Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 96

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 96 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 96); seiner Meinung dahin Ausdruck verliehen hat, daß diese Bestimmung möglicherweise dem Artikel 134 unserer Verfassung widersprechen könnte. Der Artikel 134 der Verfassung befaßt sich damit, daß kein Deutscher seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf, daß Ausnahmegerichte unstatthaft sind. Ich glaube, daß aus der Fassung des § 6, früher 4, nicht entnommen werden kann und darf und daß es auch nicht der Wille von uns allen als Gesetzgeber ist, ihn dahin auszulegen, daß mit dieser Bestimmung etwa ein Ausnahmegericht errichtet wird, weil der Oberste Staatsanwalt in Sachen von überragender Bedeutung, wie ich hoch einmal betonen möchte, eine Anklage vor dem Obersten Gericht unmittelbar erheben kann. Vielmehr schaffen wir die gesetzliche Grundlage dafür, daß in bestimmten Sachen ein Angeklagter, ein Verbrecher, einer, der sich gegen die Grundsätze unserer neuen demokratischen Ordnung vergeht, eben wegen der überragenden Bedeutung dieser Strafsache nicht erst vor dem Schöffenrichter oder dem Landgericht oder vor der Strafkammer zur Anklage zu bringen ist, sondern unmittelbar vor dem Obersten Gerichtshof angeklagt werden kann. Ich muß mich eben noch korrigieren: der Oberste Gerichtshof trägt nicht den Namen, den ich eben genannt habe, sondern er trägt nach § 1 der Vorlage die Bezeichnung „Oberstes Gericht der Deutschen Demokratischen Republik“. Neu eingefügt wurde in § V der Drucksache Nr. 26, die Ihnen heute vorliegt, eine Bestimmung, wonach die Regierung berechtigt ist, vom Obersten Gericht Rechtsgutachten einzufordern, ein Wunsch, der in dem Anträge der LDP enthalten war und dessen Erfüllung durchaus gerechtfertigt erschien. Die §§ 8 bis 11, die sich mit der Errichtung der Obersten Staatsanwaltschaft befassen, die nach § 8 die Bezeichnung „Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik“ führt, wurden mit ganz unwesentlichen redaktionellen Änderungen ebenfalls zum Beschluß erhoben, wobei die gleichen Bedenken wie bei § 6, früher § 4, und bei § 11, früher § 9, seitens der LDP und der CDU geäußert wurden, die aber letzten Endes im Interesse der Einheitlichkeit der Auffassung auch auf diesem Gebiete zurückgestellt werden konnten. Ebenso sind die Bestimmungen des Abschnitts III der Ihnen vorliegenden Drucksache über die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen gebilligt worden, wobei lediglich Bedenken erhoben worden sind, ob die Frist von einem Jahr, die im § 13 vorgesehen ist, etwa als zu lang bezeichnet werden muß, nämlich die Bestimmung, daß ein Antrag auf Kassation rechtskräftiger Entscheidungen nur innerhalb eines Jahres vom Eintreten der Rechtskraft an möglich ist. Der Herr Minister der Justiz hat zugesichert, nachdem der Wunsch geäußert wurde, bei den Ausführungsbestimmungen bzw. bei der weiteren Überarbeitung der Probleme, die mit diesem Gesetz Zusammenhängen, eine Überprüfung vorzunehmen. Dann muß ich Sie bitten, im § 15 noch eine redaktionelle Änderung vornehmen zu wollen, und stelle dies hiermit auch für die Abstimmung als Antrag, nämlich daß Satz 2 von Abs. 1 Satz 2 von Abs. 2 wird, weil das Verbleiben dieses Satzes im Abs. 1 sinnentstellend wirkt und dieser Satz tatsächlich nur Bedeutung hat, wenn er als Satz 2 von Abs. 2 erscheint. Weiterhin ist über den § 16 Einstimmigkeit erzielt worden, der die Außerkraftsetzung von bisherigen Kassationsgesetzen in einzelnen Ländern bringt, mit gewissen redaktionellen Änderungen, die gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf durchgeführt wurden. Einigkeit wurde auch was von außerordentlicher Bedeutung zu sein scheint im § 17 erzielt, wonach der Sitz des Obersten Gerichts nicht, wie von einer Seite gewünscht wurde, erst durch eine Regierungsverordnung bestimmt wird, sondern dafür gleich Berlin als die Hauptstadt der Deutschen Republik festgelegt wird. Die letzten Bestimmungen sind im wesentlichen Übergangsbestimmungen, so daß ich mir einen Hinweis darauf ersparen kann. Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß ich damit, wenn auch in sehr abgekürzter Form, aber doch erschöpfend, wiedergegeben habe, was sich in der viel-stündigen Sitzung des Rechtsausschusses abgespielt hat. Ich darf zum Schluß zum Ausdruck bringen, daß mit der Errichtung des Obersten Gerichts und der Obersten Staatsanwaltschaft, die Generalstaatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik heißen wird, ein wesentlicher Stein in das Gefüge unserer demokratischen Ordnung gesetzt wird, daß mit diesem Obersten Gericht und mit dem Geist, der darin einziehen wird und muß, wenn wir gemeinsam und einstimmig diesem Gesetze unsere Zustimmung geben, eine wesentliche Festigung unserer demokratischen Ordnung erzielt werden wird und daß wir uns audi hinsichtlich unserer demokratischen Justiz darauf verlassen können, daß unsere Arbeiten nach jeder Richtung hin vollen Erfolg haben werden. (Beifall) Präsident Dieckmann: Meine Damen und Herren! Sie haben den Bericht des Herrn Berichterstatters zur Kenntnis genommen. Wortmeldungen zu diesem Punkt der Tagesordnung liegen nicht vor. Wir kommen daher zur Abstimmung über die Vorlage. (Zuruf: Zur Geschäftsordnung!) Zur Geschäftsordnung hat das Wort Herr Abgeordneter Rohner. Abg. Rohner (CDU): Ich bitte, noch einmal die Änderungen im angezogenen Paragraphen bekanntzugeben. Präsident Dieckmann: Es wird gebeten, die Änderungen noch einmal bekanntzugeben. Darf ich den Herrn Berichterstatter bitten, mich dabei zu unterstützen. Abg. Dr. Helm (SED), Berichterstatter: Es ist lediglich zu ändern: Satz 2 von Abs. 1 im § 15 muß als Satz 2 in Abs. 2 von § 15 heruntergezogen werden. Gleichzeitig müssen die in diesem Satz enthaltenen „§§ 10 bis 12“ durch „§§ 12 bis 14“ ersetzt werden. Präsident Dieckmann: Ist das klar? (Zustimmung) Dann werde ich über die Vorlage mit den Änderungen abstimmen lassen. Wir treten in die Abstimmung ein. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Diejenigen, die gegen das Gesetz stimmen wollen, bitte ich um das Handzeichen. Stimmenthaltungen? Ebenfalls nicht. Ich kann feststellen, daß dieses wichtige Gesetz die einstimmige Zustimmung der Provisorischen Volkskammer gefunden hat. (Lebhafter Beifall) 84;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 96 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 96) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 96 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 96)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Besuchs mit diplomatischen Vertretern - Strafvollzug Vordruck - Gesundheitsunterlagen - alle angefertigten Informationen und Dokumentationen zum Verhalten und Auftreten des Inhaftierten in der Zur politisch-operativen Zusammenarbeit der Abteilungen und insbesondere auf der Ebene des Referates operativer Vollzug der Abteilung mit dem Untersuchungsführer der Abteilung. Die in der Fachschulabschlußarbeit behandelten einzelnen Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit unter Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, issenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ausgehend diese Prinzipien ständig in ihrer Einheit und als Mittel zur Lösung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesctz-lichkeit in der Untersuchungrbeit Staatssicherheit hängt wesentlich davon ab, wie die LeitSfcJf verstehen, diese Einheit in der täglichen Arbeit durchzusetzon.

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