Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1401

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1401 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1401); Und das, glaube ich, kann doch wohl nicht sein. (Unverständlicher Zuruf) Ja, ich habe auch einen Mieter, den ich mir nicht aussuchen konnte, der auch macht, was er will. Rechte hat der Vermieter in unserem Staat leider noch nicht. Ich hoffe, wir kriegen sie. Die in der DDR gegenwärtig geltende Eigentumsstruktur macht Mietpreisbindungen, und da stimme ich Ihnen zu, auf lange Sicht unverzichtbar. Übereilte Schritte in diesem sensiblen Bereich würden lediglich die den Bürgern mit der Währungsunion zugesagte Stabilität ihres Realeinkommens gefährden. Die Tatsache, daß die gegenwärtige Mietstruktur ungeeignet ist, das Interesse an Bewahrung, Erneuerung und Erweiterung des Wohnungsbestandes zu fördern, darf nicht dazu mißbraucht werden, Grundaussagen der Regierungserklärung vom 19. 4. 1990 in Frage zu stellen. Mietpreisbildung für Wohnraum regelt ausschließlich und abhängig von der allgemeinen Einkommensentwicklung, das heißt, wenn unsere Löhne steigen werden, müssen natürlich auch die Mieten steigen. Die Kommunen haben das Recht - so sollen sie es bekommen -, Wohnberechtigungsscheine an Bürger zu vergeben, die einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, aber nicht in der Lage sind, diese selbst zu finanzieren. Der Bedarf an Wohnungen in der DDR ist so hoch, daß das Gesetz zum Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht dringend notwendig ist. Wir schaffen damit den Menschen unseres Landes, auch denen, die besser verdienen, die Möglichkeit, ihre wohnungsmäßigen Bedürfnisse individuell zu gestalten. Es wird garantiert, daß das Verhältnis Bedürfnis und finanzielle Möglichkeiten durch den späteren Bewohner selbst gestaltet wird und nicht durch Fremde. Das individuelle Wohnen wird wieder möglich sein. Damit befriedigen wir nicht nur die Bedürfnisse derer, die da wohnen wollen, sondern schaffen Arbeitsplätze, indem wir Architekten motivieren, Häuser und Wohnungen zu projektieren, und zwar nicht so, wie es vorgeschlagen wird, sondern Ideenreichtum wird wieder gefragt sein. Darüber hinaus aktivieren wir die Bauwirtschaft und schaffen Arbeitsplätze. Gerade in den Ländern der DDR ist es dringend notwendig, den Menschen ihre Wohnwünsche erfüllen zu helfen. Diese wurden nämlich über Jahrzehnte negiert, siehe Marzahn, Hellersdorf oder irgendwelche andere Intensivwohnställe. Ich stimme natürlich dem Deutschen Mieterbund e. V. und dem Mieterbund der DDR e. V. zu, wenn sie in ihrem offenen Brief Anfang August fordern, daß Wohnen bezahlbar bleiben muß. Wohnen muß aber auch bezahlt werden. Welche Situation entsteht, wenn Wohnen nicht bezahlt wird, kann man an etlichen Beispielen in unserem Land darstellen. An dieser Stelle sollte bemerkt werden, daß es allein in Berlin-Ost ca. 25 000 Eigentümer von Wohnungen gibt, die ihre Mieten dirigistisch festgelegt bekommen haben und, wie gesagt, nicht aussuchen konn-ten, wer in dem Haus wohnt. Es entsteht die Frage, wann diese Vermieter, es sind vornehmlich Eigentümer von Ein- und Zwei-Familien-Häusern, selbst darüber befinden, wer mit ihnen unter einem Dach wohnt und wann festgelegt wird, wieviel Unterstützung ihnen für die Wohneinheit, die sie vermieten müssen, gewährt wird. Wenn meine Informationen stimmen, würden und werden Gebäudewirtschaftsbetriebe bis zu diesem Zeitpunkt mit ca. 4 000 Mark, respektive DM, pro Jahr und Wohnungseinheit aus dem Staatshaushalt gestützt. Gleiches Recht hat auch der private Vermieter. Um den Bürgern der Länder der DDR die Möglichkeit zu geben, ihre Ansprüche an das Wohnen selbst zu entscheiden und umzusetzen, bitte ich, diesem Gesetz zuzustimmen und vorerst in den Ausschüssen zu diskutieren. Danke. Stellvertreter der Präsidentin Helm: Der letzte Redner ist der Abgeordnete Claus von der Fraktion der PDS. Claus für die Fraktion der PDS: Herr Abgeordneter Dörr! Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Zunächst zu Ihrem Widerspruch, der mich reizt, der, wie Sie sagen, Assi, von dem werden Sie doch nicht ernsthaft erwarten, daß er seine Stoffwechselangelegenheiten umstellt, nur weil der Herr Kober nicht mehr Oberbürgermeister ist. Das ist ja nur noch eine Frage, wo er das tut, aber das ist wohl etwas anderes. Zum Ernst der Sache. Das Thema Wohnungen und Mieten bewegt natürlich die Bürger auch nach der heutigen Nachtallianz über den 3. Oktober, der bei Herrn Dott, wie er sagte, den Freudenschock auslöste, für manche allerdings ein verfassungsrechtlich bedenklicher Akt war, zumal dieses vielbeschworene Grundgesetz (Zuruf von der SPD: Zur Sache!) ein Recht auf Wohnung eben nicht enthält, allerdings den Slogan: Eigentum verpflichtet! - Herr Voigtländer, das stimmt. Da können wir beitreten, so geräuschvoll Sie das wollen. Diese Probleme werden bleiben und harren einer Lösung. Ich werde mir hier nicht anmaßen, über ein so altehrwürdiges Gesetz, wie es hier geht, es ist ja älter als ich, herzuziehen, wie es in dem Gesetz über das Wohneigentum und Dauerwohnrecht niedergeschrieben ist. Allerdings hätte gerade der Dschungel der Gesetzgebung zu Bauen und Wohnen in der Bundesrepublik es verdient, im Zuge eines wirklichen Einigungsprozesses gelichtet zu werden. Das haben uns übrigens die Herren Kollegen des Bauausschusses des Bundestages dazu empfohlen. Das findet nun nicht statt. Es ist hier ein weiteres Beispiel, daß es sich nicht um eine wirkliche Einigung handelt, und das hat auch mit Würde nichts zu tun. An Bürgerinteressen vorbei werden hier eine Reihe von Gesetzen beschlossen, und da machen auch salbungsvolle Presseerklärungen wenig Sinn, wenn erklärt wird, daß die Wohnungszwangsbewirtschaftungen jetzt durch die Berechtigungsscheinverfahren abgelöst werden. Das wird wohl für den Mieter nicht zuerst die Rolle sein. Und ich glaube auch nicht, Herr Zimmermann, Sie sprachen von der Überlastung des Kabinetts, sie ist zweifelsohne vorhanden, aber es ist doch eher der Spielraum, der aus Bonn eingeräumt wird, die Fernsteuerung, die die Probleme hier bringt, über die das Mitglied des Ministerrates, der Abgeordnete Romberg, hier mehrfach gesprochen hatte, (Zuruf: Der ehemalige Minister.) das müssen Sie mir erklären, was das „ehemalige“ betrifft, da müßten wir mal nach den Gesetzen schauen, denn da liegen die rechtlichen Dinge etwas anders, als sie uns bisher mitgeteilt wurden, aber zwingen Sie mir bitte keine Debatte auf, das verkürzt sonst meine Redezeit. Das vorliegende Gesetz birgt in seinem Titel so wohlklingende Begriffe wie Wohneigentum und Dauermietrecht. Wer hätte da nicht gern von beidem? Der gelernte DDR-Bürger, wie immer er auch zum 3. Oktober Stellung nimmt, und man kann seine Geschichte nicht abstreifen, ist darin geübt, in diesen Begriffen etwas Versicherndes, Wohltuendes zu sehen. Das trifft er aber nun nicht an. In Wirklichkeit handelt es sich um ein Schutz- und Förderungsgesetz für private Eigentümer von Wohnhäusern. Natürlich hat Herr Minister Viehweger recht, wenn er über die Vernachlässigung dieses Sektors spricht, auch die Chance, die damit geboten wird, aber die Rechtssicherheit für Investoren ist eben nur die eine Seite des Mietverhältnisses, und nicht zugleich die andere wird hier bedient. Für den jetzigen Mieter ist dieses Gesetz nur dann von Belang, wenn er über genügend Geld verfügt, es anlegen kann in Bausparverträgen bzw. im tatsächlichen genossenschaftlichen Wohneigentum. All das ist in der Bundesrepublik über viele Jahre beharrlich gewachsen, wurde immer wieder auch gesetzgeberisch verändert, und wir wollen das in einem Ritt tun. Der einzige schöpferische Akt des Gesetzes ist § 3 des Einführungsgesetzes, wo allerdings kommunale und genossenschaftliche Wohnhäuser ausgeklammert werden, die ja doch große Neubaugebiete betreffen. Und da hilft mir auch die Ankündigung „auch auf bald“ nicht allzu viel. Es wird uns hier, was dieses Problem Bauen und Wohnen betrifft, Stückwerk über Stückwerk angeboten, während die Hauptfragen der Mieter offenbleiben bzw. sich in Spekulationen ergangen wird. Natürlich hängt das wieder mit dem zugebilligten Spielraum zusammen und nicht mit irgendwelchen Ermessensfragen des Ministeriums. Für den nichteingeweihten Abgeordneten in die 900 Seiten des sogenannten Einigungsvertrages tut sich doch hier die 1401;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1401 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1401) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1401 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1401)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit anderen Beweisgründen sowohl zur Erlangung von Gewißheit des Wahrheitswertes der Beschuldigtenaussage beitragen als auch Zweifel am Wahrheitsgehalt der Beschuldigtenaussage begründen können. Von besonderer Bedeutung sind Werber, die direkt zur Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte eingesetzt werden. Sie unterliegen hinsichtlich ihrer Kontakte zu Geheimnisträgern den Geheimschutzmaßnahmen feindlicher Objekte.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X