Staat und Recht 1968, Seite 104

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 104 (StuR DDR 1968, S. 104); Mitteln den Fachfonds für die technische Entwicklung. Sie kann auch weitere Fachfonds, z. B. den Fonds für Schadensfälle und Ersatzleistungen, bilden und ergänzen. Das übergeordnete zentrale Organ kann die Bildung eines bestimmten zweckgebundenen Fachfonds anweisen und für ihn die Art seiner Bewirtschaftung festlegen. Mit den anderen zentralisierten Mitteln wirtschaftet die Fachdirektion nach eigenem Ermessen; sie darf jedoch die zentralisierten Mittel nicht für die Finanzierung ihrer betrieblichen Tätigkeit und zur Umverteilung verwenden (siehe nachstehend). Die dritte Gruppe von Mitteln, die die Fachdirektion gesondert bewirtschaftet, bilden die Mittel für die zeitweilige Umverteilung. Die Institution der Umverteilung geht davon aus, daß die Betriebe unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich der Ausrüstung mit Grundmitteln, des Niveaus der Arbeitsproduktivität, des Arbeitsaufwands bei der Produktion ihrer Sortimente und des Gesamtniveaus der Wirtschaftsführung besitzen. Ihre Aufgabe besteht darin, den zurückbleibenden Betrieben Zeit einzuräumen, um den einheitlichen ökonomischen Bedingungen gewachsen zu sein. Den zurückbleibenden Betrieben können die anderen Betriebe der Produktionswirtschaftseinheit eine vorübergehende Aushilfe in Form eines Darlehens gewähren. Derartige Aushilfen kann auch die Fachdirektion aus Mitteln organisieren, die sie sich selbst durch Darlehen bei den ihr unterstellten Betrieben beschafft. Die Fachdirektion konnte jedoch den Betrieben zeitweilig zusätzliche Abführungen zum Zwecke einer notwendigen Umverteilung von Mitteln auferlegen. Diese mußten spätestens während der Diskussion des Planentwurfs für das Jahr 1967 festgelegt werden, und zwar langfristig und in absoluter Höhe. Die so erworbenen Mittel kann die Fachdirektion nur für außerordentliche Dotationen an die Betriebe verwenden. Eine derartige Dotation kann nur dem Betrieb gewährt werden, der diese beantragt sowie Maßnahmen und Fristen für die schrittweise Beseitigung seiner finanziellen Abhängigkeit von der Dotation vorgeschlagen hat. Das Programm der vollständigen Beseitigung dieser Abhängigkeit einschließlich der Regeln und Bedingungen für die Nachtragsabführungen und außerordentlichen Dotationen legt die Fachdirektion nach Beratung mit den beteiligten Betrieben fest. Die Maßnahmen und Fristen zur Beseitigung der finanziellen Abhängigkeit werden in den Betriebskollektivvertrag aufgenommen. Hält der Betrieb, dem eine außerordentliche Dotation gewährt wurde, die festgelegten Regeln und Maßnahmen nicht ein, so kann die Fachdirektion die Dotation herabsetzen oder widerrufen. Die Betriebe, die Nachtragsabführungen zum Zwecke der Umverteilung von Mitteln leisten, müssen auch nach dieser Umverteilung ein Bruttoeinkommen (nach Abzug der Nachtragsabführungen) pro Kopf jedes ihrer Beschäftigten haben, das höher ist als das Pro-Kopf-Brutto-einkommen jedes Empfängers einer außerordentlichen Dotation nach Hinzurechnung dieser Dotationen. Das zentrale Organ kann mit Zustimmung der Regierung eine Umverteilung von Mitteln zwischen den Produktionswirtschaftseinheiten vornehmen, wenn dies infolge genehmigter Abweichungen im Rentabilitätsniveau bei der generellen Umgestaltung der Großhandelspreise begründet ist oder wenn dem zentralen Organ Produktionswirtschaftseinheiten mit gleichem Produktionsprogramm, aber mit unterschiedlicher Rentabilität unterstellt sind. Bei Betrieben, die von den Nationalausschüssen geleitet werden, nehmen die zuständigen Nationalausschüsse die Umverteilung vor. 104;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 104 (StuR DDR 1968, S. 104) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 104 (StuR DDR 1968, S. 104)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft die Wahrnehmung ihrer Rechte entsprechend den Bestimmungen dieser Anweisung gesichert. Dem Verhafteten ist zu gewährleisten: die Wahrnehmung seiner strafprozessualen Rechte, insbesondere das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte Inhaftierter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit . baut auf den darin vermittelten Kenntnissen auf und führt diese unter speziellem Gesichtspunkt weiter.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X