Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik 1989, Seite 339

Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1989, Seite 339 (Stat. Jb. DDR 1989, S. 339); XX. Gesundheits- und Sozialwesen 339 Vorbemerkung ln den Tabellen dieses Abschnitts beziehen sich die Stichtagsergebnisse, sofern nicht anders vermerkt, auf den Stand am Jahresende. Gesundheitswesen Krankenhaus - Einrichtung im stationären Bereich der medizinischen Betreuung, in der vorwiegend Aufgaben der Diagnostik, Therapie, Prophylaxe und Metaphylaxe, auch für andere Einrichtungen, z. B. der ambulanten medizinischen Betreuung, durchgeführt werden, wobei den in der Einrichtung aufgenommenen Betreuten während der Betreuungsdauer (Verweildauer) ganztägig Unterkunft (Bett) und Verpflegung gewährt werden. Es werden allgemeine und Fachkrankenhäuser einschließlich ihrer Spezialisierungsarten unterschieden. Krankenhausbett - Einheit, nach der die Kapazität eines Krankenhauses, einer klinischen Fachabteilung und einer Station berechnet wird. Als Krankenhausbett werden nur die planmäßigen Betten, ohne Reserve- und Notbetten, gezählt. Betten für Neugeborene werden nicht als Krankenhausbetten ausgewiesen; Betten für Frühgeborene sind jedoch in den Bestand einbezogen. Poliklinik - Ambulante Einrichtung des staatlichen Gesundheitswesens, die selbständig oder einem Krankenhaus angeschlossen tet. Sie verfügt über ein klinisch-diagnostisches Laboratorium, eine physio-therapeutische Abteilung und eine Röntgeneinrichtung. Folgende Fachabteilungen müssen mindestens vorhanden und ärztlich besetzt sein: innere Abteilung, gynäkologische Abteilung, pädiatrische Abteilung, stomatologische Abteilung, chirurgische Abteilung und allgemein-ärztliche Abteilung. Ambulatorium - Ambulante Einrichtung des staatlichen Gesundheitswesens in Städten, auf dem Lande oder in Betrieben, in der mindestens drei ärztlich besetzte Fachabteilungen vorhanden sind. Konsultationen an ambulanten Einrichtungen - Als Konsultation wird die Vorstellung des Patienten beim Arzt bzw. jeder Besuch des Arztes bei ewnem Patienten zum Zweck der Diagnosestellung, ärztlichen Beratung oder durchzuführender ärztlicher Maßnahmen gezählt. Konsultationen werden für selbständige ambulante Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens ausgewiesen. Ambulantes Betriebsgesundheitswesen - Das Betriebsgesundheitswesen erfüllt Aufgaben der medizinischen und arbeitsmedizinischen Betreuung der Werktätigen, der arbeitshygienischen Überwachung ihrer Arbeitsbedingungen, der arbeitshygienischen Beratung der Betriebe sowie der Hygiene- und Gesundheitserziehung. Vom ambulanten Betriebsgesundheitswesen betreute Werktätige - Es sind alle Werktätigen erfaßt, deren Betrieb oder Institution einer Einrichtung des Betriebsgesundheitswesens oder des ambulanten Gesundheitswesens zur Gewährleistung der komplexen betriebsärztlichen und arbeitsmedizinischen Betreuung der Werktätigen zugeordnet ist. In arbeitsmedizinischer Dispensairebetreuung stehende Werktätige - Es sind alle Werktätigen erfaßt, die einem besonderen beruflichen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind, und cfie auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften durch arbeitsmedizinische Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen betreut werden. Betreuungsgrad in Kinderkrippen - Der Betreuungsgrad ist das Verhältnis der Anzahl der in Kinderkrippen, Dauerheimen und Saisoneinrichtungen gemeldeten und betreuten Kinder (gemeldete Kinder: Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres) zu der Anzahl der für die Betreuung in Frage kommenden Kinder (in der Regel von 1 bis 3 Jahren). Bei der Ermittlung der für die Betreuung in Frage kommenden Kinder wird berücksichtigt, daß Mütter nach der Geburt ihrer Kinder zur häuslichen Betreuung der Neugeborenen Wochenurlaub (bezahlte Freistellung von der Arbeit) erhalten und darüber hinaus auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen weitere bezahlte Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen können. Der Betreuungsgrad wird auf 1000 der für die Betreuung in Frage kommenden Kinder bezogen. Sozialwesen Feierabendheim - Soziale Einrichtung für die Versorgung und Betreuung von älteren Bürgern. Wohnheim - Haus, in dem älteren Bürgern Wohnraum und bestimmte Gemeinschaftseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden, in dem aber in der Regel keine Gemeinschaftsverpflegung erfolgt. Pflegeheim - Soziale Einrichtung für die Versorgung und Betreuung der Bürger, die einer dauernden pflegerischen Betreuung, aber keiner ständigen ärztlichen Behandlung bedürfen. Dazu gehören u. a. Personen, die psychisch behindert sind, aber keiner psychiatrischen Behandlung und Überwachung bedürfen, die mit voraussichtlich unheilbaren Körperschäden Schwerkranken gleichen und dauernd fest bettlägerig sind, bei denen aber eine ständige ärztliche Behandlung nicht erforderlich ist (Schwerpfleg§fälle), sowie physisch oder psychisch so schwer geschädigte Personen, daß sie nicht außerhalb eines Heimes versorgt werden können. Schwerstbeschädigtenheime sind in den Angaben über Pflegeheime enthalten. Renten Grundlage für die Veröffentlichung sind die von den Versicherungsträgern gezahlten Renten aus der Sozialpflichtversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung. Arbeiter und Angestellte sind bei der gewerkschaftlich geleiteten Sozialversicherung versichert. Die Sozialversicherung der Staatlichen Versicherung der DDR ist Versicherungsträger für die Mitglieder der sozialistischen Produktionsgenossenschaften, für Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige und sonstige Selbständige. Zweite Rentenleistung - Rentenempfänger mit Anspruch auf zwei Rentenleistungen der Sozialversicherung erhalten die höhere Rente voll und die zweite Rentenleistung gekürzt.;
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Dokumentation: Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 34. Jahrgang 1989, Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Statistische Jahrbuch der DDR im 34. Jahrgang 1989 (Stat. Jb. DDR 1989).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ooeos Realisierung des sucherve kehr im Besuchergebäude Alfred-straße. Aus den persönlichen Kontakten der Verhafteten ergeben sich erhöhte Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft, insbesondere zur Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, unumgäng- lieh und hat folgende grundsätzliche Zielstellungen zu erfüllen: Vorbeugende Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit Sicherungsmaßnahmen. Die Ordnung und Sicherheit in der Diensteinheit ist jederzeit zu gewährleisten. Die Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte sind durchzusetzen. Erfordert die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung bereits zu Beginn des Untersuchungshaf tvollzuges Akzente gesetzt, die sich sowohl positiv -als auch negativ auf das Verhalten des Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt entgegenwirken sowie von Reaktionen im Ergebnis erzieherischer Einwirkung durch die Sicherungs- und Kontrollkräfte, um die zweckmäßigsten Methoden der individuellen Einflußnahme auf den Verhafteten zu erarbeiten.

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