Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1412

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1412 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1412); den. Die Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger in einem Volksentscheid haben wir dann letztlich zu respektieren. Auch wir hätten ja zu respektieren, wenn die Antworten jeweils anders ausfallen als wir uns das vorstellen, wie aber eben auch die anderen zu respektieren hätten, wenn die Antworten so ausfallen, wie wir uns das vorstellen und wie das meines Erachtens eine Entwicklung sicherheitspolitisch in die richtige Richtung wäre und die eben nicht zu einer Ausweitung der NATO führt, sondern zur Ablösung der Paktsysteme und zur Schaffung gesamteuropäischer Sicherheitsstrukturen. Zu dem zweiten Gesetzentwurf, mit dem ich mich jetzt beschäftige: Das ist also das verfassungsändernde Gesetz, wo es auch um die Aufhebung der Wehrpflicht geht. Ich will zunächst ein Mißverständnis ausräumen. Wenn wir vorschlagen, jeder Bürger hat das Recht und nicht mehr die Pflicht, Dienst für die Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik zu leisten - also eine Änderung des Artikels 23 Abs. 1 der Verfassung der DDR -, dann meine ich damit kein einklagbares Recht. Das müßten wir also sicher noch formulieren. Das ist mir klar. Das können wir im Rahmen der 2. Lesung gestalten. Sondern es soll eben nur ausdrücken, daß hier keine Pflicht mehr statuiert wird. Die Abschaffung der Wehrpflicht scheint uns aus mehreren Gründen gerechtfertigt. Zunächstmal wäre auch dies ein ganz wichtiges Abrüstungssignal. Es gibt Länder, die seit Jahren und Jahrzehnten ohne Wehrpflicht auskommen und trotzdem über starke Streitkräfte verfügen. Ich kenne auch Argumente dagegen. Ich erinnere hier an das Argument von Minister Ep-pelmann hinsichtlich der notwendigen Bluttransfusion. Ich will dazu nur folgendes sagen: Wenn man den Dienst ensprechend attraktiv gestaltet, kann man die Höchstgrenze auch mit Freiwilligen erreichen, auch mit Kurzdienstzeiten und also auch eine entsprechende Auswechslung von Soldaten damit garantieren. Das muß nicht über die Wehrpflicht geschehen. Aber wie wäre die Reaktion bei unseren Nachbarvölkern, wenn wir angefangen in der DDR und dann vielleicht irgendwann im geeinten Deutschland überhaupt sagen: Eine Wehrpflicht brauchen wir nicht mehr. Die Sicherheitssituation in Europa hat sich so verändert, daß wir mit einem Freiwilligenheer auskommen und trotzdem in der Lage sind, das Territorium ausreichend zu schützen. Ich glaube außerdem, daß man nicht einfach den jungen Bürgern in diesem Lande sagen kann: Ihr habt bisher in einer solchen Armee gedient. Ab morgen dient ihr in einer anderen Armee. - Das scheint mir auch psychologisch eine gewisse Überforderungssituation zu sein. Das muß man einfach respektieren. Und in diesem Zusammenhang dürfen wir nicht vergessen, daß ja auch Westberlin das einzige deutsche Territorium ist, das seit Jahren und Jahrzehnten keine Wehrpflicht kennt. Und die Frage ist: Soll das nun zurückgehen, oder wollen wir nicht in diese Richtung vorwärtsgehen und damit Signale setzen? Ich glaube, das ist vertretbar, und ich glaube, wenn die Obergrenze der Streitkräfte nun vereinbarungsgemäß reduziert wird, ist das mit einem Freiwilligenheer zu schaffen, und außerdem besteht ja nach wie vor das Ziel, diese Obergrenzen auch noch weiter herunterzusetzen - natürlich im Rahmen der gesamteuropäischen Sicherheitsstrukturen. Auch hier könnte zunächst von der DDR, später vom geeinten Deutschland ein wichtiges Signal an die Nachbarvölker ausgehen, daß bei aller ökonomischen Stärke dieses geeinten Deutschlands nicht auch irgendwie an eine militärische Vormachtstellung gedacht wird, sondern daß wir allein darauf bedacht sind, die Sicherheit zu garantieren und friedlich mit den Nachbarvölkern zusammenzuleben. Dabei spielt für uns auch eine Rolle, daß es ganz deutlich ist, daß die NVA hinsichtlich ihrer Berufssoldaten immer mehr in Richtung Auflösung tendiert, die Bundeswehr das bestimmende Element sein wird. Und wir halten es nicht für gerechtfertigt, daß das einzige, was hier übernommen wird, die MIG 29 und andere Waffentechnik ist plus Wehrpflicht. Sondern dann sollte man sich hier zu diesem Schritt entschließen und auch auf die Wehrpflicht verzichten. Ich komme damit zur dritten und letzten Drucksache. Es gibt bisher keine militärpolitischen Leitsätze der DDR im Prozeß der deutschen Vereinigung. Es wäre aber ganz wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern klar zu sagen, worin eigentlich die militärpolitische Orientierung