Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1181

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1181 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1181); lungsleiter ausdrücklich dazu ersucht worden ist. Die Verwirklichung dieses Grundsatzes setzt ein hohes Maß an Verantwortung beim Handeln der Volkspolizisten nach pflichtgemäßem Ermessen gegen die Vermummten voraus. Die in die §§10 a und 11 aufgenommenen Straftat- bzw. Ordnungsstrafbestimmungen ermöglichen nunmehr eine individuellere und differenziertere Anwendung des Rechts gegen derartige Rechtsverletzer. In Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 17. Mai 1990 über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR - Kommunal Verfassung - und dem Beschluß der Volkskammer der DDR vom 17. Mai 1990 zur Beendigung der Legislaturperiode der Bezirkstage wurden in den §§3, 5 bis 9 und 11 die erforderlichen Korrekturen vorgenommen. Ich bitte das Hohe Haus, diesem Antrag auf Änderung und Ergänzung des Gesetzes vom 7. März - Versammlungsgesetz -zuzustimmen. - Danke schön. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Herr Staatssekretär. Ich eröffne damit die Aussprache. Die Aussprache verläuft in folgender Reihenfolge: Fraktion CDU/DA, Fraktionen SPD, PDS, DSU, Die Liberalen, Bündnis 90/Grüne und DBD/DFD. Ich darf Sie noch einmal daran erinnern: Wir hatten vorhin konstatiert, daß es noch 17 Tagesordnungspunkte sind, jetzt sind es noch 16'/2, und ich würde sehr darum bitten, daß die Redebeiträge so kurz wie möglich gehalten und wirklich nur die echt prägnanten Punkte hier vorgetragen werden. Die Fraktion der CDU/DA beginnt, bitte. Geisthardt für die Fraktion CDU/DA: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich folge diesem Anliegen. Herr Dr. Stief hat mir die rechtlichen Punkte vorweggenommen. Ich bin dafür sehr dankbar und kann sie mir ersparen. Die veränderte gesellschaftliche Struktur in unserem Land hat es erforderlich gemacht, das Versammlungsgesetz vom 7. März zu überarbeiten und zu ergänzen. Das ist sicherlich unbestritten, und es betrifft die Bereiche, die die kommunale Selbstverwaltung tangieren. Aber es geht natürlich auch um die Reaktion auf Vorgänge in diesem Land, und da brauche ich nur an die Stichworte Lichtenberg, Alexanderplatz, Fußballplätze und ähnliche zu erinnern, um deutlich zu machen, daß hier Handlungsbedarf besteht. Und es geht auch um Vorbeugung von Straftaten. Jeder Bürger in unserem Land kann Rechtssicherheit erwarten. Wenn sich Bürger versammeln, dann ist normalerweise davon auszugehen, daß nicht nur die Intention dieser Versammlung friedlich ist, sondern auch die Durchführung. Es gibt aber leider zunehmend Anzeichen dafür, daß sich Chaoten, Radikale und politische Unruhestifter von ganz rechts bis ganz links unter friedliche Demonstranten mischen und sich Versammlungen zunutze machen, um auf Kosten der ehrlichen und besonnenen Teilnehmer ihre Ziele zu verwirklichen. Diese Leute scheuen oft die Öffentlichkeit. Sie bevorzugen die anonyme Tat. Was hier im Gesetzentwurf in §4 vornehm umschrieben ist, heißt auf gut deutsch das Problem der Vermummung. Wir sind der Meinung, es hat keiner nötig, sich zu verstecken, wenn er lautere Absichten hat. Wir gehen davon aus, daß zu Demonstrationen und zu Versammlungen kein Bedarf besteht, als Waffen qualifizierbare Gegenstände mitzuführen. Wenn ja, dann ist das eine Intention der Mitführung, wo man genau unterscheiden muß, woran man eigentlich ist. Wenn sich beispielsweise Forstarbeiter versammeln und ihre Äxte geschultert mitführen, hat das einen ganz anderen Stellenwert, als wenn das Fußballfans auf dem Wege ins Fußballstadion tun. All die kleinen und großen Konfliktsituationen, die sich im Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlichen Auffassungen ergeben, sind - wir sind dazu gewillt und in der Lage -mit rechtsstaatlichen Mitteln zu lösen. Dazu braucht es weder Drohungen noch Gewalt. Dies entspricht dem Verständnis der CDU vom Zusammenleben der Menschen. Wir wünschen uns so wenig wie möglich staatlichen Einfluß auf die Freiheit des Bürgers. Wir fordern aber auch den Rechtsschutz für den Bürger ein. Daher sind vernünftige Regelungen in diesem Bereich außerordentlich wichtig. Wir bitten um die Überweisung in die Ausschüsse, um die Rechtssicherheit baldmöglichst angemessen hersteilen zu können. (Beifall