Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1981, Seite 621

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 621 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 621); 621 Einführungsgesetz zum StGB und zur StPO §12 Dem Verdächtigen ist bekanntzugeben, aus welchem Grunde er in Gewahrsam genommen wird. Ihm ist die Möglichkeit zu geben, sich dazu zu äußern. Darüber ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Kapitän und ggf. dem in Gewahrsam Genommenen zu unterschreiben ist. 5. Nach Abs. 4 erstreckt sich der Geltungsbereich der Abs. 1 bis 3 entsprechend auch auf strafbare Handlungen an Bord von zivilen Luftfahrzeugen. Die Konvention über die Bekämpfung der rechtswidrigen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen vom 16.12.1970 (GBl. I 1971 Nr. 9 S. 159) sowie die Konvention zur Bekämpfung rechtswidriger Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt vom 23. 9.1971 (GBl. I 1972 Nr. 8 S. 100; GBl. II 1974 Nr. 26 S. 491) denen die DDR beigetreten ist, verlangen, daß geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um verbrecherische Anschläge gegen zivile Luftfahrzeuge, ihre Besatzung und gegen die Fluggäste zu verhindern und Ordnung und Sicherheit an Bord ziviler Luftfahrzeuge zu erhöhen. Daher ergingen das Gesetz über die strafrecht- liche Verantwortlichkeit wegen Entführung von Luftfahrzeugen vom 12. 7.1973 (GBl. I 1973 Nr. 33 S. 337) und die VO über die Pflichten und Rechte des Kommandanten und der Besatzung zur Gewährleistung der Sicherheit an Bord ziviler Luftfahrzeuge vom 4. 7. 1972 (GBl. II 1972 Nr. 47 S. 539). Letztere übernahm in ihrem § 7 die Regelungen des §11 EGStGB/StPO, so daß beide Vorschriften angewendet werden. Die VO sieht jedoch darüber hinaus vor, daß dem Kommandanten eines Luftfahrzeuges das Recht zur Durchsuchung von Personen und Sachen sowie zur Inge-wahrsamnahme von dringend Verdächtigen nicht erst bei Verdacht einer strafbaren Handlung zusteht, sondern bereits bei einer zu erwartenden oder eingetretenen Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit an Bord eines Luftfahrzeuges (§§ 5, 6 der VO). Demnach handelt es sich bei diesen Paragraphen um Rechte zum Schutz und zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und nicht um strafprozessuale Rechte, wie sie § 7 der VO und § 11 EGStGB/StPO vorsehen. §12 Vereidigung im Rechtshilfeverfabren in Strafsachen (1) Auf Antrag eines Organs außerhalb des Staatsgebietes der Deutschen Demokratischen Republik ist im Rechtshilfeverfahren in Strafsachen eine Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen zulässig, wenn diese nach den Bestimmungen, die für das ersuchende Organ gelten, notwendig ist. (2) Die Vereidigung eines Zeugen erfolgt in der Weise, daß dieser nach seiner Vernehmung folgende Eidesformel leistet: „Ich schwöre, nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen zu haben.“ (3) Bei der Vernehmung von Sachverständigen ist entsprechend zu verfahren. (4) Die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei falscher eidlicher Aussage richtet sich nach § 230 StGB (vorsätzlich falsche Aussage). 1. § 12 regelt die Zulässigkeit der Ver- eidigung von Zeugen und Sachverständigen im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland, die in der StPO nicht vorgesehen ist. Sie ist notwendig, da in einer Anzahl von Rechtshilfeersuchen auslän-;
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Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), H. Duft, H. Heilborn, R. Müller, U. Pruss, J. Schlegel, G. Teichler, H. Weber (Gesamtredaktion), Autorenkollektiv, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1981 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 1-688). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), Redaktionsschluß 29.2.1980.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Qualität der politisch-operativen Arbeit. Ein Grunderfordernis bei allen politisöK-ioperativen Prozessen und Maßnahmen besteht darin, daß das Grundprinzip der tschekistischen Tätigkeit, die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft nach dem Parteitag der Akademie-Verlag Lenin und die Partei über sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtsordnung Progress Verlag Moskau und Berlin Grundrechte des Bürgers in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens deutlich zu machen. Diesen Forschungsergebnissen werden anschließend einige im Forschungsprozeß deutlich gewordene grundsätzliche Erfordernisse zu solchehPrüfungsverfahren angefügt, die von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der zulässigen strafprozessualen Tätigkeit zustande kamen. Damit im Zusammenhang stehen Probleme des Hinüberleitens von Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz in strafprozessuale Maßnahmen.

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