Das Recht der Besatzungsmacht 1947, Seite 176

Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen 1947, Seite 176 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 176);  V 4. Für jede Person, deren Vermögen angemeldet wird, muß ein besonderes Formular eingereicht werden. Zum Beispiel, wenn „A“ (nicht ein finanzielles Unternehmen) eine Anmeldung von Vermögen, das dem Gesetz Nr. 52 unterliegt, einreicht, welches besitzt oder in Verwahrung hat, . dessen Eigentümer aber „B“ ist, so muß „A“ eine einzige Anmeldung auf dem Formular MG AF (1) einreichen. Wenn„A“ auch gesperrtes Vermögen von „Ö“ in Verwahrung hat, so muß „A“ eine zweite Anmeldung auf dem Formular MGAF (1) vornehmen. Wenn das Vermögen von „A“ selber # gesperrt ist, so muß „A“ eine dritte Anmeldung gesondert audem Formular MGAF (1),einreichen. B. Anmeldepflichtiges Vermögen '5. (a) Alles „Vermögen“ von allen „Personen“ (siehe Begriffsbestimmungen des Gesetzes Nr. 52), welches den Vorschriftendes genannten Gesetzes unterliegt, ist anmeldepflichtig. In diesem Zusammenhang wird auf die in dem Artikel I und II des Gesetzes Nr. 52 der Militärregierung aufgestellten Vermögensgattungen hingewiesen. # Zum Beispiel: Vermögen der Ehefrau einer Person, deren Vermögen den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 52 der Militärregierung unterliegt, ist auch auf diesem Formular MGAF (1) anzumelden. (c) Vermögen einer Holdinggesellschaft, welches von einer oder mehre1 ren Personen kontrolliert wird, deren eigenes Vermögen gemäß dem *, Gesetz Nr. 52 der Militärregierung gesperrt ist, ist auch auf diesem For- v mular anzümelden. C. Zeit und Ort für die Einreichung der Anmeldungen 6. Anmeldungen sind möglichst in englischer Sprache in dreifacher Ausfertigung aufzustellen. Sollte die Anmeldung in deutscher Sprache aufgestellt sein, so ist eine englische Übersetzung beizufügen. Alle drei Kopien sind bei der nächsten Reichsbankstelle in demselben Gebiet binnen 30 Tagen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 52 der Militärregierung Ï' l dem genannten Gebiet, einzureichen. Falls nach der ersten Verkündung es Gesetzes Nr. 52 der Militärregierung Vermögenswerte einer Person, eines Unternehmens oder einer Organisation gesperrt werden, so‘hat die anmeldepflichtige Person die Anmeldung binnen 15 Tagen nach dem Inkrafttreten der Sperre einzureichen. D. Zusätzliche Blätter 7. Falls auf dem Formular MGAF (1) nicht genügend Platz für irgendeine Angabe ist, so hat die anmeldende Person die nötigen Sonderblätter anzuheften. Die Sonderblätter sind zu numerieren und haben die Nummer des jeweilig angemeldeten Vermögenspostens zu enthalten. Auf dem Formular ist in der entsprechenden Spalte anzugeben, daß zusätzliche Angaben äuf Sonderblatt Nr gemacht werden. 12 177;
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Dokumentation: Das Recht der Besatzungsmacht (Deutschland), Proklamationen, Deklerationen, Verordnungen, Gesetze und Bekanntmachungen der Militärregierung Deutschland (Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers bzw. Amerikanische Zone) und des Kontrollrates 1947, Sonderdruck aus dem Handbuch für die Deutsche Polizei, zusammengestellt, vollständig neu bearbeitet und herausgegeben von Felix Brandl, Ausgabe 1947 (R. Bes. Dtl. 1947, S. 1-750).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie verpflichtet, sich direkt an den Verursacher einer Gefahr oder Störung zu wenden. Diese aus dem Erfordernis der schnellen und unverzüglichen Beseitigung von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt gewahrt wird; daß die Untersuchungsprinzipien gewissenhaft durchgesetzt werden. Zur weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Referatsleiter - als eine wesentliche Voraussetzung, die notwendige höhere Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Erzielung st: vveiter zu sichern. Die Möglichkeiten der ungsarbeit zur Informationsos-winnunq über tisen-operativ bedeutsame Sachverhalte und Personen wurden unpassender ausgeschöpft.

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