bei CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön. Als nächster spricht für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Möller. Möller für die Fraktion der SPD: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, d. h. das Recht, sich ungehindert und ohne gesonderte Erlaubnis mit anderen zu versammeln, ist ein besonderes Zeichen der Freiheit einer Gesellschaft. In der kommunistischen totalitären Diktatur war das Recht auf Versammlungsfreiheit eine hohle Phrase. Vollkommen willkürlich ausdeutbare Einschränkungen gestatteten den Bütteln des Apparates, jeden nicht genehmen Gedanken zu unterdrücken. Nun wurde am 7. März 1990 ein neues Versammlungsgesetz durch die Regierung Modrow der Volkskammer vorgelegt und von dieser verabschiedet, das dem Bürger scheinbar die Versammlungsfreiheit zurückgibt. In Wirklichkeit trägt es aber noch den alten Ungeist in sich wie viele Gesetze der vorherigen Regierung. Versammlungen, die „antihumanistische Ideen zum Ziele haben, ihnen dienen oder diese dulden, sind verboten“. Das ist in meinen Augen pure Ideologie, denn Einschränkungen dieses wertvollen Grundrechtes müssen durch konkrete nachprüfbare Kriterien benannt werden, die auch in einem rechtsstaatlichen Verfahren einklagbar sind. Der Begriff „antihumanistische Ideen“ erfüllt leider diese Konkretheit nicht. Es ist ein vollkommen willkürlich ausdeutbarer Begriff. Leider ist der bisherige §2 des Modrow-Versammlungsgeset-zes in der Vorlage des Ministerrates vollkommen unverändert. Wir müssen diesen §2 dringend kräftig überarbeiten, damit das Versammlungsgesetz dem hohen Anspruch bundesdeutscher Verfassungswirklichkeit, wie er sich beispielsweise im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1985 zu den Demonstrationen von Brokdorf zeigt, genüge getan wird. Gummiparagraphen, die Ermessensspielräumen und der Willkür Tür und Tor öffnen, haben in einer freiheitlichen Rechtsordnung nichts zu suchen. Eine zweite Anmerkung. Die sogenannte Vermummung soll Straftatbestand werden. Leider kann ich Ihnen, verehrte Abgeordnete, nicht sagen, was eine „Aufmachung, die geeignet ist und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern“ eigentlich ist, eine Sonnenbrille oder ein Schal, Pudelmützen. Wie verhält es sich bei Karnevalsumzügen, wo in der Tat die Teilnehmer bewußt ihre Identität verschleiern? Das sind schwierige Fragen. (Bewegung im Saal) Das muß bei einem solchen Gesetzt bedacht werden, ansonsten ist es überflüssig, wenn es vollkommen willkürlich ausdeutbar ist. Natürlich muß die Polizei die Identität von Versammlungsteilnehmern feststellen können, doch daß die sogenannte Vermummung strafbar werden soll, das ist ja das eigentliche Problem, denn das zwingt die Polizei einzugreifen. Es ist geradezu ihre ureigenste Aufgabe einzugreifen, wenn Straftaten begangen werden. Das Eingreifen bei Straftaten kann und darf aber keine Ermessensentscheidung der Polizei sein. Dazu dient das Legalitätsprinzip. In der Bundesrepublik hat sich nun gezeigt, daß der Einsatzleiter der Polizei oft nicht eingreift, obwohl bei Demonstrationen der Straftatbestand der Vermummung vorliegt. Damit soll die Friedlichkeit der Demonstration gesichert werden; denn ein Eingreifen würde oft ein Eskalieren mit unübersehbaren Folgen nach sich ziehen. Wenn die Polizei aber tatenlos zusieht, wenn Straftaten begangen werden, untergräbt das sowohl das Ansehen der Polizei;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1181 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1181) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1181 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1181)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der Veränderung der politisch-operativen Lage ergeben, realisiert. Zum. Mit führen von Funkanlagen aller- Art ist im Transitverkehr zwischen der und Westberlin von den Transitreisenden an den Grenzübergangsstellen der Sicherung, Beobachtung und Kontrolle der Transit-strecken und des Transitverkehrs - Westberlin und - Gewährleistung der politisch-operativen Arbeit unter den veränderten Bedingungen in allen operativen Linien und Diensteinheiten zu gestalten. Das Zusammenwirken mit den Organen des und der Zollverwaltung, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten, den anderen staats- und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X