Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 97

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 97 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 97); Wir kommen dann zum nächsten Punkt der Tagesordnung, zu Punkt 3: Wahl der Obersten Richter und des Obersten Staatsanwaltes (gemäß § 131 der Verfassung der DDR). Nach der Verfassung hatte die Regierung hierzu einen Vorschlag zu machen. Der Vorschlag liegt dem Hause vor und lautet wie folgt: ■ Gemäß Art. 131 Abs. 1 der Verfassung schlägt die Provisorische Regierung die Wahl folgender Personen vor: a) Für den Obersten Gerichtshof der Deutschen Demokratischen Republik als Präsident Landgerichtsdirektor Kurt Schumann, Erfurt, als Vizepräsident Dr. Hilde Benjamin, Berlin, als Oberrichter Ministerialdirektor Wilhelm Heinrich, Berlin, Ministerialrat Dr. Curt Cohn, Berlin, Amtsgerichtsdirektor Maximilian Stegmann, Bad Schandau; b) als Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik Dr. Ernst Melsheimer, Berlin. Sie haben den Vorschlag der Regierung gehört. Wird hierzu aus dem Haus Stellung genommen? Das ist nicht der Fall. Abänderungen hierzu werden ebenfalls nicht beantragt, so daß ich daraus schließe, daß sich das Haus diesem Vorschlag der Regierung anschließt und ihn zum Beschluß erheben will. Wer die eben verlesenen Persönlichkeiten zu Richtern des Obersten Gerichtshofes bzw. zum Generalstaatsanwalt wählen will, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Ich danke. Ich bitte um die Gegenprobe für diejenigen, die sich der Stimme enthalten wollen oder die gegen diesen Vorschlag stimmen wollen. Keine Gegenstimme! Ich darf mit großer Befriedigung feststellen, daß das Parlament die obersten Richter, die Mitglieder des Obersten Gerichts und den Generalstaatsanwalt, einstimmig gewählt hat. (Beifall) Ich glaube, in Ihrem Sinne zu handeln, wenn ich den eben gewählten höchsten Richtern und dem Generalstaatsanwalt der Republik die herzlichsten Wünsche unseres Hauses ausspreche in der Überzeugung, daß ihre Tätigkeit einen wichtigen, wesentlichen Beitrag zur Festigung unserer demokratischen Ordnung darstellen wird. (Beifall) Wir kommen zum 4. Punkt der Tagesordnung: Gesetz zum Schutze der Arbeitskraft der in der Landwirtschaft Beschäftigten (Drucksache Nr. 20). Zur Begründung des Gesetzentwurfes der Regierung hat das Wort Herr Minister Steidle. Minister Steidle (Min. f. Arbeit und Gesundheitswesen): Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf stellt im Rahmen der Zielsetzung, die sich die neue Deutsche Demokratische Republik und ihre Regierung gestellt haben, für einen bestimmten Teil unseres Volkes einen Wendepunkt dar. Es ist nach der Auffassung der Regierung daher unter allen Umständen notwendig, durch einen etwas ausführlichen Kommentar auf die Wichtigkeit der ganzen Angelegenheit noch einmal eingehend hinzuweisen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben sich die Vertreter aller Parteien, aller Massenorganisationen, in erster Linie die Vertreter der Landwirtschaft selbst und selbstverständlich die Vertretung des Landarbeiters, die deutschen Gewerkschaften, beschäftigt. Der vorliegende Gesetzentwurf soll in einem Zeitpunkt zur Verabschiedung kommen, in dem es nach unserer Auffassung nunmehr endlich notwendig ist, bezüglich der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse für nahezu 940 000 Männer, Frauen und Jugendliche in unserer Republik eine absolut klare Regelung zu treffen. Sie wissen alle, daß nach dem Zusammenbruch bei uns in der sowjetisch besetzten Zone durch die Durchführung der Bodenreform eine Reformmaßnahme von entscheidender Bedeutung durchgeführt wurde, die das gesellschaftliche Bild auf dem Lande vollständig gewandelt hat. Ich möchte sagen, dieser Gesetzentwurf, der hier vorliegt, muß als ein Bestandteil dieser großen agrarwirtschaftlichen und agrarpolitischen Reformmaßnahmen angesehen werden. Wer das noch nicht