Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1238

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1238 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1238); einzuberufen, um über gesamtdeutsche Wahlen zu beraten. Die Volkskammer beauftragt die Regierung der DDR, mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, einen Wahlvertrag zur Vorbereitung der gesamtdeutschen Wahlen abzuschließen.“ (Beifall bei der SPD und bei den Liberalen) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Der ursprüngliche Antrag soll jetzt durch diesen Text abgeändert werden. Wünscht dazu jemand das Wort? - Bitte schön, der Abgeordnete Kamm. Dr. Kamm für die Fraktion CDU/DA: Herr Präsident! Auf der Grundlage des vorliegenden Antrages der Liberalen und der SPD-Fraktion stellt die CDU/DA-Fraktion folgenden Antrag: „Die Volkskammer möge beschließen: Die Volkskammer beauftragt ihr Präsidium, mit dem Präsidium des Deutschen Bundestages eine gemeinsame Sitzung der beiden Ausschüsse Deutsche Einheit noch im Juli einzuberufen, um über gesamtdeutsche Wahlen zu beraten. Die Volkskammer beauftragt die Regierung der DDR, mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, die Fristen im Bundeswahlgesetz so zu verkürzen, daß eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl noch nach Abschluß des Einigungsvertrages, in dem auch die Wahlmodalitäten geregelt sein könnten, organisiert werden kann.“ (Beifall bei CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. - Die ja, bitte schön. Dr. Kröger (PDS): Herr Präsident, ich wollte Sie fragen, ob wir uns in der 1. Lesung oder in der 2. Lesung befinden. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Wenn ein Antrag nicht an einen Ausschuß überwiesen worden ist, dann ist das eine Beratung, die man schlecht als 1. und 2. Lesung charakterisieren kann. Also die Nummer der Lesung - wir haben das heute gemerkt, als wir eine 3. Lesung gemacht haben -geht immer um eins höher, wenn es wieder eine Verweisung an einen Ausschuß gegeben hat. Wir sind jetzt im Grunde genommen immer noch und nur noch, weil die Überweisung abgelehnt worden ist, in der Beratung des ursprünglich eingebrachten Antrages. Dr. Kröger (PDS): Da kommt nun unsere Geschäftsordnung, die wir beschlossen haben, und da steht unter Paragraph 53: In der ersten Beratung dürfen keine Sachanträge gestellt werden. Wir haben jetzt zwei Sachanträge zu verhandeln. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Es ist eben keine 1. Lesung, Sie können gerne (Zwischenruf vom Bündnis 90/Grüne: Das war ein präsidiales Aus! - Gelächter bei Bündnis 90/Grüne) Können Sie bitte mal das Gelächter über das Präsidium einstel- len, sonst verweise ich Sie hier des Raumes. Das steht Ihnen nicht zu. (Starker Beifall bei SPD und CDU/DA) Paragraph 53 Absatz 1: Gesetzentwürfe werden in der Regel in zwei Beratungen behandelt. Andere Vorlagen können in einer Beratung behandelt werden. Werden sie in zwei Beratungen behandelt, gelten die Verfahrensregeln für Gesetzentwürfe. Werden Vorlagen nur in einer Beratung behandelt, so gelten die Regeln für die zweite Beratung sinngemäß. Bitte, lesen Sie Ihre Geschäftsordnung ! (Beifall bei SPD, CDU/DA, DSU, DBD/DFD und Liberalen) Wir sind in diesem Verfahren. Wir haben drei Abänderungsanträge, wobei Sie wohl klar erkannt haben, daß der von der CDU, vom Abgeordneten Kamm, eingebrachte Antrag sehr nahe bei dem Punkt 2 des von Herrn Ortleb eingebrachten Antrages liegt, mit - wenn ich das jetzt richtig sehe - zwei kleinen Unterschieden. Wer nur einen Text vor sich hat, kann sich das auch gleich anzeichnen. Im Punkt2, in der dritten Zeile steht: „Um über gesamtdeutsche Wahlen als gemeinsame Wahlen zu beraten“, da ist das „als gemeinsame Wahlen“ im Antrag der CDU nicht vorhanden. Und es ist dann im nächsten Satz eine kleine Änderung - Entschuldigung, klein, ich will hier nichts werten -, eine Änderung: „Die Volkskammer beauftragt die Regierung der DDR, mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel“, das ist alles noch gleich. Und jetzt kommt bei der CDU: „ die Fristen im Bundeswahlgesetz so zu verkürzen, daß eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl noch nach Abschluß des Einigungsvertrages, in dem auch die Wahlmodalitäten geregelt sein können, organisiert werden kann“. Und in dem anderen steht: „ einen Wahlvertrag zur Vorbereitung der gesamtdeutschen Wahlen abzuschließen“. Das sind die Unterschiede dieses Punktes 2, wobei der Punkt 1 in dem Ganzen nicht vorkommt. Ich denke, man kann über diese Dinge nur in getrennten Gängen abstimmen lassen, wobei jetzt im Sinne des ursprünglichen Antrags das Weitgehendste der Punkt 1 ist, das Zweitweitgehendste ist der Punkt 2 von den Liberalen, und das Drittweitgehendste ist das von der CDU Eingebrachte. Weitgehend immer im Blick auf den ursprünglichen Antrag, der der weitgehendste war. Wünscht dazu jemand das Wort? Der Abgeordnete Gysi. Bitte schön. Dr. Gysi für die Fraktion der PDS: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle zunächst mal fest, daß, wenn heute nun erneut hier entschieden wird, wir immer noch zu beachten haben, daß es zum Beitritt einen Antrag gibt, der sich in den Ausschüssen befindet, und zwar den Antrag der DSU. (Schwacher Beifall) Deshalb kann meines Erachtens über einen weiteren Antrag über den Beitritt nicht entschieden werden. Zweitens: Ich weise noch einmal auf das juristische Problem hin, daß die DDR nur Wahlen in der DDR und die Bundesrepublik nur Wahlen in der Bundesrepublik ausschreiben kann. Daraus ergibt sich meines Erachtens nur die Möglichkeit, wenn die Regierungen oder die Parlamente vereinbaren, ein gesamtdeutsches Parlament zu wählen, daß die Wahlen dazu getrennt in den beiden Wahlgebieten stattfinden. Oder wenn man ein Wahlgebiet will, dann muß vorher die Vereinigung vollzogen 1238;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1238 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1238) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1238 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1238)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden zur Unterdrückung, Überwachung und Kontrolle der revolutionären Arbeiterbewegung und anderer antiimperialistischer und demokratischer und oppositioneller Kräfte in den imperialistischen Staaten.

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