Staat und Recht 1968, Seite 354

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 354 (StuR DDR 1968, S. 354); fachliche Qualifizierung der Frauen und die Schaltung wirtscnaitncner .Erleichterungen durch Modernisierung der Versorgung und der häuslichen Arbeit. Was die heranwachsende Jugend betrifft unsere fleißig arbeitende und lernende Generation junger Sozialisten , so mag sie erkennen, daß diese erste sozialistische deutsche Verfassung ihre Verfassung ist, denn sie ist das grundlegende Gesetz ihres Lebens in den bevorstehenden Jahrzehnten. Voller Anerkennung möchte ich vor der Volkskammer feststellen, daß sich unter den Schrittmachern des sozialistischen Aufbaus zahlreiche junge Bürger der DDR befinden. Sie haben offensichtlich erkannt, daß unsere Errungenschaften Ergebnisse entschlossenen Kampfes sind. Wahrlich, nichts wurde uns geschenkt. Alle im vorliegenden Verfassungsentwurf niedergelegten Rechte sind das Ergebnis harter und oft opferreicher Arbeit, und so wird das auch in Zukunft sein. Auch die junge Generation steht dabei jeden Tag vor neuer Bewährungsprobe. Die revolutionären Taten für den gesellschaftlichen Fortschritt, für die Sache des Volkes, für den Sozialismus werden heute von der jungen Generation der DDR vor allem dadurch vollbracht, daß sie den wissenschaftlich-technischen Fortschritt meistert, einen festen Klassenstandpunkt für den Sozialismus und gegen den Imperialismus bezieht und stets bereit ist, ihr sozialistisches Vaterland zu verteidigen. Die Grundrechte in unserer Verfassung sind, wie das gesellschaftliche Leben, äußerst vielfältig. Meine Aufgabe als Berichterstatter der Verfassungskommission konnte hier nur darin bestehen, einige wesentliche Gesichtspunkte näher zu erläutern. Es ist zum Beispiel selbstverständlich Sie können das dem Entwurf entnehmen , daß unsere Verfassung die Freiheit der Presse, der Versammlung und des religiösen Glaubens garantiert. Dank der politischen Macht der Werktätigen haben diese Rechte für das Volk auch realen Gehalt und sind jeglichem reaktionären Mißbrauch entzogen. Wahlrecht bei uns ist Bestandteil der Machtausübung des Volkes und nicht, wie in kapitalistischen Ländern, darauf reduziert, die Machtlosigkeit des Volkes durch gelegentliche Abgabe von Stimmzetteln zu verschleiern. Pressefreiheit ist bei uns eine Freiheit im Interesse des Volkes und nicht ein Freibrief für die Willkür von Pressekonzernen à la Springer gegen das Volk, gegen Frieden, gegen Völkerverständigung und Humanismus. In der Kommission wurde über die Freiheit des religiösen Glaubens gesprochen. Aus dem Entwurf ersehen Sie : Den Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik ist das Recht gewährleistet, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben. Erstmals in der deutschen Geschichte stehen in der Deutschen Demokratischen Republik Friedens- und Nächstenliebe gläubiger Bürger auch verfassungsmäßig in voller Übereinstimmung mit der auf Frieden und Humanismus gerichteten Politik ihres Staates. Den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften gewährleistet der Verfassungsentwurf eine gute, aber auch die einzig mögliche Plattform der weiteren Entwicklung ihrer Beziehungen zum sozialistischen Staat. In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben sich diese Beziehungen in der DDR gut entwickelt und gefestigt. Die imperialistischen und revanchistischen Kreise Westdeutschlands hingegen möchten Kirchen in der DDR immer noch als Instrument ihrer imperialistischen Revanchepolitik ausnutzen. Die westdeutschen herrschenden Kreise sind noch immer nicht gewillt, die verfassungsmäßige Ordnung der DDR zu achten. Der Verfassungsentwurf zeigt jenen kirchenleitenden Kreisen in der DDR, die hin und wieder versuchen, politischen Weisungen der westdeutschen Mili- 354;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 354 (StuR DDR 1968, S. 354) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 354 (StuR DDR 1968, S. 354)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Erhöhung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß - eine Verbindung an zwei verschiedene Straßenzüge erfolgt, die Führung dos Besucherverkehrs im Sichtfeld der Wache erfolgt; die Anlieferungszonen für Fremd-lieferung außerhalb des unmittelbaren Sicherheitsbereiches liegen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X