Der Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in der Fassung des 4. Strafrechtsänderungsgesetzes (StrÄndG) der DDR vom 18. Dezember 1987 (GBl. I Nr. 31 S. 301)-

Strafprozessrecht der DDR (Deutsche Demokratische Republik), Kommentar zur Strafprozessordnung (StPO) 1989, Seite 275 (Strafprozessr. DDR Komm. StPO 1989, S. 275); ?275 Durchfuehrung der Hauptverhandlung ?? 226, 227 ben Strafverfahren, dessen Strafsache jedoch gern. ? 166 Abs. 2 abgetrennt wurde). Zu eigenen Aufzeichnungen von Mitbeschuldigten vgl. auch Anm.5. zu ? 105. Eigene Aufzeichnungen eines Zeugen sind von diesem selbst niedergeschriebene oder auf einen Tontraeger gespeicherte Mitteilungen oder Erklaerungen (z. B. zusaetzlich zu den protokollierten Aussagen oder unabhaengig von einer Vernehmung). 3. Die Verlesung frueherer Aussagen anwesender Zeugen ist unter den gleichen Voraussetzungen wie beim Angeklagten (vgl. Anm.2.2. zu ? 224) zulaessig. Die Aussage eines Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, darf auch dann nicht verlesen werden, wenn die Prozessbeteiligten zustimmen. Diese Aussage ist fuer die Beweisaufnahme nicht mehr zu verwenden, 4. Das Gericht beschliesst die Wiedergabe der Aufzeichnungen auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten oder aus eigenem Entschluss. Zur Beratung und Beschlussfassung vgl. ?? 178 ff. Es hat in jedem Fall die konkreten, nach dieser Bestimmung zulaessigen Gruende fuer die Wiedergabe anzufuehren. Vor der Beschlussfassung sind die Antragsberechtigten anzuhoeren (vgl. ? 177). 5. Rechte des Geschaedigten: Da der als Zeuge benoetigte Geschaedigte bis zu seiner Vernehmung nicht an der Hauptverhandlung teilnimmt (vgl. ?221 Abs. 2), hat das Gericht darauf zu achten, dass dessen Interessen und Rechte auf aktive Mitwirkung, insbes. zur Begruendung des Schadenersatzanspruchs und zur Stellung von Antraegen, auch fuer die Zeit seiner Abwesenheit gesichert werden. Der Vorsitzende hat ihn daher darueber zu informieren, was zur Durchsetzung seiner Rechte von Bedeutung ist, insbes. welche Aussagen und Erklaerungen in seiner Abwesenheit zu dem ihm entstandenen Schaden gemacht worden sind (vgl. Herzog/Kermann/Willa-mowski, NJ, 1975/15, S.446). ?226 Protokollvermerk ueber die Wiedergabe In den Faellen der ?? 224 und 225 sind die Wiedergabe und ihr Grund im Protokoll zu vermerken. 1. Inhalt und Umfang: Im Protokoll der Hauptverhandlung ist genau zu vermerken, welches Protokoll ueber welche Aussagen oder welche anderen Aufzeichnungen durch Verlesung zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht worden sind (vgl. BG Frankfurt/Oder, Urteil vom 23. 7. 1969 - 1 BSB 149/69). Das Hauptverhandlungsprotokoll muss den Wiedergabebeschluss und die gesetzlichen Gruende der Verlesung, die Art der Aufzeichnung sowie den Umfang der Verlesung (bei einer Aussage z. B. die Seite der Akte oder den verlesenen Satz oder Ab- schnitt der Vernehmung) ausweisen. Erforderlichenfalls ist eine besondere Kennzeichnung des Verlesenen in der Akte (z. B. durch Einklammerung) notwendig. Ist aus dem Protokoll nicht erkennbar, ob und in welchem Umfang die Verlesung stattgefunden hat, gilt dieselbe als nicht erfolgt (vgl. BG Schwerin, Urteil vom 18.1. 1971 - BSB 145/70). 2. Zum Protokoll ueber die Hauptverhandlung, insbes. zu seiner Beweiskraft, vgl. Anm. 1. und 2. zu ? 254. ?227 Vernehmung von Vertretern der Kollektive Vertreter der Kollektive sind in der Hauptverhandlung zu vernehmen. Ihnen ist die Moeglichkeit zu geben, auch nach ihrer Vernehmung bis zum Schluss der Beweisaufnahme zu allen bedeutenden Fragen Stellung zu nehmen.;
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Dokumentation: Strafprozeßrecht der DDR [Deutsche Demokratische Republik], Kommentar zur Strafprozeßordnung (StPO) 1989, Ministerium der Justiz (MdJ) der DDR (Hrsg.), Autorenkollektiv unter Leitung von Hans Heilborn, 3., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989 (Strafprozeßr. DDR Komm. StPO 1989, S. 1-544). Kommentar zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) - StPO - vom 12. Januar 1968 i. d. Neufassung vom 19. Dezember 1974 (GBl. I 1975, Nr. 4, S. 62), des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes (StRÄndG) vom 7. April 1977 (GBl. I 1977, Nr. 10, S. 100), des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. Juni 1979 (GBl. I 1979, Nr. 17, S. 139), des 4. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 301) und des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. Dezember 1989 (GBl. I 1989, Nr. 31, S. 302). Redaktionsschluß 15.5.1988.

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit obliegt gemäß Ziffer, der Ordnung über den inneren Dienst im Staatssicherheit die Aufgabe, den Dienst so zu gestalten und zu organisieren, daß die dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik geben neue Hinweise für konkrete Versuche des Gegners zur Durchsetzung seiner Konzeption der schrittweisen Zersetzung und Aufweichung der sozialistischen Ordnung.

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