Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1460

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1460 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1460); diesem Land rasch wohlfeil angebotene Werte zu erlangen. Wir sollten dies nicht noch mit Sympathie begleiten. Viertens: Die Durchführung der genannten Maßnahmen obliegt einer Behörde, die im Gegensatz zur Kommission mit entsprechenden Kompetenzen zur Erzwingung der Offenlegung der Vermögensverhältnisse versehen wird. Die gesetzlichen Vorschriften sehen Strafen vor, und die gesetzlichen Vertreter der Parteien werden persönlich in Haftung genommen. All dies macht die leidvolle Erfahrung der Kommissionsarbeit erforderlich. Ich will betonen: Die Parteien und Massenorganisationen verlieren z. B. die Rechtsträgerschaft über ihre Prachtbauten, aber sie können dort zunächst weiter arbeiten, natürlich gegen eine angemessene Miete. Wir haben auch nichts dagegen, wenn sie Immobilien erwerben, aber dann bitte ehrlich und zu einem ortsüblichen Preis, so wie es ja jede neue Partei auch tun muß. Zum größten Teil betrifft dieses Gesetz übrigens Immobilien auf Grund und Boden, der ohnehin volkseigen ist. Dieser Grund und Boden wäre, befände sich auf ihm ein sogenannter normaler volkseigener Betrieb, längst in der Hand der Treuhand. Es ist ein selbstverständliches Gebot, daß nicht nur die recht und schlecht arbeitenden volkseigenen Betriebe, sondern z. B. auch die Verlage und Immobilien der Parteien einem guten Zweck zugeführt werden. Wir hörten schon bei der Ankündigung unseres Entwurfes Proteste aus den Reihen der Gewerkschaften. Ich möchte klarstellen: Wir wollen das Vermögen aus den Übernahmen für soziale Zwecke einsetzen, besonders, aber nicht unbedingt ausschließlich, für die Opfer des vergangenen Regimes. Das heißt konkret, auch für wirklich demokratische freie Gewerkschaften und deren sozial sehr wichtige Aufgaben kann selbstverständlich ein gewisser Teil, ein Sockelbetrag etwa, des Vermögens verwendet werden, aber bitte nicht einfach als behaltene Beute aus der Diktatur, nicht in dieser unheilvollen Kontinuität, sondern rechtsstaatlich einwandfrei zugewiesen von einer demokratisch gewählten Regierung. An der klaren und unvernebelten Unterbrechung der Kontinuität vom alten FDGB zum DGB muß doch wohl auch den Gewerkschaften selbst gelegen sein, und das gilt ebenso für alle anderen Organisationen mit ihren Vorgängern in der DDR, wenn sie wirklich ehrlichen Willens sind. Es ist für uns keine Frage, daß auch etwa ein bestimmter Sockelbetrag - ähnlich wie bei den Gewerkschaften - allen Parteien zur Ausübung ihrer parteilichen Arbeit zugewiesen wird, damit alle, wirklich alle, die gleichen Chancen haben. (Dr. Gysi, PDS: Wie beim Wahlrecht, was?) Der vorliegende Gesetzentwurf kann nicht ungeschehen machen, wie unter dem Dach der Nationalen Front in unserem Land die Bevölkerung bestohlen wurde. Er kann nicht in der vorliegenden Form alle Ungerechtigkeiten im Vermögensbereich beseitigen; denn er befaßt sich nur mit dem Grundvermögen, nicht mit dem Geldvermögen, mit den Umlaufmitteln und nicht mit dem Eigentum an Firmen als Rechtspersonen. Aber dieser Entwurf stellt einen Schritt in eine wichtige Richtung dar. In einer Zeit, wo wirklich an allen Ecken und Enden die Mittel fehlen, greifen wir endlich auf die erheblichen Mittel und Vermögenswerte zurück, die seit 1945 regelrecht zusammengescheffelt wurden. Ich wiederhole, daß es uns lieber gewesen wäre, wenn die betroffenen Organisationen von sich aus und auch früher entsprechende Schritte unternommen hätten. Aber durch die Vorarbeit der unabhängigen Kommission und bei entschlossenem Vorgehen könnten auch wir dieses unsaubere Kapitel unserer DDR-Geschichte beenden und mit einem - wie Schätzungen ergeben - sehr erheblichen Vermögensbetrag für die Opfer des SED-Regimes in die deutsche Einheit gehen. Die Rechtskraft des Gesetzes ist entscheidend, und es schadet nicht, wenn manches schon unter der Aufsicht des Bundesfi-nanzminsters abgewickelt werden muß. Die DSU befürwortet eine Überweisung in den Rechtsausschuß, von wo schnellstmöglich die Vorlage zur 2. Lesung kommen sollte. Wir verhehlen nicht, daß aus unserer Sicht das Verhalten und die geschwinde Behandlung des Gesetzes durch die betroffenen Parteien für uns und sicherlich noch mehr in den Augen der Öffentlichkeit einen Gradmesser für die Ehrlichkeit darstellt, mit der wir alle einen echten unbelasteten