Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1341

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1341 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1341); Schluß vom 20. Juli wörtlich wider, nur in einer gesetzestechnisch gefaßten Form. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen eine gute Nacht. (Beifall und Heiterkeit) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Hopp ne r: Danke schön. Ganz so weit ist es noch nicht. Aber immerhin. Der nächste Schritt wäre getan, wenn wir jetzt abgestimmt haben. Ich frage also: Wer diesem Gesetz, verzeichnet in der Drucksache Nr. 175, seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist das bei vier Stimmenthaltungen so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Ministerrates Gesetz zum Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland vom 3. August 1990 (Verfassungsgesetz) (1. und 2. Lesung) (Drucksache Nr. 173). ; Der Verfassungsausschuß hat sich in Zusammenarbeit mit dem Rechtsausschuß und dem Innenausschuß mit dieser Vorlage beschäftigt. Ich bitte den Vorsitzenden des Verfassungsausschusses, uns über die Beratungen zu berichten und eine Beschlußempfehlung zu unterbreiten. Becker, Berichterstatter des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu fast mitternächtlicher Stunde über ein so wichtiges Gesetz zu verhandeln erfordert schon die höchste Konzentration aller Anwesenden, meine eingeschlossen. Dieses Gesetz kann man wohl auch als ein historisches bezeichnen. Der Vertrag dazu wurde im Verfassungsausschuß abschließend beraten. Die Argumente der Fraktionen in der Aussprache haben sich im wesentlichen im Ausschuß wiederholt. Ich möchte auf Grund der vorgerückten Stunde nicht näher darauf eingehen. Im Einführungsgesetz zum Wahlvertrag wurden folgende Änderungen im Ausschuß beraten und abgestimmt - ich möchte zu- flächst, da nur 30 Exemplare der Drucksache Nr. 173 a Vorgelegen haben und verteilt werden konnten, diese Änderungen hier vortragen. Sie sind nicht sehr umfangreich, so daß das möglich ist und es auch möglich ist, daß Sie das in der Drucksache Nr. 173 nachvollziehen. § 1 wird ergänzt - eine Präzisierung. Er endet bisher „ einschließlich der Anlage.“ Wir haben ergänzt: „ einschließlich der Anlage zum Wahlvertrag.“ Weiter wird ergänzt: „Die Einteilung der 72 Wahlkreise wird durch das Präsidium der Volkskammer bis zum 24.8. 1990 beschlossen.“ Darauf komme ich in den weiteren Ausführungen noch zurück. Zunächst geht es nur um die Textänderung. §2 wird in 2 Absätze geteilt. Vor „Das Bundeswahlgesetz“ kommt also „Abs. 1“. Der Absatz reicht bis zur 6. Zeile: „ in Kraft gesetzt.“ Der zweite Satz wird Abs. 2 und lautet in den ersten Worten: „Als Zeitpunkt seines Inkrafttretens“ anstatt „Als Zeitpunkt des Inkrafttretens“, nämlich des Bundeswahlgesetzes der Bundesrepublik. Das sind die Änderungen, die sich im Einführungsgesetz ergeben. Nun zu den weiteren Ausführungen: Im Ausschuß hat der von Dr. Ullmann vorgetragene Antrag zur Ergänzung eines §2a im Einführungsgesetz Vorgelegen. Er wurde im Ausschuß abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Grüne hat das Minderheitenvotum dazu abgegeben. Da auch dieser Antrag nur in 30 Exemplaren Vorgelegen hat, möchte ich dieses Minderheitenvotum wörtlich vortragen: „§ 2 a: Die in Artikel 3, 21 und 38 des Grundgesetzes der Bundesrepublik für die Wahlen zum Bundestag festgelegten Grundsätze gelten auch für die Parteien und politischen Vereinigungen der DDR. Die DDR anerkennt insoweit die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts und unterwirft sich bereits vor dem Inkrafttreten des gesamten Grundgesetzes auf dem Gebiet der DDR dessen Rechtsprechung.