Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik, Kommentar zum Strafgesetzbuch 1981, Seite 35

Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Seite 35 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 35); 35 Grundsätze des sozialistischen Strafrechts Art. 7 Artikel 7 Garantien der Gerechtigkeit und der Gesetzlichkeit in der Strafrechtsprechung Oie sozialistische Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit in der Strafrechtsprechung werden garantiert durch die demokratische Wahl und die Unabhängigkeit der Richter, die in ihrer Rechtsprechung nur der Verfassung und dem Gesetz unterworfen und der Volksvertretung für die Erfüllung der mit ihrer Wahl übernommenen Verpflichtungen verantwortlich sind; die Leitung der Rechtsprechung allein durch das gewählte übergeordnete Gericht; die demokratische Mitwirkung der Bürger in der Rechtsprechung; die demokratische Kontrolle der Rechtsprechung durch die Öffentlichkeit und durch die Volksvertretungen, die für die gesamte Republik von der Volkskammer und dem Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik ausgeübt wird. 1. In Konkretisierung von Art. 86 und 87 Verfassung über die grundlegenden Garantien der Verfassungsmäßigkeit, Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit des staatlichen und gesellschaftlichen Handelns der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten normiert Art. 7 StGB die demokratischen Garantien der Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit in der Strafrechtsprechung, der im Rahmen der sozialistischen Strafrechtspflege auf Grund ihrer spezifischen Aufgabe der Wahrheits- und Entscheidungsfindung über die Schuld und persönliche strafrechtliche Verantwortlichkeit von Bürgern eine besondere Verantwortung zukommt. Die realen politischen und gesellschaftlichen Garantien für Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit in der Strafrechtspflege sind in der Existenz der Arbeiter-und-Bauern-Macht, ihrer sozialökonomischen Basis und in der sozialistischen Demokratie begründet. Diese ermöglichen und erfordern, daß wie alle staatlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten auch die Strafrechtsprechung, ihre Leitung und Kontrolle durch die Arbeiterklasse und die mit ihr verbündeten anderen Werktätigen entsprechend diesen Grundsätzen selbst wahrgenommen werden. Hierfür sind viel- gestaltige Organisationsformen herausgebildet worden. Damit entspricht das sozialistische Strafrecht in umfassender Weise den in der Internationalen Konvention über zivile und politische Rechte festgelegten Normen über die Gewährleistung der Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit in der Straf rech tsprechung (z. B. Art. 9, 14, 26). Von diesen Grundlagen ausgehend charakterisiert Art. 7 die wesentlichen Elemente des demokratischen Zentralismus in der Ausübung, Leitung und Kontrolle der Strafrechtsprechung, mittels deren die Arbeiterklasse mit ihren Verbündeten in spezifischer Weise ihre politische Macht zur strikten Gewährleistung sozialistischer Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit verwirklicht. Die Rechtsformen und konkreten Funktionen dieser Elemente sind umfassend in den Normativakten geregelt, welche die staatsrechtlichen Organisations- und Arbeitsprinzipien der Rechtspflegeorgane zum Gegenstand haben, so insbesondere im GVG und in der StPO. 2. Die grundlegendste und umfassendste verfassungsrechtliche und staatsorganisatorische Garantie der Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit in der Straf-;
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Dokumentation: Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Kommentar zum Strafgesetzbuch (StGB) 1981, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam Babelsberg (Hrsg.), H. Duft, H. Heilborn, R. Müller, U. Pruss, J. Schlegel, G. Teichler, H. Weber (Gesamtredaktion), Autorenkollektiv, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der DDR, Berlin 1981 (Strafr. DDR Komm. StGB 1981, S. 1-688). Kommentar zum Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik - StGB - vom 12. Januar 1968 in der Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 3, S. 14) sowie i. d. F. des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), Redaktionsschluß 29.2.1980.

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in dieser Alternative an den Staatsanwalt entspricht der Regelung der über die ausschließlich dem Staatsanwalt vorbehaltene Einstellung des Ermittlungsverfahrens, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuch von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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