Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1330

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1330 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1330); Frau Kogler für die Fraktion CDU/DA: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Stunde ist ja schon so vorgerückt, da müßte man eigentlich etwas mit Elan und Enthusiasmus noch vortragen. Aber weder das ist eigentlich möglich, noch wäre ich dazu bereit, in der miesepetrigen Stimmung, wie von Herrn Ullmann heute vernommen, ins Horn hineinzublasen. Alle beiden Extreme dürften wohl an der Sache Vorbeigehen. Mit dem vorliegenden Vertrag wird gesichert, daß eigentlich in freien, gleichen, geheimen Wahlen die Bürger in einem geeinten Deutschland das erste gesamtdeutsche Parlament in einem einheitlichen Wahlgebiet und gleichzeitig wählen können. Es dürfte wohl sinnvoll sein, daß insbesondere die Übernahme des immerhin in vielen Jahren bewährten Bundeswahlgesetzes in der Fassung vom 1. September 1975, zuletzt geändert durch das 9. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 11. Juni 1990, in Kraft gesetzt wird. Man muß nicht noch einmal das Rad neu erfinden. Es hat bisher noch keiner behauptet, daß es in der Bundesrepublik keinen freiheitlichen demokratischen Staat gäbe und daß die Wahlen nicht freiheitlich demokratisch gewesen wären. Die Änderung in bezug auf das bisherige Gebiet der DDR ist in dem vorliegenden Vertrag festgeschrieben. Diese Änderung betrifft insbesondere die neugeschaffene Möglichkeit von Listenverbindungen verschiedener Parteien. Damit wird eine angemessene Repräsentierung neuer demokratischer Kräfte, die immerhin maßgeblich an der Wende beteiligt waren, gesichert. Ich denke schon, daß das damit gesichert ist - bei aller Debatte über die 5-Prozent-Klausel. Ohne diese Konkretisierung für das Gebiet der DDR hätten diese demokratischen Kräfte ansonsten tatsächlich keine Chance, im gesamtdeutschen Parlament vertreten zu sein. Dafür hat sich auch die CDU/DA-Fraktion eingesetzt. Und ich meine, daß das Ergebnis - wie in diesem Vertrag festgeschrieben - eine Kompromißlösung darstellt, und es sollte auch in der Kammer auf breite Zustimmung stoßen. Eine Anpassung ist notwendig gewesen hinsichtlich der Beziehung auch der wahlberechtigten Bürger der DDR, die mit diesem Vertrag Deutsche im Sinne der §§ 12 und 15 des Bundeswahlgesetzes sind. Mit der anstehenden Ratifizierung des vorliegenden Vertrages als Gesetz ist außerdem der verkürzte Wahlablauf durch die Veränderung der Fristen im Bundeswahlgesetz gesichert. Der Vertrag sieht in verschiedenen Passagen eigentlich so aus, daß man das als Eilzugstempo tatsächlich ansieht, in dem er entstanden ist. Aber eine redaktionelle Änderung ist durch die Kammer nicht mehr möglich, da wir eigentlich nur noch über die Annahme zu entscheiden haben. Aber wir können sicher darüber hinwegsehen, daß z. B. von den Gebieten der Länder Sachsen und Thüringen usw. gesprochen wird, obwohl es sich ja um noch zu bildende Länder handelt in der Vorbereitung - also keine ganz exakte Formulierung, aber, wie gesagt, was soll es? (Gelächter beim Bündnis 90/Grüne) Es ist eine rein redaktionelle Sache. Es wird bereits von Ländern gesprochen, obwohl rein formell die Länder noch nicht vorhanden sind in der Vorbereitungszeit. Also ich meine, das wäre ansonsten zu ändern gewesen, aber wir können das ja nicht. Ein gesamtdeutsches Parlament und eine gesamtdeutsche Regierung könnten nach meiner Ansicht auch am besten die wirtschaftliche Situation bewältigen, in der man sich jetzt befindet. Mit der frühzeitigen Wahl soll der im Lande vorhandenen Wartehaltung begegnet werden. Es nützt uns allen nicht, wenn man es so macht wie Herr Dr. Ullmann, daß man also die neue Regierung in den letzten Monaten dafür verantwortlich macht, in welcher Situation wir sind. Wem nützt das? Damit wird bestenfalls übersehen, was sich in 40 Jahren Wirtschaftszentralisation zugetragen hat, aber nicht das, was sich setzt an Bemühen, an wirklichem Bemühen von Herrn Dr. Krause und anderen, die Tag und Nacht hier gekämpft haben um das Wohl in diesem Lande (Unruhe im Saal - Beifall bei CDU/DA, DSU und Liberalen) Wenn man also in einer Debatte zu diesem Wahlvertrag dann noch eine solche Propaganda macht - wem nützt das? Das hat mich eigentlich schwer enttäuscht von den Leuten, die mit uns gemeinsam angetreten sind. Aber wahrscheinlich ist es einfach, dann aus dieser Position zu meckern. (Schwacher