Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik 1968, Seite 452

Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 452 (Stat. Jb. DDR 1968, S. 452); 452 XVII. Volksbildung und Kultur Fach- und Hochschulen Nicht enthalten sind die in der DDK studierenden Ausländer. Neuzulassungen Erstmalig zum Studium immatrikulierte Studierende. Nicht als Neuzulassung zählen Zugänge von anderen Fach- oder Hochschulen oder Studierende, die nach längerer Unterbrechung das Studium fortsetzen. Absolventen Studierende, die das Studium mit Erfolg beendet haben. Nicht einbezogen sind Absolventen des externen Studiums, Zuerkennungen und die Nachholung des Staatsexamens bzw. der Abschlußprüfung. Fern- und Abendstudium Durchführung des Studiums ohne wesentliche Unterbrechung der Berufsarbeit. Während das Fernstudium im wesentlichen als ein durch periodische Lehrveranstaltungen geleitetes und kontrolliertes Selbststudium durchgeführt wird, stützt sich im Abendstudium der Bildungsprozeß in entscheidendem Maße auf die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im llahmcn der Lehrveranstaltungen. Kultur Theater Für die Erfassung der Zahl der Theater ist ausschlaggebend, wieviel Theaterhäuser zur Verfügung stehen. Verfügt also ein Theater über 2 Häuser, z.B. Deutsches Theater und Kammerspiele des Deutschen Theaters, so werden diese als 2 Theater gezählt. Ebenso werden Podium bühnen u.ä. mit geringer Platzzahl an Theatern gesondert erfaßt. Freilichtbühnen werden nicht als Theater gezählt. Als Besucherzahl in Theatern gilt die Zahl der ausgegebenen Karten (freier Kartenverkauf, Verkauf für Betriebs- bzw. Gruppen-anrecht, Einzelanrecht, für sonstige Ermäßigung sowie Frei- und Dienstkarten). Es werden alle Vorstellungen und deren Besucher ausgewiesen, die von den Theatern in ihrem eigenen Haus, in Abstecherorten und bei gelegentlichen Gastspielen in der DDK durchgeführt werden. Nicht dazu zählen Vorstellungen und Besucher bei gelegentlichen Gastspielen außerhalb der DDK sowie bei gelegentlichen Gastspielen von ausländischen Theatern in der DDE. Vorstellungen und Besucher in Abstecherorten und bei gelegentlichen Gastspielen in der DDE werden entsprechend dem Ort (Bezirk) der Vorstellung ausgewiesen, unabhängig davon, in welchem Bezirk das Theater seinen festen Sitz hat. Arbeiter- und Bauerntheater Arbeitertheater, Bauern- und Dorftheater, Studententheater, Arbeiterorchester und Arbeiter-ballctte. Stationäre Filmtheater Filmtheater der volkseigenen Lichtspiclbctriebe sowie private Filmtheater und deren Plätze. Spielstellen und Dorfkinos rechnen nicht dazu. Bei den Filmvorstellungen und Besuchern werden außer den Vorstellungen und Besuchern der stationären Filmtheater auch die Vorstellungen und ihre Besucher ausgewiesen, die in Dorfkinos, Spielstellen und sonstigen Institutionen stattfanden. Dorf kinos Mehrzwecksäle, in denen regelmäßig Filmvorführungen stattfinden. Dazu müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, z.B. vom Zuschauerraum getrennt stationierte Vorführapparaturen, festeingebaute Leinwände mit Vorhang und Möglichkeit der Vorführung von Totalvisionsfilmen. Museen alle musealen Einrichtungen, wie Kunst-, Heimat- und wissenschaftliche Museen und Gedenkstätten, Nationale Mahn-und Gedenkstätten, wissenschaftliche Sammlungen verschiedener Institute, sofern sie dem Publikum zur Besichtigung zugänglich sind. Bibliotheken Zu den aiigemeinen öffentlichen Bibliotheken zählen haupt- und nebenberuflich geleitete Erwachsenenbibliotheken sowie selbständige Kinderbibliotheken, Kinderbibliotheken in Pionierhäusern und bis 1903 Kinderbuchabteilungen der hauptberuflich geleiteten Bibliotheken, die aus staatlichen Mitteln finanziert werden. Ab 1904 werden die Kinderbuchabteilungen der hauptberuflich geleiteten Bibliotheken nicht mehr als gesonderte Einrichtungen gezählt. Zu den Gewerkschaftsbibliotheken zählen haupt- und nebenberuflich geleitete Bibliotheken mit über 300 Bänden für Erwachsene und Kinder in Betrieben, Verwaltungen, gewerkschaftlichen Kulturstätten und FDGB-Fericnhcimen. Die Gewerksehaftsbibliotheken leihen in Ausübung ihrer allgemeinbildenden Funktion und den allgemeinen und betrieblich differenzierten Bedürfnissen entsprechend künstlerische, populärwissenschaftliche sowie Sach- und Fachliteratur vorwiegend an Betriebsangehörige aus. Als Bibliotheken werden Hauptbibliotheken, Zweigbibliotheken und Ausleihstellen gezählt. Als Leser werden alle Personen erfaßt, die im Berichtsjahr mindestens einmal ein Buch entliehen haben. Als Bestand sowie als Ausleihe wird jeweils der Buchbinderband gezählt. Nicht zu den allgemeinen öffentlichen und Gewerkschaftsbibliotheken zählen: Bibliotheken gesellschaftlicher Organisationen, landwirtschaftlicher und anderer Produktionsgenossenschaften sowie Schülerbüchereien, soweit sie nicht mit allgemeinen öffentlichen Bibliotheken koordiniert wurden oder als Gewerksehaftsbibliotheken fungieren, außerdem Patientenbibliotheken in Krankenhäusern, Kurheimen u.ä., technisch-wissenschaftliche Bibliotheken in Betrieben bzw. Gewerkschaftskabinetten, wissenschaftliche Bibliotheken und Universitäts-, Hoch- und Fachschulbibliotheken. Als wissenschaftliche Bibliotheken werden alle dem Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen unterstehenden Bibliotheken Deutsche Staatsbibliothek, Deutsche Bücherei. Landesbibliotheken, l'niversitätsbibliotheken, Institutsbibliotheken der Universitäten, Hochschul- und Faehschulbibliotheken ausgewiesen. Veranstaltungen in Kultur- und Klubhäusern Bis 1964 wurden dazu auch Fernsehübertragungen gezählt. Infolge der methodischen Veränderung 1965 wurden die Zahlen für die zurückliegenden Jahre durch Absetzen der Fernsehübertragungen vergleichbar gemacht. Konzert- und Gastspieldirektion Zu den durchgeführten Veranstaltungen zählen die an Dorfklubs, Klubs der Werktätigen, Krankenhäuser, Sanatorien und Ferienheime sowie an Betriebe und sonstige Einrichtungen verkauften Veranstaltungen sowie Veranstaltungen, die von den Konzert- und Gastspieldirektionen in eigener ltegie durchgeführt wurden, also öffentlichen Charakter tragen. Vermittlungen der VEB Konzert- und Gastspieldirektionen zählen nicht dazu.;
Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 452 (Stat. Jb. DDR 1968, S. 452) Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1968, Seite 452 (Stat. Jb. DDR 1968, S. 452)

Dokumentation: Statistisches Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 13. Jahrgang 1968, Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Statistische Jahrbuch der DDR im 13. Jahrgang 1968 (Stat. Jb. DDR 1968).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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