Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1981, Seite 68

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 68 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 68); §8 Allgemeiner Teil 68 wenn ein Leiter bei Schweißarbeiten keine Festlegungen hinsichtlich der Gefährdungsstufe getroffen und auch keine eindeutigen Sicherheitsmaßnahmen entsprechend §§ 4 und 5 der ABAO 615/1 angeordnet hat (OGNJ 1974/4, S. 118); wenn eine Krippenerzieherin Medikamente nicht unter Verschluß gehalten hat, so daß die Kinder Zugang zu diesen haben, und es unterließ, trotz Wahrnehmung der im Gruppenraum herumliegenden Medikamente sofort ärztliche Hilfe zu holen (OGNJ 1974/9, S. 277); wenn ein Arbeitsschutzverantwortlicher nicht die Erfüllung der Pflichten naeh-geordneter Leiter kontrollierte, obwohl vorher arbeitsschutzwidrige Zustände festgestellt wurden, also mit einer unmittelbaren Gefahr für andere gerechnet werden muß bzw. aus anderen Umständen zu erkennen war, daß Gefahren möglich sind (hier Verzicht auf eine dritte Dichtheitsprüfung einer erdverlegten Azetylen-Gasleitung, OGNJ 1976/ 22, S. 687); wenn ein Arbeitsschutzverantwortlicher eine gesetzlich geforderte Schutzvorrichtung (hier an einer Fräsmaschine) nicht anbringen ließ (OGNJ 1976/23, S. 719). 5. Hinsichtlich der Voraussehbarkeit der Folgen ist davon auszugehen, daß der Täter die von ihm herbeigeführten Folgen nicht voraussah, ihm aber dazu die Möglichkeit gegeben war. Maßstab für die Beantwortung dieser Frage ist zunächst der Sachverhalt selbst. Dieser kann so beschaffen sein, daß sich die Schlußfolgerung der Voraussehbarkeit der Folgen geradezu aufdrängt, andererseits aber auch so, daß die Voraussehbarkeit verneint werden muß, weil das sozialistische Strafrecht vom Menschen nicht verlangt, auch die verborgensten Bedingungen und die unglücklichsten Verkettungen vorauszusehen und sie bei seinem Handeln zu berücksichtigen. Weiterhin sind für den Täter in der gegebenen Situation geltende Pflichten und Umstände des kon- kreten Falles zu prüfen, ferner die in der Persönlichkeit des Täters liegenden Umstände, insbesondere seine, Kenntnisse und Erfahrungen. Die Voraussehbarkeit der Folgen ist ausgeschlossen, wenn der Täter mit Anforderungen konfrontiert wird, denen ein Mensch generell nicht gewachsen ist (objektive Unmöglichkeit im Sinne des §10), der Täter infolge zeitweiliger Leistungsbeeinträchtigung dazu außerstande ist (Versagen im Sinne des §10), der Täter habituell (Lebensalter, dauernde Leistungs- und Verhaltensmängel) nicht dazu fähig ist (Unvermögen im Sinne des § 10 vgl. NJ 1971/4, S. 97 ff.). Die Voraussehbarkeit der Folgen wurde z. B. in den Fällen bejaht, in denen einem Opfer solche wuchtigen Faustschläge gegen den Kopf oder andere besonders gefährdete Körperbereiche versetzt wurden, die zum Tode führten (vgl. OGNJ 1970/3, S. 82) oder ein wuchtiger Faustschlag gegen den Kopf geführt und der Geschädigte besonders schwerwiegend getroffen wird. Die Voraussehbarkeit der Folgen wurde in nachstehenden Beispielen verneint: hinsichtlich möglicher tödlicher Folgen (hier Reflextod), wenn der Täter aus 10 bis 12 Metern Entfernung mit einem faustgroßen Erdklumpen auf einen Menschen wirft und diesen in die Magengegend trifft (vgl. OGNJ 1971/9, S. 275); hinsichtlich tödlicher Unfallfolgen, wenn ein Traktorist beim Hineinfahren in einen Stall mit einem Geräteträger vor-und rückwärtsstoßen muß und dabei an einer Trennwand des Stalles hängenbleibt, wodurch diese umstürzt und ein dort entgegen der Stallordnung spielendes Kind unter sich begräbt (OG-Urteil vom 2. 2. 1971 / 3 Zst 25/70). Soweit es die Voraussehbarkeit schädlicher Folgen bei der Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls betrifft,;
Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 68 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 68) Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 68 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 68)

Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), H. Duft, H. Heilborn, R. Müller, U. Pruss, J. Schlegel, G. Teichler, H. Weber (Gesamtredaktion), Autorenkollektiv, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1981 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 1-688). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), Redaktionsschluß 29.2.1980.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Tranapor tea einigen, wesentlichen Anf ordarungen an daa Ausbau und die Gestaltung dar Ver-wahrräume in Ausgewählte Probleme der Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung ist der Termin unverzüglich mitzuteilen.

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