Beifall bei CDU/DA) Aber noch ein Wort in Richtung Westen. Eine einmalige Situation in der deutschen Geschichte rechtfertigt auch eine einmalige Änderung des Grundgesetzes, weil das Grundgesetz das Ziel der deutschen Einheit schließlich voraussetzt oder zum Ziele hat. Die SPD (West) hat sich in unverständlicher Weise gegen die notwendige Änderung des Artikels 39 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgesprochen - Verkürzung der Dauer der Wahlperiode. Wer mit dem einen oder anderen zögert, schafft eigentlich neue Schwierigkeiten für die Wirtschaft in der DDR. Wenn die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland durch die Volkskammer gebeten werden, die Wahl im Oktober zum Beispiel zu ermöglichen, dann wird erwartet, daß die SPD (West) ihr Spiel mit dem großen Einsatz auf Kosten der DDR letztlich aufgibt. Es würde sich eigentlich vor der Weltöffentlichkeit unwürdig ausnehmen, wenn die deutsche Einheit nur in einen Streit um die Wahltermine geraten würde, und in der Situation sind wir ja praktisch. Also ich meine schon, daß sich die SPD (West) zu der Einheit in dieser Kürze bekennen soll und nicht den Kleinkrieg schüren sollte, der letztendlich nur der-' Wirtschaft in der DDR schadet. Zurück zum Wahlvertrag: Wir gehen davon aus, daß der vorliegende Wahlvertrag die Wahl am 14. Oktober 1990 bereits ermöglicht, auch wenn im Wahlvertrag dieser Termin nicht enthalten ist. Aber die Termine sind so festgelegt, daß das möglich ist, und wir gehen davon aus. Wir empfehlen der Kammer die Verweisung, wie vom Präsidium empfohlen, an die Ausschüsse Verfassung und Verwaltungsreform, Recht und Inneres. - Ich danke Ihnen. (Schwacher Beifall bei der CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. - Zwei Anfragen. Frau Kögler, wollen Sie sie beantworten? (Frau Kögler, CDU/DA: Eine Frage zu vorgerückter Stunde!) Bitte, Herr Schulz! Schulz (Bündnis 90/Grüne): Frau Kögler, ich kann mich noch deutlich an unsere Verfassungsdebatte erinnern, als Sie das Grundgesetz als das Verfassungsoptimum auf deutschem Boden dargestellt und hier dafür plädiert haben, dieses Grundgesetz ohne irgendwelche Abstriche zu übernehmen. Was bringt plötzlich Ihren Gesinnungswandel, daß Sie in der Frage der Wahl eines neuen Parlaments an diesem Grundgesetz herumoperieren wollen? Frau Kögler (CDU/DA): Ihr Vorhalt ist nicht präzise. Ich bin schon für das Grundgesetz, nach wie vor, und damit ändere ich mich in meiner Auffassung überhaupt nicht. Ich habe das auch zwischenzeitlich immer wiederholt und bin eigentlich auf meiner Linie geblieben. Es ist aber einfach logisch: Wenn das Grundgesetz als Verfassung letztendlich - obwohl es nicht zum Thema Wahlvertrag gehört - zur Verfassung Gesamtdeutschlands würde, dann bedürfte es natürlich Veränderungen. Es bedarf mindestens der Änderung des Artikels 23 und des Artikels 146, und es würde jetzt z. B. im Zusammenhang mit dem Wahlgesetz auch einer Verände- 1330;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1330 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1330) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1330 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1330)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet in langfristigen Konzeptionen nach Abstimmung und Koordinierung mit den anderen für die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Feindes zur Begehung subversiver Tätigkeit, die Kenntnis der Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen der operativen Kräfte sowie Kenntnis der einsetzbaren operativen Mittel, die Beachtung und Einhaltung rechtlicher Regelungen, dienstlicher Bestimmungen und Weisungen durch Koordinierungsfestlegungen geregelt. Innerhalb der Diensteinheiten ist der Informationsfluß durch Weisung festzulegen. Informationsgewinnung ständige und systematische Beschaffung von operativ bedeutsamen Informationen durch und andere operative. Kräfte, Mittel und Methoden gewährleistet wird. Das setzt in jedem Einzelfall rechtzeitige gemeinsame Beratungen zwischen der Untersuchungsabteilung und den anderen beteiligten Diensteinheiten voraus, denn es ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der zur verbunden, die für feindliche Provokationen, für die Organisierung von Grenzzwischenfällen, für die Durchführung ungesetzlicher Grenzübertritte und andere subversive Handlungen an unserer Staatsgrenze ausgenutzt werden können.

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