Staat und Recht 1968, Seite 218

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 218 (StuR DDR 1968, S. 218); ragende Bedeutung zu, die es rechtfertigt, das herrschende Eigentum als eine grundlegende ökonomische Organisationsform der Gesellschaft und die mit ihm verknüpften sozialen Interessen als Richtmaß für die Gestaltung des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses zu charakterisieren. Diese Feststellung besagt jedoch nicht, daß die Aneignungsweise aus dem Eigentum entspringen und daß diese Produktions- und Distributionsverhältnisse ohne weiteres das Wesen der Aneignungsprozesse bestimmen würden.18 Aus alledem folgt, daß die bislang gebräuchliche begriffliche Unterscheidung zwischen einem objektbezogenen Eigentum im engeren Sinne (= Verhalten zu den Bedingungen und Resultaten der Produktion als zu eigenen) und einem systembezogenen Eigentum im weiteren Sinne (= Aneignung vermittels der Gesamtheit der Produktionsverhältnisse)19 im Prinzip durchaus ihre Berechtigung behält. Das eine betrifft die aus einer bestimmten gesellschaftlichen Aneignungsweise resultierende Zuordnung der Mittel und Ergebnisse produktiver Tätigkeit, d. h. eine spezifische, gesellschaftlich determinierte Organisationsform des Aneignungsprozesses. Das andere weist unmittelbar auf das Wesen dieses Prozesses, auf seinen sozialökonomischen Inhalt und auf seinen Systemcharakter, d. h. auf die Momente hin, welche auch für die Ausgestaltung der speziellen Distributionsverhältnisse den Ausschlag geben. Verfehlt wäre freilich, sie gewissermaßen als nebeneinanderstehende Größen fassen zu wollen. In dieser Hinsicht müssen sicherlich die Akzente etwas anders gesetzt und muß namentlich die echte innere Einheit beider Momente beachtet werden. So gesehen ist keinerlei Veranlassung vorhanden, den Begriff des Eigentums im engeren Sinne aufzugeben. In diesem Punkt kann Langer, Pflicke und Streich nicht beigepflichtet werden, die bei ihrem berechtigten Bestreben, die Systembezogenheit und die Dynamik des Volkseigentums nachzuweisen, Notwendigkeit und Bedeutung der objektbezogenen Organisationsformen des Eigentums zumindest verwischen.20 Auch dies bleibt indessen nach wie vor ein eminent wichtiger Gesichtspunkt des marxistischen Eigentumsbegriffs, auf den unter keinen Umständen verzichtet werden kann. Wie bedenklich seine Preisgabe auf der Seite des Eigentums rechts und wie wenig sie geeignet wäre, dort zu klaren Positionen zu gelangen, wird noch zu zeigen sein. Die Erscheinungsformen des Eigentums lediglich als Besitz zu charakterisieren bzw. hier bloße Eigentumsrechtsverhältnisse anzunehmen21, ist nicht akzeptabel. Gewiß können Eigentum und Besitz auseinanderfallen.22 Der Besitz 18 Unter diesem Gesichtswinkel ist die Kritik O. Siks (a. a. O., S. 252 ff.) an der Verselbständigung der Eigentumsverhältnisse und an der Verabsolutierung ihrer Rolle als „ökonomische Grundlage der Gesellschaft“ im Kern vollauf zu unterstützen. „Die Gliederung der Distribution ist vollständig bestimmt durch die Gliederung der Produktion. Die Distribution ist selbst ein Produkt der Produktion, nicht nur dem Gegenstand nach, daß nur die Resultate der Produktion distribuiert werden können, sondern auch der Form nach, daß die bestimmte Art der Teilnahme an der Produktion die besonderen Formen der Distribution, die Form, worin an der Distribution teilgenommen wird, bestimmt“ (K. Marx, „Einleitung zur Kritik der politischen Ökonomie“, a. a. O., S. 627). 19 vgl. A. W. Wenediktow, „Das sozialistische Eigentumsrecht .“, Sowjetwissenschaft Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge, 1951, S. 4 ff. 20 vgl. H. Langer / G. Pflicke / R. Streich, a. a. O., S. 411 f. 21 So wohl O. Sik, a. a. O., S. 284 ff. 22 Auf diese Tatsache ist auch Marx mehrfach ausdrücklich eingegangen (vgl. z. B. Grundrisse , a. a. O., S. 380 ff. ; „Einleitung zur Kritik der politischen Ökonomie“, a. a. O., S. 633; „Das Kapital“, Bd. III, a. a. O., S. 798 ff.). - Nun ist allerdings zu beachten, daß auch der vom Eigentum getrennte Besitz mit Aneignung verbunden sein kann, und zwar im Hinblick auf die mittels der im Besitz befindlichen Pro- 218;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 218 (StuR DDR 1968, S. 218) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 218 (StuR DDR 1968, S. 218)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie. Von besonderer Bedeutung für die Erfüllung der Aufgaben des Untersuchungshaf tvollzuges Staatssicherheit ist die-Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten der Linie rechtzeitig und vorbeugend Entscheidungen getroffen und Maßnahmen eingeleitet werden können, um geplante Angriffe auf Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit vorbeugend abzuwehren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X