Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1321

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1321 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1321); 2. Das Wahlrecht des Ausschlusses vom Wahlrecht - diese Formulierung entspricht dem Volkskammerwahlgesetz der Ausübung des Wahlrechts sowie der Wählbarkeit. Es wurde formuliert: „Wer Deutscher im Sinne des Bundeswahlgesetzes in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie Berlin-Ost ist, wer nach der Rechtsordnung der Deutschen Demokratischen Republik Bürger der Deutschen Demokratischen Republik oder Bürger der Bundesrepublik einschließlich Berlin-West ist.“ 3. Für die Feststellung der Parteieigenschaft durch den Bundeswahlausschuß nach § 18 ist auch für das Gebiet der Länder der jetzigen DDR § 2 Abs. 1 des Parteiengesetzes der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich. 4. Die Reihenfolge der Landeslisten von Parteien richtet sich nach der Anzahl der Stimmen, die sie bei der Wahl zur Volkskammer am 18. März 1990 bzw. in Berlin nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus erreicht haben. 5. Die Geldstrafe von bis zu 100 000 Deutsche Mark bezieht sich auf denjenigen, der entgegen § 32 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung vor Ablauf der Wahlzeit veröffentlicht. Mit der Übernahme des Bundeswahlgesetzes werden die Wahlen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl durchgeführt. Jeder Wähler hat damit zwei Stimmen: eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt, dieses Verhältnis wird relatives Mehrheitswahlrecht genannt, und zweitens, mit der Zweitstimme, über die jeder Wähler verfügt, wählt er die Landesliste einer Partei, anderen politischen Vereinigung oder Listenverbindung. Die 5-Prozent-Klausel, welche bereits im Länderwahlgesetz für die Wahlen zu den Landtagen angewandt wird, gilt im gesamten Wahlgebiet einheitlich. Für Listen von Parteien nationaler Minderheiten findet sie keine Anwendung. Die Sicherung des Wahlrechts der Bürger ist durch die Stimmabgabe im Wahlbezirk oder auf Wahlscheinen in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises oder durch Briefwahl gesichert. Abschließend sei noch darauf hingewiesen, daß gegenwärtig an den erforderlichen Anpassungsvorschriften für die Bundeswahlverordnung gearbeitet wird. Das schließt auch die Klärung der materiell-technischen und finanziellen Fragen der Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages ein. Diese Anpassungsvorschriften werden nach Artikel 2 des vorliegenden Vertrages durch den Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit dem Minister des Innern der DDR erlassen. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich bitte das Hohe Haus um die Annahme des Verfassungsgesetzes zum Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland vom 3. August 1990. - Ich bedanke mich fürs Zuhörern (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. - Zur Geschäftsordnung? (Schemmel, SPD: Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine Frage?) Eine Frage, bitte schön. Schemmel (SPD): § 1 schlägt der Volkskammer zur Bestätigung vor den Unterzeichneten Vertrag, einschließlich der Anlage. Ich finde auf mei- nem Tisch mehrere Anlagen. Ich unterstelle, daß es sich bei der Anlage, die gemeint ist, um die Einteilung der Wahlkreise handelt. Ist es richtig, daß wir heute in 2. Lesung über diese Einteilung der Wahlkeise beschließen sollen? Dr. Diestel, Stellvertreter des Ministerpräsidenten und Minister für Innere Angelegenheiten: Herr Abgeordneter! Ich habe die Aufgabe, dieses eingebrachte Gesetz zu begründen. Ich habe es begründet. Nach meiner Begründung schließt sich die Diskussion an, und ich halte es für zweckmäßig, daß solche Fragen im Ergebnis der Diskussion gestellt werden oder mir Gelegenheit gegeben wird, in der Fragestunde diese Frage präzise zu beantworten. Ich habe jetzt die Begründung hier vorgetragen. Sollten Sie mit den Anlagen nicht einverstanden sein, halte ich es für zweckmäßig, daß wir das in der Diskussion klären. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner : Danke schön. - Zunächst zur Ausprache. Als erster hat das Wort der Abgeordnete Gysi. Dr. Gysi für die Fraktion der PDS: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin bei der Abstimmung festgestellt: Die PDS-Fraktion hat natürlich eine einmalige Chance. Sie kann sich immer, wenn SPD und CDU gegeneinander stimmen, aussuchen, wen sie in Verruf bringt. (Beifall) Aber vielleicht gewöhnt man sich einfach daran, in der Sache zu entscheiden und es nicht so sehr davon abhängig zu machen, wie die PDS stimmt. Es führt weiter, glauben Sie es mir. (Heiterkeit) Wir haben hier über einen Wahlvertrag zu sprechen, den ich für zutiefst undemokratisch halte, nicht für so undemokratisch, wie wir Wahlen gewöhnt waren bis zum Ende des letzten Jahres - da hatte ja die CDU auch ihre gesicherten Plätze immer, (Heiterkeit, Beifall bei der SPD, Bündnis 90/Grüne und PDS) aber doch für wesentlich undemokratischer als das Wahlgesetz, das uns diese Volkskammer beschert hat, nämlich das, das die Wahlen am 18. März 1990 ermöglichte. Aber das war ja auch ein Wahlgesetz, das in seinen wesentlichen Zügen am Runden Tisch ausgearbeitet werden mußte und deshalb die Handschrift aller trug. Nun habe ich jetzt drüben gehört, daß gerade beim Wahlvertrag ein breiter Konsens gesucht wird zwischen Opposition und Regierungskoalition. Und da frage ich mich, warum eigentlich nie und zu keinem Zeitpunkt auch nur einmal das Angebot kam, hinsichtlich des Wahlrechts auch in diesem Lande zwischen Koalition und Opposition wenigstens miteinander zu sprechen. (Beifall bei der PDS) Was hier geschieht, ist sowohl völkerrechtlich als auch nach demokratischen Gesichtspunkten, meine ich, unvertretbar, unvertretbar deshalb, weil hier zwei Staaten zukünftig Zusammengehen sollen, einen einheitlichen Staat bilden sollen und dazu natürlich auch ein gemeinsames Parlament brauchen. Natürlich kann der Fall eintreten und er ist auch eingetreten, daß es Parteien gibt, die in dem einen oder in dem anderen Land zu Hause sind und dort gegebenenfalls auch über ein beträchtliches Wählerpotential verfügen. Und da wäre es völlig selbstverständlich gewesen, daß eben die 144 Abgeordneten der DDR, wie ich jetzt erfahren habe oder aus den Unterlagen entnehmen konnte, daß diese eben in der DDR gewählt werden nach Regeln in der DDR und daß die wesentlich größere Anzahl von Abgeordneten 1321;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1321 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1321) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1321 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1321)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der Erfordernisse der Wachsamkeit. Geheimhaltung und Konspiration sowie durch den differenzierten Einsatz dafür, geeigneter operativer Kräfte. Mittel und Methoden realisiert werden.

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