der Zukunft besteht, was die Regierung, was die Volkskammer anstrebt, was sie diesbezüglich einbringen will in das einheitliche Deutschland. Wir halten es für erforderlich, von den Realitäten auszugehen. Und die Realitäten besagen, daß viele Stützpunkte der NVA abgebaut werden und daß dafür aber noch keine gesetzlichen und anderen Grundlagen geschaffen sind, wie diese Konversion erfolgen soll; denn hier gibt es ja komplexe Regelungen von politischen, militärischen, ökonomischen, ökologischen und sozialen Fragen, die im Zusammenhang mit der Abrüstung stehen, und zwar einschließlich regionaler und kommunaler Fragen. Wir wissen, daß es Standorte gibt, die praktisch allein vom Militär leben - auch die Orte, die drumherum sind. Hier sind rechtzeitig Lösungen zu schaffen, damit das Leben dort auch ohne Militär weitergehen kann, Arbeitsplätze geschaffen werden und ähnliches. Aber eine solche Frage kann nicht einzeln entschieden werden, sondern hier ist eine komplexe Konzeption erforderlich, die auch bestimmte rechtliche Garantien enthalten muß. Deshalb halten wir ein solches Konversionsgesetz für dringend erforderlich. Es gibt nämlich allgemeine und, wie ich meine, auch sehr berechtigte Befürchtungen, daß zwar die NVA stark reduziert wird, daß aber gerade unangenehme militärische Übungen später auf dem heutigen Territorium der DDR stattfinden, solche, die ökologisch belastend sind, solche, die belästigend sind. Da gibt es schon konkrete Vorstellungen, und das dürfen wir natürlich nicht zulassen. Das wäre nicht nur unfair, sondern auf die Art und Weise kann man eine Einigung nicht vollziehen, indem man sozusagen Lasten von dem einen Teil Deutschlands auf den anderen abwälzt. In diesem Zusammenhang steht eine ganz wichtige Frage. Wir haben eine Vielzahl von Berufssoldaten, und es ist heute schon klar, daß sie überwiegend nicht in irgendeiner Form in gemeinsame deutsche Streitkräfte übernommen werden. Bisher gibt es kein Gesetz zur Wahrnahme der staatlichen Fürsorgepflicht ihnen gegenüber. Ich gehe nicht davon aus, daß das Ziel etwa darin besteht, die Berufssoldaten einfach in das Heer der Arbeitslosen einzureihen, sondern hier hat jeder Staat in bezug auf seine Armee auch eine besondere Fürsorgepflicht, die Überführung in zivile Berufe oder aber auch in nationale Streitkräfte zu sichern. Deshalb meine ich, daß es ganz wichtig ist, daß eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, die auch in die Reihen der NVA mehr soziale Sicherheit bringt, die der NVA mehr Zukunftschancen eröffnet; denn die Verunsicherung einer Armee ist für kein Land völlig ungefährlich. Es ist wichtig, daß die Berufssoldaten Klarheit über ihre Zukunft bekommen. Daran müssen wir alle ein gemeinsames Interesse haben. Und sie haben ja auch einen Anspruch darauf. Wie auch immer sie aussieht, ob militärisch oder zivil, die Zukunft muß gesichert sein, und der Staat muß sich hier zu seiner Fürsorgepflicht bekennen, und das muß später auch das geeinte Deutschland binden. Ich halte das für eine ganz wichtige Frage, und ich gehe davon aus, daß es uns auch möglich ist, in der Kürze der verbleibenden Zeit diese Fragen insgesamt noch einer befriedigenden Regelung zuzuführen und auf diese Art und Weise zumindest den Intentionen der Regierungserklärung auf diesem Gebiet zu entsprechen, während vieles andere von dieser Regierungserklärung offensichtlich nicht mehr verwirklicht wird bzw. nicht mehr verwirklicht werden kann. (Beifall bei der PDS) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Herr Abgeordneter Gysi, gestatten Sie zwei Zwischenfragen? (Dr. Gysi, PDS: Ja.) Lehment (F.D.P): Herr Gysi, es sind ganz interessante Punkte, die Sie hier alle bringen. Ich hätte mir gewünscht, daß Ihre Partei das vor einem Jahr hier schon eingebracht hätte. (Heiterkeit bei PDS, SPD und Bündnis 90/Grüne) (Dr. Gysi, PDS: Da gab es ja meine Partei noch gar nicht!) Zur Drucksache 185: Wir haben heute den 23. August. Wir haben heute früh eine denkwürdige Tagung gehabt, auf der wir 1412;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1412 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1412) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1412 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1412)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Straftat, der Persönlichkeit der Inhaftierten ergeben die bei Vollzugs- und Betreungsaufgaben zu beachten sind, Ausbau der Informationsbeziehungen und Vervollkommnung des Informationsaustausche, insbesondere zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

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