erkannt hat, der ist nicht genügend in die ganzen Verhältnisse eingedrungen, die gerade unsere Landarbeiterschaft betreffen, und der ist nicht genügend mit der Tatsache vertraut, daß sich unsere Landarbeiterschaft seit über 150 Jahren bemühte, soweit es in ihren Kräften stand, endlich auf den Platz im Rahmen der Gesellschaft zu kommen, der ihr gebührt. Mit dem Aufkommen der deutschen Industrie war es eine Selbstverständlichkeit, daß der Kampf um die Stellung des Industriearbeiters in der Wirtschaft geführt wurde. Der Landarbeiter, der von Natur aus bedeutend schwerfälliger, bedeutend langsamer, vielleicht auch vorsichtiger an die gesamten Gesellschaftsprobleme herang-eht, ist ohne Zweifpl weitgehend benachteiligt gewesen. Man muß es leider hier zum Ausdruck bringen, es ist nach 1945 trotz unserer großen Reformen nicht gelungen, dem Landarbeiter die Stellung in der Gesellschaft zu geben, die ihm unabdingbar zukommt. Wenn nach 1945 in den Ländern verschiedene Maßnahmen zur Sicherung eines besseren Lohnes, eines besseren Tarifes, besserer Arbeitsverhältnisse angestrebt worden sind, so reichten diese Maßnahmen doch nicht aus, daß sie als Maßnahmen von absoluter Gültigkeit von der Regierung und jetzt von den Mitgliedern der Volkskammer angesprochen werden können. In Wirklichkeit ist es so, daß ein sehr großer Teil unserer Bauern auch heute noch einem Abschluß von Verträgen zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern sehr negativ gegenübersteht. In Wirklichkeit ist es vielmehr so, daß wir heute noch unzählige .Knechte, Mägde und auch Jugendliche im Bereich unserer Republik haben, die zum Teil unter unwürdigen Verhältnissen leben,, wohnen, schlafen, im wahrsten Sinne des Wortes „hausen \ Ebenso gibt es unzählige Fälle, wo Bauern ihren Verpflichtungen zur Lohnzahlung keineswegs so nachkommen, wie es im Tarif vorgesehen ist. Ferner ist die bedauerliche Tatsache festzustellen, daß die Ausbeutung der Arbeitskraft dieser Männer und Frauen nicht aufgehört hat. im Gegenteil, daß diese Ausbeutung der Landarbeiter in versteckter, zum Teil auch offener Form weitergetrieben wird. Meine Damen und Herren! Nach meiner Auffassung ist es eigentlich beschämend und höchst bedauerlich, wenn wir für eine Gruppe deutscher Menschen ein Gesetz hier zur Abstimmung bringen müssen, das den Untertitel führt „zum Schutze der Arbeitskraft der in der Landwirtschaft Beschäftigte n“. Das hat mich persönlich von Anfang an in der Formulierung gestört, obwohl es in vollem Umfang die Wahrheit ausdrückt. Wir hatten früher Tier s c h u t z vereine, wir hatten Vereine zum Schutze von irgendwelchen Naturdenkmälern. Aber wir sind darüber hinaus tatsächlich gezwungen, hier eine Verordnung zum Schutze einer Gruppe 85;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 97 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 97) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 97 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 97)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitstrecken wirkenden einsetzbaren und anderen gesellschaftlichen Kräfte, wie die freiwilligen Keifer der die entsprechend in die Lösung der Aufgaben einbezogen und von der für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen der Zentrale sowie an ihre Fähigkeit zu stellen, die von ihnen geführten zur operativen Öisziplin und zur Wahrung der Konspiration zu erziehen und zu qualifizieren, daß er die Aktivitäten Verhafteter auch als Kontaktversuche erkennt und ehrlich den Leiter darüber informiert, damit zum richtigen Zeitpunkt operativ wirksame Gegenmaßnahmen in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung haben zu gewährleisten, daß rechtzeitige Entscheidungen über die Weiterbearbeitung der Materialien in Operativvorgängen getroffen werden, sofern die in der Vorgangs-Richtlinie genannten Anforderungen erfüllt sind.

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