Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1488

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1488 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1488); Ich will Ihnen wirklich sagen: Diese Idee mit dem Wohnortprinzip ist eine typische perverse Männeridee, auf diese würden Frauen gar nicht kommen. (Starker Beifall bei der SPD und der PDS) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Ich kann daraus nicht entnehmen, liebe Frau Abgeordnete, was Sie wollen, Geschäftsordnungsantrag oder eine Anfrage. -Das ist leider zu spät. Ich würde jetzt darum bitten, daß Frau Abgeordnete Deneke von der Fraktion der PDS ans Mikrofon kommt. Danke schön. Frau Deneke für die Fraktion der PDS: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Hohen Haus liegt ein Antrag der F.D.P.-Fraktion vor, die Regierung der DDR zu verpflichten, in den Verhandlungen über den Einigungsvertrag keine geteilte Strafverfolgungspraxis zuzulassen. Das Anliegen dieses Antrages, mehr Klarheit zu einem in bisherigen Verhandlungsrunden absolut unbefriedigend geregelten Kernproblem des Einigungsprozesses zu erreichen, wird von der Fraktion der PDS unterstützt. Die Position unserer Partei, das Recht der Frauen auf eine selbstbestimmte Mutterschaft im Einigungsvertrag zu verankern, Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche grundsätzlich nicht als Straftatbestand zu betrachten und den Geltungsbereich des § 218 des Strafgesetzbuches der BRD - auch nicht durch die Hintertür - auf das Territorium der DDR auszudehnen, ist bekannt. Diese unsere Haltung haben wir vor wenigen Wochen während einer Aktuellen Stunde zu dieser Problematik ja wohl ausführlich dargelegt. Das Anliegen des uns vorliegenden Antrages, eine geteilte Strafverfolgung zum Schwangerschaftsabbruch zu verhindern, läßt wohl unseres Erachtens starke Zweifel aufkommen, ob dieser Antrag in seiner mehrfach auslegbaren Fassung wirklich dazu beitragen kann, im Einigungsvertrag das Recht auf selbstbestimmte Mutterschaft festzuschreiben. Und, Herr Dr. Wöstenberg, dieser Antrag würde, da er so viele Fragen offen läßt, Ihrem Standpunkt, den Sie am 12.7. verteten haben, nämlich daß dieses Recht letzten Endes der Frau eingeräumt werden muß, widersprechen. Also dieser Antrag wird nicht eindeutig formuliert. Zum anderen muß ich auch meiner starken Verwunderung Ausdruck verleihen, wenn man der Tatsache Rechnung trägt, daß ja wohl Ihr Parteivorsitzender, Graf Lambsdorff, einer Regelung in der Bonner Koalition zugestimmt hat, nach der bei Schwangerschaftsabbruch das Wohnortprinzip gelten wird. Und das würde doch faktisch bedeuten, daß für denselben Tatbestand ein Teil der Bürgerinnen des vereinten Deutschlands straffrei einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen kann, und der andere Teil der Bürgerinnen strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt sein soll, weil sie keinen Wohnsitz in den Ländern der jetzigen DDR haben. Und ich nehme doch an, daß das nicht Ihre Intention sein kann, daß das ein absolut unzumutbarer Zustand wäre, und das - so Ihre Worte - nach der historischen Sitzung der Volkskammer vom 23. August. Durch den hier eingebrachten Änderungsantrag wird mehr Klarheit geschaffen, was der Antrag absolut offen ließ, und den jetzt in der DDR lebenden Frauen das Recht auf selbstbestimmte Mutterschaft hätte entzogen werden können. Die Frage zum Schwangerschaftsabbruch - und ich wiederhole mich hier -, ein Kernproblem des Einigungsprozesses, ist mit der Ausarbeitung und Verabschiedung des ersten Staats Vertrages nicht beantwortet. Ein Antrag vom Ausschuß Familie und Frauen zu dieser Problematik wurde vom Präsidium des Parlaments vor der Sommerpause nicht eingeordnet, da angeblich kein Handlungsbedarf bestünde. In welchen Handlungszwang die Regierung jetzt kommt, sehen wir ja eindeutig. Und die in den letzten Tagen so heftig geführten Diskussionen in der BRD um die Anwendung des Tatort- bzw. Wohnortprinzips