Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1197

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1197 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1197); Dr. Gysi (PDS): Nur eine Meinungsäußerung: Das ist im Prinzip richtig, was die Abgeordnete gesagt hat - mit einer Einschränkung allerdings. Der Beauftragte ist natürlich auch innerhalb eines Ministeriums befugt zu koordinieren zwischen den verschieden Ministerien. Er untersteht aber dann einem Minister, und hier wäre es meines Erachtens schon wichtig, daß er dem Ministerpräsidenten untersteht bzw. dem Minister beim Ministerrat, der also für das Amt zuständig ist, weil dann seine Befugnisse auch über die Ministerien hinausgehen. Ansonsten wird das ein schwieriges Koordinierungsverfahren für ihn. Ich glaube, daß das Unterstellungsverhältnis Ministerpräsident bzw. Minister im Amt des Ministerpräsidenten hier wichtig wäre, um wirklich seine Funktion über alle Ministerien hinweg zu sichern. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Die Ministerin für Jugend und Sport hat um das Wort gebeten. Frau Schubert (CDU/DA): Nicht die Ministerin, sondern die Abgeordnete Schubert. Der Frauenbeauftragte - da werden Sie mir doch sicher zustimmen -, der im Ministerium für Familie und Frauen angesiedelt ist, kann dann auch ministerienübergreifend wirksam werden; und das Gleiche gilt auch für den Zivildienstbeauftragten. Also nicht, weil er an diesem Ministerium angesiedelt ist, daß er dann nicht übergreifend wirksam werden kann. Und das ist einfach so geregelt. Also ist es unsinnig, dann hier noch zusätzlich zu sagen, der muß beim Amt des Ministerpräsidenten unterstellt sein. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Noch zwei Wortmeldungen und jetzt sogar ein Geschäftsordnungsantrag. Bitte schön. Dr.-Ing. Krüger (CDU/DA): Die Geschäftsordnung sieht überhaupt nicht vor, daß man nach der 2. Lesung noch einen solchen Antrag bringt. Das geht nicht. (Gegenrufe einiger Abgeordneter) Das ist wahr, das muß man Wir haben das ja in den Ausschuß verwiesen, und der Ausschuß hat das zu bearbeiten. Wenn das nicht gemacht worden ist, muß das ja, wenn Sie das noch in der 3. Lesung haben wollen, jedem Abgeordneten vorgelegt werden, sonst geht es gar nicht. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Das schien mir weniger ein Geschäftsordnungsantrag, sondern mehr ein Diskussionsbeitrag zu sein. - Bitte schön. Frau Dr. Albrecht (PDS): Der Gegenbeweis ist ja durch das vorher gerade verabschiedete Gesetz bereits angetreten. Ich kann mich diesen rungen in keiner Weise anschließen. Wir haben das gerade praktiziert. Um auf die Ausführungen der Abgeordneten Schubert einzugehen, muß ich sagen, daß gerade das Beispiel der Gleichstellungsbeauftragten die Forderung, den Antrag, den wir hier gestellt haben, unterstützen kann. Gerade die Probleme, die im Moment durch die Unterstellung der Gleichstellungsbeauftragten in das Ministerium für Familie und Frauen existieren, lassen eindeutig erkennen, daß eine übergreifende Funktion auch dadurch schon gekennzeichnet sein muß, daß eine Unterstellung unter den Ministerpräsidenten erfolgt. Im übrigen ist das für die Ausländerbeauftragte bereits erfolgt, und es ist in keiner Weise einzusehen, warum es für diese beiden Beauftragten nicht möglich sein soll. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Es gibt noch eine Wortmeldung. Frau Dr. Fischer (PDS): Wir haben diesen Antrag im Ausschuß für Wirtschaftliche Zusammenarbeit besprochen aus sicher einzusehenden Gründen, und eigentlich gab es weitgehenden Konsens bei uns, das ist hier nicht erwähnt worden, diesen Zivildientsbeauftragten eben beim Ministerpräsidenten anzusiedeln. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Gut, danke schön. Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag. Dr.-Ing. Krüger (CDU/DA): Ich beantrage den Schluß der Debatte und Überweisung -wenn das gewünscht wird -, aber es muß Schluß der Debatte sein. Es geht gar nicht anders. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Ich bedanke mich. Vom Tagungspräsidium wird aufgrund der eingetretenden Situation wieder eine weise Entscheidung verlangt. Ich hätte das ohnehin, wenn Sie den Geschäftsordnungsantrag nicht gestellt hätten, so eingebracht. Wir haben also heute schon mehrere Präzedenzfälle geschaffen, wo wir das so gemacht haben. Und ich würde abstimmen wollen, ob Sie darin mitgehen könnten, daß wir also sowohl die Beschlußempfehlung als auch den Antrag der PDS nochmal in den Ausschuß für Jugend und Sport überweisen und am Sonntag in 3. Lesung Vorbringen. (Zuruf: Nein, das wird doch nichts.) So hat er es gemeint, bitte schön, wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Also, wer mit der Rücküberweisung in den Ausschuß für Jugend und Sport einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenstimmen bitte. - Danke schön. Stimmenthaltungen? - Also bei einigen Simmenthaltungen und einigen Gegenstimmen mit einfacher Mehrheit ist die Rücküberweisung in den Ausschuß so beschlossen, und damit impliziere ich auch die 3. Lesung am Sonntag. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses Gesetz zur Änderung des Familiengesetzbuches der DDR (I. Familienrechtsänderungsgesetz) (2. Lesung) (Drucksache Nr. 92 a). Ich bitte den Vertreter des Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten - Frau Abgeordnete Fritsch, das Wort zur Begründung zu nehmen. (Heiterkeit - Gelächter) Sie müssen mir das tolerieren, in meinem Leitfaden steht hier Abgeordneter Hacker. Ich freue mich natürlich besonders, wenn sich der Abgeordnete Hacker so wohl entwickelt hat. (Heiterkeit - Gelächter - Beifall) Frau Fritsch, Berichterstatter des Rechtsausschusses: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ein 25 Jahre altes Gesetz wird endlich von sozialistischer Lyrik befreit und wesentlich verbessert worden sein, wenn Sie in wenigen Minuten der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zustimmen. Durch die Arbeit in den Ausschüssen konnten mit der nunmehr vorliegenden Fassung des Familiengesetzbuches Rechte Betroffener erweitert oder - falls sie nach bisher geltendem Recht nicht einklagbar waren - nunmehr so festgeschrieben werden, daß sie künftig einklagbar sind. Der Rechtsausschuß hat bei seinen Beratungen alle Hinweise und Änderungsanträge der mitberatenden Ausschüsse berücksichtigt und entweder wörtlich übernommen oder in sinngemäßer Form in den Gesetzestext eingearbeitet. Ich möchte Ihr besonderes Augenmerk lenken auf den § 1 Abs. 1 Satz 3. Dort heißt es, daß Kinder, Frauen und Männer - unabhängig von ihrem gesetzlichen Familienstand - das Recht auf Achtung ihrer familiären bzw. ehelichen Bindungen sowie auf staatliche Hilfe;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1197 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1197) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1197 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1197)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X