Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1332

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1332 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1332); besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ vom 6. Oktober 1969 in der Deutschen Demokratischen Republik (1. und 2. Lesung) (Drucksache Nr. 175) Zunächst hat das Wort der Abgeordnete Barthel. Ich möchte aber bekanntgeben, daß auch der Ausschuß für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft sich noch einmal im Konferenzraum 4 in der 4. Etage treffen möchte. Das Wort hat der Abgeordnete Barthel. Barthel (CDU/DA): Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wenn Sie aufmerksam die Tagesordnungen unserer letzten Beratungen verfolgt haben, wird Ihnen aufgefallen sein, daß eigentlich zu diesem Gesetz, welches ich Ihnen jetzt noch einmal vorstellen soll, bereits in der Drucksache Nr. 122 vom 20. Juli 1990 eine Entscheidung getroffen worden ist. Damals wurde ein Beschluß der Volkskammer zum Gesetzentwurf über die Gemeinschaftsaufgaben der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur eingebracht und von Ihnen auch bestätigt. Aus gesetzestechnischen Gründen hat man es damals allerdings verabsäumt, ein Gesetz, was dieses Gesetz der Bundesrepublik für uns in Kraft setzt, zu verabschieden. Diesen Lapsus wollen wir heute eigentlich ausgleichen, so daß die Ihnen vorliegende Drucksache Nr. 175 mit der Anlage nach Prüfung im Rechtsausschuß eigentlich ohne großartige Lesung gesetzestechnisch von Ihnen verabschiedet werden könnte, da, wie ich ausführte, durch Ihre mehrheitliche Entscheidung dieses Gesetz zwar schon in seiner Wirkung zur Anwendung gebracht worden ist, aber der formelle gesetzgeberische Akt unterblieben ist. Ich bitte deshalb, einer Überweisung an den Rechtsausschuß zuzustimmen und damit gleichzeitig auch auf eine großartige Aussprache in 1. und 2. Lesung zu verzichten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Es handelt sich um ein Problem, das der Sache nach behandelt worden ist. Es ist natürlich, daß es hier zu keiner Aussprache kommt. Oder wünscht dazu noch jemand das Wort? - Dann kann ich also fragen: Wer der vorgeschlagenen Überweisung dieser Gesetzesvorlage an den Rechtsausschuß zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Zwei Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? -Fünf Enthaltungen sehe ich. Damit ist das so beschlossen. Auch da erwarten wir noch die 2. Lesung. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 6 Antrag der Fraktion Die Liberalen, betreffend “Verordnung über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche“ vom 11 Juli 1990 (Drucksache Nr. 179) Das Wort zur Begründung dieses Antrages hat zunächst der Vertreter der Fraktion Die Liberalen, der Abgeordnete Kley. Kley für die Fraktion Die Liberalen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen allen liegt der Antrag vor. Wir möchten uns zunächst dafür entschuldigen, daß er nicht fristgemäß am Freitag voriger Woche eingereicht werden konnte. Aber zu diesem Tag erschien erstmals die Verordnung als Publikation in einer Zeitung. Sie war den Abgeordneten vorher nicht zugänglich, betrifft aber eklatant die weitere Durchsetzung der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion. Am 1. Juli wurde die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion in der Deutschen Demokratischen Republik eingeführt, und der Mittelstand sollte aufblühen und sollte Arbeitsplätze schaffen. Die Regierung ging in ihren Schätzungen davon aus, daß mit dem Mittelstand 300 000 Arbeitsplätze geschaffen werden und da eine Bindung der zu erwartenden Arbeitslosen erfolgen kann. Doch wie sieht diese Situation zur Zeit konkret in unseren Kommunen und Gemeinden aus? Die kleinen Handel- und Gewerbetreibenden stellen Anträge auf Gewerberaum, aber es besteht keine Möglichkeit, ihnen einen solchen zuzuweisen, da die Eigentumsfrage der Gebäude und der Grundstücke ungeklärt ist. Es ist nicht möglich, ein Haus oder ein Grundstück zu erwerben, da in vielen Gemeinden und Kommunen das gesamte Eigentum noch einen ehemaligen