Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1190

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1190 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1190); ich möchte das einmal so nennen, hier zur Lösung an. Ich darf daran erinnern, daß die. Richterwahlausschüsse bekanntlich aus sechs Abgeordneten und vier gewählten und bestätigten Richtern bestehen. Die Abgeordneten - so war die Intention des Rechtssausschusses - sollten vorwiegend aus den Kreistagen der jeweiligen Bezirke rekrutiert werden, wobei hier natürlich spezifische Probleme auftauchen. Es taucht das Problem auf, daß in den einzelnen Bezirken natürlich unterschiedliche politische und territoriale Gegebenheiten vorherrschen. Und es besteht natürlich das Problem, daß ein einigermaßen objektives Verfahren zur Besetzung dieser Richterwahlausschüsse gefunden werden muß. Ich erinnere beispielsweise nur an den Umstand, daß im Bezirk Suhl bekanntlich acht Kreise existieren, während wir bestimmte Bezirke in unserer Republik haben, die über zwanzig Kreise haben, und dort natürlich jeder Kreis mit dem entsprechenden Anspruch antritt, eine Mitwirkungsmöglichkeit in dem bezirklichen Richterwahlausschuß zu haben. Die Vorlage entwickelte dafür folgende Lösung: Die Richterberufung ist nach dem Richtergesetz Sache des Ministers der Justiz. Die Richterprüfung muß dementsprechend auf der gleichen Ebene angesiedelt werden, daß heißt auf der Ebene der Volkskammerabgeordneten. Damit dies nicht zu der bereits befürchteten Entvölkerung unserer Volkskammer führt, ist dabei die Mitwirkung der Volkskammerabgeordneten auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Dieses Mindestmaß besteht darin, daß in jedem bezirklichen Richterwahlausschuß ein Volkskammerabgeordneter tätig sein muß. Die Struktur der sechs im Ausschuß vertretenen Abgeordneten gliedert sich also in einen Volkskammerabgeordneten und fünf Abgeordnete der jeweiligen Kreistage des Bezirkes, auf dessen Ebene sich der Richterwahlausschuß befindet. Um eine Kontinuität in der Richterprüfung zu gewährleisten, ist es weiterhin notwendig, diese im Richterwahlausschuß vertretenen Abgeordneten quasi im Sinne einer Reservestellung zahlenmäßig doppelt bereitzustellen. Das heißt also, es sind hinsichtlich der Volkskammerabgeordneten bei 15 Ausschüssen insgesamt 30 Volkskammerabgeordnete notwendig, von denen de facto 15 zum Einsatz kommen. Die Frage der Besetzung der Richterwahlausschüsse hinsichtlich der Kreistagsabgeordneten war hierbei jedoch ein komplizierteres Problem. Die Vorlage geht davon aus, daß die Regierungsbeauftragten in den Bezirken eine Auswahlgruppe von Kreistagsabgeordneten zusammenstellen. Diese Auswahlgruppe wird nach Vorschlag der jeweiligen Kreistage gebildet. Sie rekrutiert sich zur Hälfte aus Vertretern der Oppositionsfraktionen und aus Vertretern der Regierungsfraktionen in den Kreistagen. Aus dieser Auswahlgruppe bildet sich dann die Gruppe der Kreistagsabgeordneten, die durch einen Beschluß des Regierungsbeauftragten nach Zustimmung der Volkskammerabgeordneten des jeweiligen Bezirkes zum Mitglied eines Richterwahlausschusses berufen werden. Dabei ist das Verhältnis der Ergebnisse der Volkskammerwahlen vom 18. 3. jeweils zu berücksichtigen. Zu diesem ersten Problemkreis sei also abschließend bemerkt: Es ist durch diese Systematik aus meiner Sicht eigentlich zweierlei gelungen: Zum ersten bleibt die Frage der Besetzung der Richterwahlausschüsse auf Bezirksebene in einer zentralen Hand, was hoffentlich dafür Sorge trägt, daß das Ganze relativ zügig ablaufen kann, ohne - und das wäre der zweite Vorteil - daß dabei die notwendige Kontrolle und die paritätische Besetzung hinsichtlich der politischen Kräfte vernachlässigt wird. Das zweite Problem, was mit dieser Vorlage zur Lösung an-stand, ist natürlich das Arbeitsproblem, die Frage also: Wie sollen die Richterwahlausschüsse tätig werden? Worum haben sie sich zu kümmern. Der bloße Rahmen entsteht dabei durch das Richtergesetz selbst. Im § 9 Abs. 1 des Richtergesetzes lautet die Intension folgendermaßen: Die Richterwahlausschüsse haben zu prüfen, ob der Richter von seiner Persönlichkeit her die Gewähr dafür bietet, daß er sein Amt entsprechend den Grundsätzen der Verfassung ausübt. Und - ich verweise auf den § 13 Abs.4 des Richtergesetzes -diese Ausschüsse haben des weiteren zu prüfen, ob der Richter den für das Richteramt notwendigen sachlichen und persönlichen Voraussetzungen genügen kann. Dies ist in der Vorlage im § 2 Abs. 2 näher untersetzt worden, worauf ich hier nur verweisen möchte. Des weiteren ging es natürlich bei der Vorlage vor allen Dingen um die Verfahrensweise der Prüfung. Wie soll geprüft werden? Welche Rechte hat dieser Richterwahlausschuß? Der Richterwahlausschuß hat im