Neuanfang im geeinten Vaterland gestalten wollen. - Danke schön. (Beifall bei DSU und SPD) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Abgeordneter Anys. Wir treten damit in die Aussprache ein in der Reihenfolge der Fraktionen: CDU/DA, SPD, PDS, F.D.P., Bündnis 90/Grüne. Als erster spricht für die Fraktion CDU/DA der Abgeordnete Krziskewitz. Krziskewitz für die Fraktion CDU/DA: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es verbleiben nur noch wenige Wochen bis zum Vollzug der deutschen Einheit. Für das Parlament ergibt sich somit auch eine völlig neue Situation. Wir sind der Meinung, den Gesetzgebungsplan sorgfältig durchzugehen und unsere Arbeit auf Gesetze zu konzentrieren, die nicht von einem gesamtdeutschen Parlament, sondern nur von uns, von der Volkskammer gegeben werden können. Ein Beispiel solch einer Altlastensanierung ist mit dem Gegenstand der hier vorliegenden Initiative gegeben. Wir haben es hier mit Forderungen zu tun, die von unserer Bevölkerung seit dem vergangenen Herbst nahezu unablässig er- hoben werden. (Beifall bei CDU/DA und SPD) Meine Damen und Herren! Um es kurz zu machen: Die Fraktion CDU/DA teilt das Anliegen dieser Gesetzesinitiative in vollem Umfang und wird diesem Gesetz freudig zustimmen. Wir haben den Wunsch, die Beratungen dazu sorgfältig zu gestalten, diesen Entwurf zu qualifizieren, und es bleiben meines Erachtens einige Fragen, die in den Ausschüssen zu beraten wären. Erstens: Was geschieht mit den doch recht beachtlichen Umlaufmittel- und Bargeldbeständen? Zweitens: Es scheint mir problematisch, daß in den §§ 3 und 4 des Gesetzentwurfes vorgesehen wird, eine eigene Vollzugsbehörde zu schaffen. Nach der Novellierung des Parteiengesetzes in dem § 20, und zwar in a) und b), wurde eine unabhängige Untersuchungskommission zur Untersuchung der Vermögensverhältnisse der Parteien und Massenorganisationen gebildet, die bekanntlich ihre Arbeit leistet. Ich möchte dafür plädieren, die Arbeit dieser Kommission zu qualifizieren, was auch im Rahmen dieses Gesetzes geschehen könnte, aber keine neue Behörde zu schaffen. Allerdings sollte die Kommission entsprechende Kom- - petenzen erhalten. Die Übertragung des Eigentums sollte auf die Treuhandstelle erfolgen. Drittens: Dringend erforderlich ist eine Regelung, die besagt, daß es sich bei dem einzuziehenden Vermögen nur um das Reinvermögen handeln kann. Sonst wäre dann auch noch für eventuell aufbleibende Schulden aufzukommen. Viertens: Das Gesetz soll Gerechtigkeit und Chancengleichheit schaffen. Die Parteien müssen in der Lage sein, die politische Arbeit weiterzuführen. Es wäre anzuraten oder zu überlegen, ob den Parteien, den alten wie den neuen, ein bestimmter Sockelbetrag einjährlich zur Verfügung gestellt werden kann. Die Berechnung könnte nach der Modellrechnung, wie sie die Volkskammerarbeitsgruppe Parteienfinanzierung entwickelt hat, erfolgen. Aber, wie gesagt, das ist ein Vorschlag, keine Bedingung. Fünftens: Das Gesetz schlägt die vollständige Überführung in die Staatskasse vor. Es wäre zu überlegen - und hier berufe ich mich auch auf die Ausführungen meines Kollegen Anys -, ob nicht ein Teil dieses Vermögens einem Stiftungsfonds zuzuführen wäre, und zwar zur Förderung gemeinnütziger Aktivitäten auf sozialem, karitativem, aber auch kulturellem Gebiet und der Jugend- und Sportförderung. 1460;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1460 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1460) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1460 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1460)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben befugt, den ihm unterstellten Angehörigen Weisungen zu erteilen sowie die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Befragungen und Vernehmungen, der Sicherung von Beweismitteln und der Vernehmungstaktik, zusammengeführt und genutzt. Die enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit der Hauptabteilung mit dem Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung der Abteilung Finanzen und der Rechtsstelle Staatssicherheit zu erfolgen. Der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung und der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit haben das Recht zu dieser Durchführungsbestimmung in gegenseitiger Abstimmung weitere notwendige Regelungen zu erlassen. Diese Durchführungsbestimmung tritt am in Kraft.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X