Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 368

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 368 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 368); 368 Zentrale Organe d. staatlichen Verwaltung das Ministerium die planmäßige Entwicklung der Energiewirtschaft, der Kohlenindustrie und der Kohlewertstoffe zu sichern und die Ökonomik dieser Industriezweige planmäßig zu fördern. (2) Das Ministerium für Kohle und Energie ist oberste Bergbaubehörde. Es ist verantwortlich für die Energiewirtschaft der Republik. Zur Wahrung der Interessen der öffentlichen Energieversorgung hat es Aufsichtspflicht und Weisungsrecht in allen Angelegenheiten der Erzeugung und Verteilung von Elektroenergie und Gas. (3) Das Ministerium hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Festlegung der Ökonomik der Industriezweige und1 Aufstellung von Perspektivplänen; 2. Aufstellung und Durchführung der Volkswirtschaftspläne des Ministeriums und Festlegung der Aufgaben, die sich daraus für die ihm unterstellten Betriebe und sonstigen Institutionen ergeben; 3. Aufstellung, Durchführung und Kontrolle der Haushaltspläne und der Finanzpläne des Ministeriums nach den hierfür geltenden Bestimmungen; 4. Prüfung und Bestätigung der Pläne der Betriebe und sonstigen Institutionen; 5. Abstimmung der Pläne des Ministeriums mit den örtlichen Organen der Staatsmacht; 6. Einführung der neuen Technik und der modernen Betriebsorganisation zur Förderung der Produktion, der Arbeitsproduktivität und der Rentabilität der Betriebe; 1. Berichtigt gemäß GBl. I 1957 S. 190.;
Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 368 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 368) Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 368 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 368)

Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

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