Rahmen der Vorbereitung der Richterprüfung das Recht, Personalunterlagen einzusehen. Hierzu gehören Personalakten, spezielle Fragebögen und Beurteilungen, die über den jeweiligen Bewerber eingereicht werden, und der Richterwahlausschuß sieht in - so der Text -„ erforderliches Archivmaterial“ ein. Dieser Passus ist speziell aufgenommen worden für die Informationen, die von der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter den Richterwahlausschüssen zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Richterwahlausschuß hat des weiteren das Recht, Anhörungen vorzunehmen. Er hat das Recht, den Bewerber selbst zu hören oder auch Personen, die Informationen hinsichtlich des Bewerbers beisteuern können. Das reicht bis hin zur Einsichtnahme in Prozeßakten und in dedaillierte Informationen aus Salzgitter, sofern der Bewerber hierfür sein Einverständnis gibt, denn hier gibt es natürlich entsprechende datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen der Bundesrepublik. Letztendlich sei noch hinsichtlich der Arbeitsweise ausdrücklich darauf verwiesen, daß die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit der Richterwahlausschüsse abzusichern waren. Hier wird im § 4 Abs. 3 der Vorlage festgestellt, daß die Mitglieder des Richterwahlausschusses von ihrer Arbeit unbezahlt freigestellt werden und daß sie während der Zeit der Tätigkeit Kündigungsschutz genießen. Es ist gesichert, daß die entgangenen Einkünfte auf Antrag aus dem Staatshaushalt erstattet werden können. Hier ist also extra auch auf die Kategorie Einkünfte eingegangen worden, um auch die Tätigkeit freiberuflicher Abgeordneter hier zu ermöglichen. Abschließend möchte ich noch auf zwei übergreifende Probleme aufmerksam machen, oder ich reduziere es vielleicht auf das entscheidende Problem. (Leichte Unruhe im Saal) Die Zeit für die Tätigkeit der Richterwahlausschüsse drängt. Bis zum 15.1. - das hatten wir bereits vor zwei Wochen gesagt - muß die Prüfung vonstatten gegangen sein. Ich möchte bereits hier darauf aufmerksam machen, daß die Benennung der Mitglieder der Richterwahlausschüsse noch in der Sommerpause durch die Regierungsbeauftragten und durch die Volkskammerabgeordneten der jeweiligen Bezirke vorgenommen werden muß. Es ist insbesondere vor der Sommerpause abzusichern, daß die Volkskammerabgeordneten der jeweiligen Bezirke benannt werden, die dann in die Ausschüsse selber berufen werden. Das wäre ein Problem, das durch die Parlamentarischen Geschäftsführer, insbesondere natürlich auch durch das Präsidium der Volkskammer noch vor der Sommerpause personell zu klären ist. Ich bitte um Zustimmung zur Überweisung in die jeweiligen Ausschüsse. (Schwacher Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieden Danke schön, Herr Abgeordneter, für die sehr ausführliche und eingehende Begründung. Ich darf Ihnen mitteilen, daß zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldungen vorliegen. (Beifall) Das Präsidium schlägt vor, den Antrag aller Fraktionen auf Drucksache Nr. 161 zu überweisen zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuß und zur Mitberatung an den In- 1190;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1190 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1190) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1190 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1190)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Diens toinheiten der Linie und den Kreisdiens tsteilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleit-kommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transport-polizei zum rechtzeitigen Erkennen und zur wirkungsvollen Bekämpfung und Entlarvung von verdächtigen und feindlich tätigen Personen entschieden zu verstärken. Genossen! Der Einsatz des Systems muß auch stärker als bisher aut der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und mit Unterstützung aufrechter Patrioten. Auf der Grundlage des Vertrauens und der bewussten Verantwortung der Bürger ist die revolutionäre Massenwachsamkeit in der Deutschen Demokratischen Republik und im sozialistischen Lager und für den Aufbau des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, besonders seines Kernstücks, des ökonomischen Systems, in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Kontrolle. Die Kontrolltätigkeit ist insgesamt konsequenter auf die von den Diensteinheiten zu lösenden Schwerpunktaufgaben zu konzentrieren. Dabei geht es vor allem darum; Die Wirksamkeit und die Ergebnisse der Befragung können entgegen der ursprünglichen politischoperativen Zielstellung die Entscheidung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder die Veranlassung andersrechtlicher Sanktionen erforderlich machen.

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