Besitzer aufweist und dieser laut dieser Verordnung die Möglichkeit hat, bis zum 31. Januar 1991 einen Antrag zu stellen. Das heißt, bis zu diesem Zeitpunkt wäre es nicht möglich, über die Vergabe von Grundstücken zu beraten. Natürlich bestände die Möglichkeit, über einen Pachtvertrag einen Gewerberaum zugewiesen zu bekommen, und dieser Pachtvertrag müßte eventuell vom späteren Besitzer übernommen werden. Aber dazu sind unsere Kommunalvertretungen nicht bereit, und welcher Gewerbetreibende möchte einen unsicheren Gewerberaum haben? Deshalb beantragen wir, daß die Anmeldefrist in dieser Verordnung dahingehend verändert wird, daß sie am 31. Oktober 1991 ausläuft. Diese Frist von 3 Monaten erscheint uns ausreichend, um die Rechte der ehemaligen Besitzer zu wahren. Zum zweiten Teil unseres Antrages: Es ist in dieser Verordnung eindeutig darauf hingewiesen, daß die ehemaligen Besit, zer, die jetzt ausgereist sind und aus anderen Gründen enteignet wurden, die Möglichkeit erhalten sollen, ihr Eigentum wiederzuerlangen. Doch was ist mit all diesen Besitzern, die aufgrund der völlig verfehlten Wirtschaftspolitik der 40 Jahre sozialistischer Regierung gezwungen waren, ihre Häuser abzugeben? Sie wurden durch niedrige Mieten, die immer zu Jubelfeiern des Staates mißbraucht wurden, dazu gezwungen, da sie ihre Häuser nicht mehr halten konnten, diese durch Schenkung, Übereignung o. ä. an den Staat abzugeben. Dabei wurde vielfach noch der Tatbestand der Nötigung dadurch erfüllt, daß sie gezwungen wurden, den Boden mit abzugeben oder Nebengelasse oder daß irgendwelche Grundstücke mit übereignet werden mußten. Hauptsächlich betraf dies einkommensschwache Bürgergruppen, ältere Leute und eben die Leute, die hiergeblieben sind, in diesem Staat. Sollen die jetzt dadurch, daß keine Regelung erfolgt oder es auf eine lange Bank geschoben wird, wiederum bestraft werden? Deshalb bringen Die Liberalen den Antrag ein, schnellstmöglich gesetzliche Regelungen zu schaffen, um die Eigentumslage dieser Gebäude zu klären und eine Rückführung schnellstmöglich zu ermöglichen. Wir bitten das Parlament darum, diesen Antrag nicht mehr in die Ausschüsse zu überweisen, sondern mög- liehst heute schon in der Beschlußfassung zu verabschieden. -Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Liberalen und vereinzelt bei der SPD) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Uns lag noch eine Wortmeldung des Abgeordneten Zirkler vor, er ist aber zur Zeit nicht da, er ist in einem Ausschuß. Wünscht noch jemand das Wort dazu? Bitte schön, der Abgeordnete Gysi. Dr. Gysi (PDS): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin der Fraktion Die Liberalen dankbar, daß dieser Tagesordnungspunkt heute hier zusätzlich aufgenommen wurde, weil er tatsächlich einen wichtigen Rechtsbereich betrifft, der dringend der Klärung bedarf, und wir können hier nicht länger Unsicherheiten dulden. Ich will nur auf folgendes hinweisen: Im ersten Punkt bitte ich, darüber nachzudenken, wenn nun der 14. Oktober für den 1332;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1332 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1332) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1332 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1332)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Schwerpunktaufgaben der informalionsbeschaffungj Wirksamkeit aktiver Maßnahmen; Effektivität und Lücken Am Netz. Nut Atngsiacl der im Netz vor-handelten operativen. Möglichkeiten; Sicherheit des und Aufgaben zur Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der vorbeugenden Arbeit im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit ist, wie die Praxis zeigt, von prinzipieller Bedeutung für die Lösung der dem insgesamt übertragenen Aufgaben. Sie ist unerläßlich sowohl bei der Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundenen unumgänglichen Einschränkungen seiner Rechte und seine damit entstehenden Pflichten und Verhaltensanforderungen im Untersuchungshaftvollzug kennenzulernen, als Voraussetzung für ihre Einhaltung.

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