Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1534

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1534 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1534); In der Bundesrepublik hat sich in den vergangenen Wochen, also seitdem das neue Anwaltschaftsgesetz der Bundesrepublik debattiert wird, ein heftiger Streit entwickelt. Es ist uns bekannt, daß gerade die Fragen Lokalisierungsprinzip ja oder nein, Zulassung von Rechtsanwalts-GmbHs ja oder nein und auch die Frage der überörtlichen Sozietät ja oder nein heftig umstritten sind. Durch den Bundesgerichtshof sind aber bereits überörtliche Sozietäten zugelassen. Diese Rechtsprechung sollte in dem Gesetz, das verabschiedet werden soll, Berücksichtigung finden. Auf einer Mitgliederversammlung des Deutschen Anwaltvereins vom 24.5. 1990 z. B. kam es wegen dieser Fragen regelrecht zu tumultartigen Auseinandersetzungen. Ich hoffe, daß das Gesetz, das wir verabschieden, die richtige Wertung setzt und auch die Interessen der Anwälte, die bisher hier in der DDR tätig gewesen sind, Berücksichtigung finden. Bisherige Umfragen unter den Anwälten in der Bundesrepublik haben z. B. ergeben, daß sich lediglich 31,2% der Mitglieder gegen das Lokalisierungsprinzip ausgesprochen haben. Die Mehrzahl ist also für das Lokalisierungsprinzip. Das bedeutet Aufgabe unserer bisherigen Gesetzgebung, und dem wäre unter dem Gesichtspunkt, daß damit der Anwaltstand in der DDR gesichert ist, Rechnung zu tragen, d. h. das bisherige Recht aufzugeben und die Lokalisierung anzustreben. Zusammenfassend gesagt, wäre es also erforderlich, daß bei der Überarbeitung dieses Gesetzes eine Kurzfassung herauskommt und damit die Möglichkeit offen bleibt, nach der Vereinigung das Berufsrecht gemeinsam mit der bundesdeutschen Anwaltskammer zu gestalten. Ich denke, das entspricht der gegenwärtigen Situation. In dem Umfang ist es nicht notwendig. Alle Regelungen, die den Berufsstand im einzelnen betreffen, sollten dann der ohnehin angestrebten gemeinsamen Gesetzgebung Vorbehalten bleiben, und in diesem Gesetz soll nur der Sicherung des Anwaltstandes in der DDR der entsprechende Raum eingeräumt werden. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Da ist eine Frage. Möchten Sie diese beantworten? (Frau Kögler, CDU/DA: Ja.) Ziel (SPD): Frau Kögler, Sie haben sich für den Anwaltstand in der DDR ausgesprochen. Ich finde das gut. Aber wie bewerten Sie denn folgende Passage im Einigungsvertrag, wo es eben insbesondere auch um die beruflichen Abschlüsse der DDR-Bürger geht und damit auch um die Abschlüsse der Juristen? Zitat: „Abgelegte Prüfungen oder erworbene Befähigungsnachweise stehen einander gleich und verleihen die gleichen Berechtigungen, wenn sie gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit wird auf Antrag von der jeweils zutändigen Stelle festgestellt.“ Frau Kögl er (CDU/DA): Ich kenne die Passage. Ich habe sie schon eingehend gelesen und auch darüber nachgedacht. Das ist also zweifellos eine Interpretation, aber der Duktus ist der, daß die Abschlüsse, die hier an einer Hochschule, an einer Universität, an einer Fachschule erworben wurden, anerkannt werden, und das bedeutet auch, und etwas anderes entnehme ich daraus nicht, daß die juristischen Abschlüsse, die an einer Universität erreicht wurden, und die vergleichbar sind, anerkannt werden, aber daß eine Ausbildung, die eine staatsrechtliche Ausbildung bei uns in der Vergangenheit gewesen ist - Sie kennen die einzelnen Bildungseinrichtungen -, keine vergleichbare ist. Also darüber wird man sich sicher einig sein. Und wenn das so im Einigungsvertrag auf genommen ist, wie wir das auch kennen, dann ist das nach meiner Auffassung eine ausreichende Absicherung. Wenn Sie jetzt die Formulierung meinen „vergleichbar“, also das ist Interpretation, und diese Möglichkeit, die muß man einräumen, weil es ja Berufsgruppen gibt, die eben nicht vergleichbar sind. Das betrifft in der Regel Fachschulabschlüsse, für die es in der Bundesrepublik nicht die gleichen Berufsbezeichnungen gibt, und die eben dann als vergleichbar eingestuft werden können. Also daß man einen solchen Passus drin hat, erscheint mir verständlich. Also da habe ich natürlich auch erst mal als Jurist darüber nachgedacht, wie das zu interpretieren ist. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner : Gestatten Sie noch eine Frage? (Zuruf Frau Kögler, CDU/DA: Ja.) Demloff (PDS): Gestatten Sie noch eine Frage? Ich hätte gern Ihre Meinung zu dem vorliegenden Gesetz, wo auf Seite 3 fixiert ist, wenn der Rechtsanwalt infolge eines körperlichen Gebrechens seinen Beruf nicht ausüben kann. Ist das nicht mißverständlich? Ich kenne einen blinden Rechtsanwalt. Ich habe einen Bekannten, der als Richter im Rollstuhl in der BRD wirkt. Kann das nicht mißbräuchlich gegen Menschen mit Behinde rung aus abwegigen Gründen benutzt werden? Frau Kögler (CDU/DA): Ich danke Ihnen für diese Anfrage. Die hat mich also auch bewegt, weil ich also auch lange Jahre mit einem blinden Kollegen zusammengearbeitet habe, und ich kann Ihnen versichern, der ist ein vollwertiger Anwalt gewesen, es ist im Bezirk Gera Rechtsanwalt Frötsch, und er ist jederzeit in der Lage gewesen, seine Tätigkeit auszuüben. Also diesen Passus würde ich in einer Neufassung nicht mit aufgenommen haben wollen. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Jetzt sind keine Anfragen mehr. Dann kommen wir zum letzten Redner, für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Jacobs. J a c o b s für die Fraktion der SPD: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Juristen braucht das Land. Es braucht sie jetzt und vor allem in der nächsten Zukunft. In dem sich abzeichnenden Einigungsprozeß ist die personelle Absicherung der Rechtspflegeinstitutionen und der kommunalen Verwaltungen mit qualifizierten Juristen von außerordentlicher Bedeutung. Hinzu kommt der zunehmende Bedarf der sich umprofilierenden oder neu entstehenden wirtschaftlichen Unternehmen aller Art an rechtlicher Beratung und juristischer Vertretung und nicht zu vergessen selbstverständlich das zu erwartende Ansteigen der Nachfrage nach juristischer Betreuung und Unterstützung seitens der Bürger dieses Landes. Man kann nun bei dieser Situation, vor der wir stehen, nicht behaupten, daß es die Rechtsanwälte allein sind, die am dringendsten benötigt werden. Richter, Staatsanwälte, Notare, Verwaltungsjuristen usw. sind nicht weniger gefragt. Fest steht jedoch, daß die hinsichtlich der Rechtsanwaltschaft in der DDR bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht ausreichend geeignet sind, die vor uns stehenden Probleme zu bewältigen. Insofern muß der vorliegende Antrag des Ministerrates zunächst einmal begrüßt werden. Er eröffnet zumindest die Möglichkeit, das nicht erst seit heute bestehende Defizit an Rechts- 1534;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1534 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1534) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1534 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1534)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten der Verhafteten durch die Untersuchungsführer und andererseits auch darauf zurückzuführen, daß in dieser Zeit weniger größere Täter-gruppen als im vorherigen Zeitraum inhaftiert waren. Eine strengere Beachtung der Rechte und Pflichten der an der Durchführung des Ermittlungsverfahrens Beteiligten; die konseguente Durchsetzung der für die Durchführung von Beweisführungsmaßnahmen geltenden. VerfahrensVorschriften; die Einhaltung der Bearbeitungsfristen von Ermittlungsverfahren; die ortsfeste, sich in der Regel gegen Personen richten Beschwerde sucht, auch als sogenannte Haftquerulanz bezeichnet. Solche Verhafteten nehmen alles zum Anlaß, um in Permanenz Eingaben an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit bestimmen die Verantwortung der Linie Untersuchung für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Hauptverantvvortunc der Linie Untersuchung besteht darin, in konsequenter Durchsetzung der Sicherheitspolitik der Partei und des sozialistischen Staates auch der Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in wachsendem Maße seinen spezifischen Beitrag zur Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die richten,zu entlarven. Zielsetzung ist auch, für das offensive Vorgehen der Parteiund Staatsführung der Erkenntnisse zu erarbeiten, die die Ziele, Mittel und Methoden des Gegners sowie über Ursachen und begünstigende Bedingungen für Feindtätigkeit erarbeitet und auf dieser Grundlage entsprechende politisch-operative Maßnahmen eingeleitet notwendige Veränderungen herbeigeführt.

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