Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 1180

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1180 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1180); das mit eingearbeitet wird. Schönen Dank. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieden Danke schön. Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung. Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag. Bitte sehr, Abgeordneter Weiß. Weiß (Bündnis 90/Grüne): Ich bezweifle die Beschlußfähigkeit des Hohen Hauses. Ich bitte Sie, die Beschlußfähigkeit festzustellen und gegebenenfalls die Tagung abzubrechen, falls die nicht vorhanden ist. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Sie wissen genau, daß noch einige Ausschüsse tagen. Wir klingeln jetzt und warten einen Moment. Meine Damen und Herren! Es handelt sich nicht um eine Pause. Ich bitte Sie also, die Plätze einzunehmen, und wir setzen die Beratung fort. Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag. Bitte sehr. Frau Birthler (Bündnis 90/Grüne): Bevor Sie die Beschlußfähigkeit feststellen, bitte ich um drei Minuten Auszeit. Unsere Fraktion möchte sich zu dieser Frage nochmal beraten. (Protestbekundungen bei CDU/DA und DSU -Heiterkeit) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Diesem Geschäftsordnungsantrag wird stattgegeben. Wir setzen die Beratung in drei Minuten fort. (Unterbrechung der Sitzung) Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, wieder die Plätze einzunehmen, damit wir die Beratung - wie verabredet - fortsetzen können. Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag. Bitte, Abgeordneter Poppe. Poppe (Bündnis 90/Grüne): Die Fraktion Bündnis 90/Grüne ist darin übereingekommen, den eben gestellten Antrag zurückzuziehen, (Beifall, vor allem bei den Koalitionsfraktionen) das Präsidium aber hiermit zu bitten, zu klären, inwieweit die Tagesordnung, von der ja noch fast die Hälfte unerledigt ist, abgearbeitet werden kann, und unter Umständen einen Sondertermin anzuberaumen. (Beifall, vor allem bei den Koalitionsfraktionen) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Diesen Geschäftsordnungsantrag, daß Sie also den von vorhin zurückziehen, nehmen wir erst einmal an. Ich würde Vorschlägen: Wir nehmen zunächst die Beschlußfassung vor und sprechen anschließend über Ihren erneuten Geschäftsordnungsantrag. Damit kommen wir also, wie schon einmal begonnen, zur Abstimmung. Das Präsidium schlägt vor, den Gesetzentwurf des Ministerrates, Drucksache Nr. 154, zu überweisen zur federführenden Beratung in den Finanzausschuß und zur Mitberatung an den Ausschuß für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft. Wer mit diesem Überweisungsvorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Die Gegenprobe bitte! - Stimmenthaltungen! - Dieser Beschluß ist einstimmig angenommen. Damit ist die Überweisung so beschlossen. Nun zum Antrag von der Fraktion Bündnis 90/Grüne. Es ist in der Tat so, wir haben von der Tagesordnung, die ursprünglich 30 Punkte umfaßte, inzwischen einige Punkte abgearbeitet. Wir haben noch 17 Tagesordnungspunkte. (Unruhe im Saal) Beim Blick in die Tagesordnung wird man aber aufgeklärt, daß einige Tagesordnungspunkte wahrscheinlich schneller abzuarbeiten sind. Wir haben dann ab Tagesordnungspunkt 14 einige 2. Lesungen, und ich würde denken, wir sollten einige Tagesordnungspunkte erst noch abarbeiten, bevor wir eventuell dann über die Sache neu entscheiden. Findet das Zustimmung allgemein? (Beifall) Die Alternative wäre: Wir müßten in der Tat eine Sondersitzung anberaumen. Ich denke, das kann in Anbetracht dessen, daß viele Abgeordnete und auch die Verwaltung der Volkskammer Urlaubspläne hegen, wahrscheinlich nicht im Interesse aller sein. Wenn das auf Zustimmung stößt, dann würde ich in der Tagesordnung fortfahren. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Ministerrates Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes vom 7. März 1990 - Versammlungsgesetz -(1. Lesung) (Drucksache Nr. 155) Das Wort zur Begründung hat der Staatssekretär im Ministerium des Innern, Herr Dr. Stief. Dr. Stief, Staatssekretär im Ministerium des Innern: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Versammlungsgesetzes vom 7. März 1990 wid das Ziel verfolgt, Defizite im Bereich der inneren Sicherheit zu überwinden und die Rechtssicherheit insgesamt zu erhöhen. In zunehmendem Maße ist, wie Sie möglicherweise wissen, die Volkspolizei mit Erscheinungen des Handelns extremistischer Kräfte konfrontiert. Deutlich wird bei diesen Ausschreitungen, daß ein Großteil dieser Handlungen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie das Leben und die Gesundheit der Bürger als auch der eingesetzten Polizeiangehörigen gefährdet. Die Täter treten vermummt auf, d. h., sie führen Gegenstände bei sich - und ich komme zu einer neuen Definition der Vermummung -, „die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung ihrer Identität zu verhindern“, um sich somit einer konsequenten Ahndung ihrer rechtswidrigen Handlungen zu entziehen. Dieser vor allem nach Wegfall der Kontrollen an der innerdeutschen Grenze verstärkt zu verzeichnenden Tendenz kann nicht nur durch den verstärkten Einsatz von Polizeikräften, sondern muß auch durch entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen begegnet werden. Es ist deshalb unumgänglich, eine solche Regelung in das Versammlungsgesetz einzuarbeiten. Gleichzeitig wird in Übereinstimmung mit dem Versammlungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland der in §1 Abs. 2 des Versammlungsgesetzes fixierte Begriff „unbewaffnet“ in §4 Abs. 2 Ziffer 1 ausgestaltet. Die in den §§4 Abs. 2 Ziffer 2 und 10 a konzipierten Regelungen tragen vor allem vorbeugenden Charakter. Mit diesen Regelungen ist die Möglichkeit gegeben, konsequent entsprechend dem Grundsatz des pflichtgemäßen Ermessens seitens der Volkspolizei handeln zu können. Diese Regelung steht in Verbindung mit der Bestimmung des neuen §8 Abs. 3. Der hier ausgestaltete Ermessensspielraum ist darauf gerichtet, differenziert entsprechend der konkreten Situation handeln zu können. Die Entscheidung kann nur den vor Ort handelnden Angehörigen der Deutschen Volkspolizei obliegen. Auch damit soll der Forderung vieler Bürger entsprochen werden, die eine öffentlichkeitswirksame, der jeweiligen Situation angemessene, aber dennoch konsequente polizeiliche Reaktion gegenüber derartigen Personen in vermummtem Zustand erwarten. Dabei muß stets vom Charakter und Anliegen der Versammlung ausgegangen werden, um zu sichern, daß z. B. bei bestimmten künstlerischen, aber auch ökologisch orientierten Veranstaltungen und selbstverständlich bei religiösen Anlässen keine Maßnahmen der Volkspolizei auf der Grundlage dieser neuen Regelung des Versammlungsgesetzes einzuleiten sind, soweit die Deutsche Volkspolizei nicht vom Versamm- 1180;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1180 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1180) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 1180 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1180)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Auf der Grundlage der Erfassung und objektiven Bewertung Pritsche idiings Situationen nuß der ürjtorsi;chiingsfüiirer unter Einschluß anderer Fähigkeiten, seiner Kenntnisse und bereits vorliegender Erfahrungen in der Untersuclrungsarbcit in der Lage sein, zur Realisierung der jeweiligen Bearbeitungskonzeption erforderlichenfalls auch relativ langfristig Werbekandidaten aufzuklären und zu beeinflussen. Eine besondere Rolle spielt dabei die Überprüfbarkeit ihrer gesellschaftlichen Stellung. Werber sind in der Regel zu werben, die ihre Verbundenheit mit unserem sozialistischen Staat bereits unter Beweis gestellt haben. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß die inoffizielle Tätigkeit für Staatssicherheit im Operationsgebiet höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit herauszuarbeiten. Möglich!:eiten der politisch-operativ effektiven Nutzung der Regelungen des für die Ingangsetzung eines Prüfunnsverfahrens durch die Untersuchunosoroane Staatssicherheit. Die Durchführung eines strafprozessuslen Prüfuncisverfahrar. durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit zu erfolgen hat, weil die Abwehr dieser konkreten Gefahr Bestandteil der politisch-operativen Aufgabenerfüllung entsprechend der staatsrechtlichen Verantwortlichkeiten Staatssicherheit ist. Die Unumgänglichkeit der Durchführung der Sachverhaltsklärung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen.

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