“ Die Intention des Verfassungsausschusses zu diesem Antrag war, daß auf Grund der Listenverbindungen der jeweilige Partner in der Bundesrepublik eine Klage beim Bundesverfassungsgericht zu den vorliegenden Gesetzen einreichen kann. Das ist die Intention des Verfassungsausschusses zu diesem Antrag. Zum Thema Wahlkreise: Sie werden sich erinnern, daß dieses Thema schon im Zusammenhang mit dem Länderwahlgesetz sehr sensibel behandelt wurde. Hier kommt hinzu, daß es sich um Wahlkreise handelt, die einen Neuheitsgrad für die DDR haben, die auch mit der Länderbildung Zusammenhängen. Deshalb schlagen wir ein gleiches Verfahren vor. Wir haben das im Anhang zur Drucksache Nr. 173 a - er nennt sich Anhang Wahlkreise - niedergelegt, um hier den Zwang auszuüben, daß nach dieser Richtlinie verfahren wird. Auch diesen Antrag werde ich verlesen. 1. Änderungswünsche der Fraktionen der in der Volkskammer vertretenen Parteien sind bis zum 10.8.1990 an die Regierungsbevollmächtigten der Bezirke zu stellen. In Klammern war eingefügt: bei gleichbleibender Anzahl der Wahlkreise. Das ist also die Grundbedingung. 2. Die Regierungsbevollmächtigten führen mit ihren Landräten und den Volkskammerabgeordneten Beratungen durch und geben ihre Zustimmung bzw. entsprechende Veränderungen unter Hinzuziehung der Bezirksämter für Statistik bis 20. August 1990 vorliegend an das Präsidium der Volkskammer. Das Präsidium der Volkskammer entscheidet bis zum 24.8. 1990 über die endgültige Wahlkreiseinteilung. Der Ausschuß bittet in diesem Zusammenhang den Verhandlungsführer zum Wahlvertrag, in der Anlage I, 3 in dem Satz „Die Anlage zu dem Gesetz wird durch die im Anhang genannten und beschriebenen Wahlkreise 257 bis 328 ergänzt“ streichen zu lassen: „die im Anhang genannten und beschriebenen“. Mit dieser Streichung wird die Verfahrensweise in der beantragten Form möglich. Es ist im Anhang I, 3 auf Seite 2 ganz unten. Der Satz soll jetzt heißen: „Die Anlage zu dem Gesetz wird durch die Wahlkreise 257 bis 328 ergänzt.“ Damit ist auch die in unserer Verfahrensweise gemachte Aussage „bei gleichbleibender Anzahl der Wahlkreise“ notwendig, weil ein zwingender Zusammenhang zwischen der Zahl der Wahlkreise und der Zahl der Abgeordneten besteht. Weitere Anträge haben dem Ausschuß nicht Vorgelegen. Wir haben auch über den Inhalt des Vertrages nicht diskutiert. In der Aussprache wurden die Positionen der Fraktionen dargelegt. Der Ausschuß stellt das Gesetz zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahlen dem Hohen Haus als Verfassungsgesetz zur Abstimmung. Danke sehr. 1341 (Beifall, vor allem bei CDU/DA);
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1341 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1341) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1341 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1341)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und dem Untersuchungsorgan hervorzurufen negative Vorbehalte dagegen abzubauen und damit günstige Voraussetzungen zu schaffen, den Zweck der Untersuchung zu erreichen. Nur die strikte Einhaltung, Durchsetzung und Verwirklichung des sozialistischen Rechts in der Beschuldigtenvernehmung zur Erarbeitung wahrer Aussagen und als Voraussetzung ihrer Verwendbarkeit in der Beweisführuna. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit beachtet wird auch umgekehrt; die Gewährleistunq der Gesetzlichkeit ist nicht ohne gleichzeitige Beachtung der Pähtsilichkeit, Objektivität und Wissenschaftlichkeit möglich.

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