Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Seite 67

Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Seite 67 (StPO DDR Ges. Best. 1987, S. 67); § 175 Rüge der örtlichen Unzuständigkeit Die örtliche Unzuständigkeit kann nur bis zur Verlesung des Beschlusses über die Eröffnung des Hauptverfahrens geltend gemacht werden. Ergibt sich, daß das Gericht örtlich nicht zuständig ist, gibt es vor Eröffnung des Verfahrens die Sache durch Beschluß an den Staatsanwalt zurück oder spricht nach Eröffnung des Verfahrens durch Beschluß seine Unzuständigkeit aus und verweist die Sache an das örtlich zuständige Gericht. Dritter Abschnitt Gerichtliche Entscheidungen und ihre Bekanntmachung § 176 Gerichtliche Entscheidungen Entscheidungen des Gerichts sind Urteile oder Beschlüsse. Urteile ergehen nur auf Grund einer Hauptverhandlung. § 177 Anhörung der Beteiligten Beschlüsse werden, wenn sie im Laufe einer Hauptverhandlung ergehen, nach Anhörung der Beteiligten , wenn sie außerhalb der Hauptverhandl ung ergehen, nach schriftlicher oder mündlicher Erklärung des Staatsanwalts erlassen. Dies gilt nicht für Kritikbeschlüsse nach den §§ 19 und 20. Beratung und Abstimmung § 178 (1) Alle Entscheidungen des Kollegialgerichts werden im Kollektiv der zur Entscheidung berufenen Richter beraten. Über jede Entscheidung wird abgestimmt. (2) Das Beratungs- und Abstimmungsgeheimnis ist zu wahren. § 179 (1) Bei Beratungen und Abstimmungen dürfen nur die zur Entscheidung berufenen Richter im Beratungszimmer zugegen sein. (2) Zur schriftlichen Niederlegung der Entscheidung kann der Protokollführer hinzugezogen werden. § 180 (1) Der Vorsitzende leitet die Beratung und Abstimmung. (2) Alle Fragen werden mit einfacher Stimmenmehrheit entschieden. Kommt keine Mehrheit zustande, entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. (3) Jeder Richter hat das Recht, seine abweichende Meinung schriftlich niederzulegen. Die schriftliche 4. Kap. - Gerichtliches Verfahren 1. Erklärung ist verschlossen zu den Akten zu nehmen. Die Einsicht steht nur den an der Urteilsfällung beteiligten und den später mit der Sache befaßten Richtern zu. (4) Kein Richter darf die Abstimmung über eine Frage verweigern, weil er bei der Abstimmung über eine vorhergehende Frage in der Minderheit geblieben ist. § 181 Die Richter stimmen nach dem Lebensalter ab; der jüngere stimmt vor dem älteren. Die Schöffen stimmen vor den Berufsrichtern. Der Vorsitzende stimmt zuletzt. Anmerkung: Zur Reihenfolge der Abstimmung bei gerichtlichen Entscheidungen in Militärstrafsachen vgl. § 7 Abs. 4 EGStGB/StPO (Reg.-Nr. 2.). § 182 Begründung der Entscheidungen (1) Durch ein Rechtsmittel anfechtbare Beschlüsse sowie Beschlüsse, durch die ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen. (2) Urteile sind stets zu begründen. § 184 Bekanntmachung der Entscheidungen (1) Anwesenden werden die sie betreffenden Beschlüsse durch Verkündung bekanntgemacht. Abwesenden werden die sie betreffenden Beschlüsse zugestellt. (2) Wird durch die Bekanntmachung der Entscheidung keine Frist in Lauf gesetzt, so genügt formlose Mitteilung. (3) Urteile sind zu verkünden und zuzustellen. Anmerkung: Vgl. auch Ziff. 2.7. der RL des Plenums des OG zur Rechtsprechung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen (abgedr. als Anm. nach 8 198 StPO). (4) Auf das Verfahren bei Zustellungen finden die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechende Anwendung. § 183 Berichtigung von Entscheidungen (1) Auf Antrag des Staatsanwalts, des Angeklagten und, soweit er ein rechtliches Interesse daran hat, des Geschädigten sowie von Amts wegen kann der Vorsitzende des Gerichts durch besonderen Beschluß jederzeit Schreibfehler und ähnliche offensichtliche Unrichtigkeiten in der Entscheidung berichtigen. (2) Eine Abschrift des Beschlusses über die Berichtigung ist den gleichen Personen zuzustellen, die eine Abschrift der Entscheidung erhalten. (3) Gegen diesen Beschluß ist die Beschwerde zulässig. 67;
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Dokumentation: Strafprozeßordnung (StPO) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie angrenzende Gesetze und Bestimmungen 1987, Textausgabe, Ministerium der Justiz (MdJ) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 5., überarbeitete Auflage, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989 (StPO DDR Ges. Best. 1987, S. 1-296).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengnitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten rsonen rson Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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