Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 198

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 198 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 198); 198 Staatsgrundrecht 2. die sich der Strafvollstreckung durch die Flucht, falsche Namensangaben oder andere Mittel entzogen haben; 3. die zu einer Strafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden sind, wenn sie vor dem 8. Mai 1927 geboren wurden; 4. die wegen nach dem 8. Mai 1945 begangenen Taten nach Kontrollratsdirektive Nr. 38 verurteilt worden sind. §2 (1) Alle ehemaligen Mitglieder und Anhänger der NSDAP oder deren Gliederungen sowie Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten der faschistischen Wehrmacht einschl. der ehemaligen Wehrmachtsangestellten (ausgenommen die im § 1 Abs. 2 dieser Ausführungsbestimmungen1 genannten Personen) können im öffentlichen Dienst und in allen Betrieben tätig sein. Ein Anspruch auf Einstellung oder Wiedereinstellung in Verwaltungen oder in Betriebe besteht nicht. Für ihre Beschäftigung gelten die in der Dienststelle oder in dem Betrieb für alle Angestellten gültigen Bestimmungen. (2) Nach § 2 des Gesetzes ist eine Tätigkeit des dort1 2 genannten Personenkreises nicht zulässig in der inneren Verwaltung und ihren Organen sowie auf dem Gebiete der Justiz. (3) Zum Gebiet der inneren Verwaltung und deren Organen gehören insbesondere das Ministerium des Innern der Deutschen Demokratischen Republik, die Ministerien 1. Berichtigt gemäß GBl. 1950 S. 15. 2. ebenda.;
Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 198 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 198) Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 198 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 198)

Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

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