in der Frage des Schwangerschaftsabbruchs sind unseres Erachtens eigentlich nur ein Ausdruck dafür, daß einer grundsätzlichen Entscheidung für oder gegen selbstbestimmte Mutterschaft ausgewichen wird. Zu der im Antrag aufgeworfenen Problematik des Abtreibungstourismus kann unserer Auffassung nach mit Strafverfolgung nicht entgegengetreten werden. Abtreibungsverbote und Strafandrohungen sind keine Lebenshilfe. Ich möchte hier und heute dringend und mit Nachdruck auf die Aussagen zum Schwangerschaftsabbruch in der Koalitionsvereinbarung verweisen. Es ist - so denke ich - erforderlich, diese nochmals ins Gedächtnis zurückzurufen. Umfassender Schutz des ungeborenen Lebens durch umfangreiche Beratung, Aufklärungs- und Unterstützungsangebote sowie kostenlose Bereitstellung der Kontrazeptiva bei Beibehaltung der Fristenregelung zum Schwangerschaftsabbruch. Ich fordere hiermit die Regierung auf, die eigenen getroffenen Aussagen mit Verantwortung beim Wort zu nehmen. Zum anderen muß ich dringend darauf verweisen, daß durch die Regierung entsprechend den Interessen der Frauen zur selbstbestimmten Mutterschaft Festschreibungen im Einigungsvertrag erfolgen müssen, die nicht hinter der jetzigen Fristenregelung Zurückbleiben. Zum anderen muß ich hier die Frage aufwerfen, da ich selbst noch nicht gesehen habe: Mir ist zu Ohren gekommen, in den Einigungsvertrag die Festschreibung der Fristenregelung auf das jetzige Territorium der DDR für eine Übergangszeit von zwei Jahren eingearbeitet wurde. Man muß aber ganz klar und deutlich die Frage stellen: Was kommt nach dieser Übergangszeit? (Unmutsäußerungen bei CDU/DA und DSU) Das darf nicht offen im Raum stehen bleiben! (Erneute starke Unmutsäußerungen bei CDU/DA und DSU) Den jetzt vorliegenden Antrag der F.D.P.-Fraktion trägt unsere Fraktion mit, und wir würden diesem Abänderungsantrag zustimmen. (Beifall bei der PDS, vereinzelt auch bei Bündnis 90/Grüne und der SPD) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Danke schön. Erlauben Sie, Frau Abgeordnete, eine Anfrage? -Bitte schön. Berend (CDU/DA): Frau Abgeordnete, was geschieht nach zwei Jahren? Der gestrige mehrheitliche Beschluß im Deutschen Bundestag hat eigentlich ganz klare Auskunft darüber gegeben, (Zurufe: Frage!) daß eine solche Regelung einem gesamtdeutschen Souverän Vorbehalten bleibt. Sind Sie nicht der Meinung, daß dieses einem gesamtdeutschen Souverän obliegt, sondern daß dieses Haus auch über zwei Jahre hinweg für ein Gesamtdeutschland entscheiden sollte? Frau Deneke (PDS): Das habe ich nicht zum Ausdruck gebracht. Aber viele Frauen stellen sich auch die Frage: Was kommt nach dieser Übergangszeit? Damit habe ich nicht gesagt, daß diese Entscheidung nicht ein gesamtdeutsches Parlament treffen sollte. 1488;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1488 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1488) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1488 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1488)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der ist ständig von der Einheit der Erfordernisse auszugehen, die sich sowohl aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Feindes zur Begehung subversiver Tätigkeit, die Kenntnis der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen der operativen Kräfte sowie Kenntnis der einsetzbaren operativen Mittel, die Beachtung und Einhaltung rechtlicher Regelungen, dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der mit der Einschätzung der politisch operativen Lage erkannten Erfordernisse und Bedingungen der politisch-operativen Sicherung des Jeweiligen Verantwortungsbereiches und die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen ermöglicht es, Zielstellungen der Aussagetätigkeit Beschuldigter mit deren Erkenntnis von der Notwendigkeit wahrer Aussagen über das strafrechtlich relevante Geschehen zu verbinden.

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