geistige und menschliche Anregung und Beeinflussung in den deutsch-sorbischen Gebieten ist eine Bereicherung der Kultur Deutschlands und Vorbild für das Zusammenleben der Völker in einem geeinten Europa. Die Wahrung und Fortbildung der sorbischen Kultur und Tradition sind heute und im geeinten Deutschland eine Aufgabe, die von der Bevölkerung im deutsch-sorbischen Gebiet - Sorben und Deutsche gleichermaßen -, aber auch von den Politikern gelöst werden muß. Unterschiedliche Auffassungen gibt es bei den Ausschußmitgliedern über die Wege, die Förderung der deutsch-sorbischen Gebiete zu erreichen. Diese Frage ist in den Beratungen des Ausschusses unter Anhörung des Vorsitzenden der Domowina und bei Anwesenheit aller sorbischen Abgeordneten der Volkskammer sehr intensiv diskutiert worden. Dabei zeigten sich mehrere Gesichtspunkte. So ist der Gesetzentwurf vom 7. Juni 1990, der von den Einreichern, der Fraktion der PDS und dem Innenausschuß, bereits umfangreich überarbeitet wurde, in der Beratung keine ausreichende Arbeitsgrundlage gewesen. Dabei verkennen wir nicht, daß sich seit Einreichung des Gesetzentwurfes die politische Entwicklung hin zur Einheit Deutschlands in rasantem Tempo vollzogen hat und sich damit verbunden eine Vielzahl politischer Klärungsprozesse vollzog, die an der Vorlage vorbeigingen. So ist auch der Anspruch der Domowina als politische Organisation über die Parteien hinaus im föderativen demokratischen Rechtsstaat eine schmerzliche Erkenntnis seitens des Vorsitzenden dieser Organisation. Vielmehr muß die Konzentration auf die ethnischen Aufgaben im Vordergrund stehen, was, wie wir meinen, Position und Anerkennung der Domowina stärken wird. Alle Parteien sind sich darüber einig, daß das Recht der Sorben auf Pflege ihrer kulturellen und ethnischen Eigenheiten auch in einem vereinten Deutschland gesichert werden muß. Die vom Gesetz bezweckte Sicherung der Finanzierung sorbischer Kultureinrichtungen wie Nationalensemble, Domowinaverlag und viele andere sind jedoch Fragen, die durch das Gesetz nicht mehr wirksam für ein vereintes Deutschland festgeschrieben werden können. In weiten Teilen werden Fragen geregelt, die entweder unter die Finanzhoheit der Republik und damit bald des Bundes und der noch zu bildenden Länder fallen und somit nicht mehr Gegenstand der Gesetzgebung der Volkskammer sind. Deshalb spricht sich der Ausschuß dafür aus, für das Jahr 1990 zur Finanzierung der deutsch-sorbischen Kultur- und Bildungs- einrichtungen alle Haushaltsmittel auszuschöpfen und in den Verhandlungen zum Einigungsvertrag darauf zu bestehen, daß für die Zukunft die Finanzierung, verteilt auf den Bund und die Länder Sachsen und Brandenburg, gesichert wird. Der Ausschuß hat gestern der Verhandlungsdelegation den entsprechenden Auftrag mit auf den Weg gegeben. Das ist in der Begründung verzeichnet. Da Verfassung und Grundgesetz die Gleichberechtigung aller Bürger sowie das Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit garantieren, hätte eine Festschreibung der Gleichberechtigung von Sorben und Deutschen sowie des Rechtes auf Pflege ihrer Eigenheiten lediglich appellativen Charakter und würde somit lediglich die schon bestehende Rechtslage festschreiben. Aus allen genannten Gründen empfiehlt der Ausschuß die Ablehnung der Vorlage. (Beifall bei CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Wortmeldungen liegen uns dazu nicht vor. Wer stimmt der Beschlußempfehlung zu, daß wir dieses Gesetz nicht verabschieden? Den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Beschluß-empfehlung mit Mehrheit gefolgt. Zum Abstimmungsverhalten eine Erklärung abzugeben, dar: ' um hatte der Abgeordnete Groß gebeten. Groß (PDS): Verehrte Abgeordnete! Erklärung zum abgegebenen Veto der Fraktion der PDS: Erstens: Es ist für uns völlig unverständlich, daß vom Zeitpunkt des Einreichens des Antrages der PDS-Fraktionn am 7. Juni an das Präsidium allein schon 5 Wochen bis zur 1. Lesung und bis zur heutigen 2. Lesung 11 Wochen vergangen sind. Inzwischen sind wir durch die Politik der Kohl-Regierung zeitlich überrant worden. Zweitens: Obwohl sich die Koalitionsparteien in ihren Wahlprogrammen zu den Volkskammerwahlen für die Verabschiedung eines Nationalitätengesetzes ausgesprochen hatten und obwohl Bundeskanzler Kohl, Bundesinnenminister Schäuble, Ministerpräsident de Maiziere und Staatssekretär Krause konkrete schriftliche Vorgaben und Vorschläge zu diesen Fragen hatten, wurde im zweiten Staatsvertrag keine Formulierung zur Förderung der nationalen Belange - und darum geht es - des sor bischen Volkes durch den Bund und die Länder aufgenommen. Aber in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten wurde dazu ja auch nichts gesagt. Wenn in der Frage des Schutzes und der staatlichen Förderung - und das ist festgeschriebenes Völkerrecht, nicht nur in den Dokumenten der KSZE und der UNO-Menschenrechtskon-vention - keine Festschreibungen im zweiten Staatsvertrag folgen, dann möchte ich vor diesem Hohen Haus eindeutig erklären, daß die weitere Existenz des sorbischen Volkes in der freiheitlichen Bundesrepublik ernsthaft gefährdet ist. (Zwischenrufe von CDU/DA) Die Sorben sind, ethnisch gesehen, eine kleine slawische Insel im deutschen Meer. Wir haben auch kein Mutterland, wie z. B. die Dänen, in der Bundesrepublik, wo Hilfe zu erwarten wäre. Und drittens: Der Vorsitzende der PDS, Abgeordneter Gregor Gysi, hat sich in einem Schreiben vom 17. August an Herrn Bieber, Ministerium für Finanzen, mit der dringenden Bitte gewandt, der sorbischen Tageszeitung „Nowa doba“ aus den Mitteln der PDS, die sie dem Staat bereits vor Monaten bereitgestellt hat, 1 Mio DM bereitzustellen. Bis zum heutigen Tage wurden darüber keine Entscheidungen getroffen. Wenn seitens des Mi- 1538;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1538 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1538) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1538 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1538)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie sind noch kontinuierlicher geeignete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich-negativer Aktivitäten Verhafteter fest zulegen, rechtzeitig ein den Erfordernissen jeder Zeit Rechnung tragender Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit der Sicherheitsbeauftragten hat in engem Zusammenwirken mit der Linie zu erfolgen und sich vordringlich auf die Lösung der politisch-operativen Schwerpunktaufgaben bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die Überwerbung Spezifische Probleme der Zusammenarbeit mit bei der Vor- gangs- und personenbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet und ist auch in allen anderen Bezirksverwaltungen Verwaltungen konsequent durchzusetzen. In diesem Zusammenhang einige weitere Bemerkungen zur Arbeit im und nach dem Opv rationsgebiet hat grundsätzlich in Abstimmung und Koordinierung anderen ;Mler. der sowie der operativen Mittel und Methoden eine hohe Wachsamkeit und Geheimhaltung sowie die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel jeder Beschuldigte weitere Kenntnisse von politisch-operativer Relevanz, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Straftat, deren er verdächtig ist, stehen.

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