Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 82

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 82 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 82); Präsident Matern: Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wie bereits mitgeteilt, soll auch dieses Gesetz in beiden Lesungen zusammengezogen verabschiedet werden. Ich eröffne die zweite Lesung. Wortmeldungen liegen nicht vor. / Wir kommen dann zur Abstimmung. Zur Abstimmung steht die Drucksache Nr. 13 mit den vom.Herrn Justizminister vorgetragenen Änderungen. Können wir darüber in einem Gang abstimmen? Muß ich die Änderungen noch einmal vortragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über Drucksache Nr. 13 mit den vom Herrn Justizminister vorgetragenen Änderungen. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Das Gesetz ist einstimmig verabschiedet. (Beifall) Wir kommen nunmehr zu Punkt 5 der Tagesordnung: Gesetz über die Errichtung des Obersten Gerichtshofes und der Obersten Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksache Nr. 14), in Verbindung mit Punkt 5 a: Gesetz über den Obersten Gerichtshof der Deutschen Demokratischen Republik Antrag der LDP-Fraktion (Drucksache Nr. 17). Zur Begründung hat das Wort der Minister der Justiz, Herr Fechner. Minister Fechner: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Indem ich namens der Regierung den Entwurf eines Gesetzes über den Obersten Gerichtshof und die Oberste Staatsanwaltschaft vorlege, möchte ich zunächst mit einigen Worten auf die politische Bedeutung dieser Materie hinweisen. Zur Wahrung der Rechtseinheit eines Landes ist das Zusammenwirken zweier Faktoren erforderlich: eines gemeinsamen Gesetzgebers und eines gemeinsamen obersten Gerichts. Solange nur einer dieser Faktoren in Wirksamkeit ist. bleibt die Rechtseinheit gefährdet; denn selbst das Vorhandensein eines gemeinsamen Gesetzgebers kann erfahrungsgemäß nicht verhindern, daß das gleiche Gesetz bei der Anwendung durch verschiedene Obergerichte eine verschiedene Auslegung erfährt. Für das richtige Funktionieren der Wirtschaft und des Verwaltungsapparates aber ist eine Rechtseinheitlichkeit, die sich sowohl auf den gemeinsamen Gesetzgeber als auch auf die gemeinsame einheitliche Rechtsprechung gründet, unabweisbar. Es ist daher kein Zufall, daß die Gerichtsverfassungen aller Staaten, selbst der nur bundesstaatlich oder als Staatenbünde organisierten Länder, ein , gemeinsames oberstes Gericht vorsehen und daß die Verpflichtung zur Schaffung eines Obersten Gerichtshofes für unsere Republik sogar durch die Verfassung festgelegt worden ist. Das bisherige Fehlen der gemeinsamen Spitze der Gerichtsbarkeit hat unsere Justiz in den vergangenen Jahren vor die größten Schwierigkeiten gestellt. Es ist eine der großen Errungenschaften unserer neuen Staatlichkeit und der uns großzügig überlassenen Verwaltungshoheit, daß wir mit der Errichtung des Obersten Gerichtshofes für die Deutsche Demokratische Republik die Einheitlichkeit unserer Rechtsprechung wiederherstellen und damit einen Beitrag zur Wiedererlangung der gesamten deutschen Einheit leisten können. Wir dürfen, glaube ich, auch nicht die geringste Zeit verlieren, uns diese Errungenschaften durch die Annahme des vorliegenden Entwurfs zu eigen zu machen. Wenn ich sage, meine Damen und Herren, daß der Oberste Gerichtshof für unsere neue Republik die Stelle des früheren Reichsgerichts einnehmen wird, so ist mit diesem rein äußerlichen Vergleich die Ähnlich-zwischen diesen beiden Organen der Rechtsprechung bereits erschöpft. Seinem sachlichen Inhalt nach soll unser neues Oberstes Gericht alles andere als ein Abklatsch des Reichsgerichts unseligen Angedenkens werden. Wenn man es auf eine kurze Formel bringen will, so kann man vielleicht sagen, daß der Oberste Gerichtshof in dem gleichen Maße dem Fortschritt und dem demokratischen Aufbau dienen soll, in welchem das Reichsgericht, insbesondere im letzten Jahrzehnt seines Bestehens, dem barbarischsten Rückschritt gedient hat, den die deutsche Justiz jemals erfuhr. Mit welchen Mitteln in erster Linie dieses Ziel zu erreichen ist, wird schon durch die Verfassung vorgezeichnet. Danach ist es eine der Aufgaben dieses Hohen Hauses, die Richter des Obersten Gerichtes zu wählen und abzuberufen. Ich möchte darauf hinweisen, daß dieses schon in den Verfassungen der Länder für die dortigen Obersten Gerichte vorgesehene neue Prinzip eines der wichtigsten und wirkungsvollsten Werkzeuge zum Schutze und zur Fortentwicklung der realen Demokratie darstellt. Es verbürgt, daß sich unsere Justiz nie wieder nach einer Richtung entwickeln wird, die dem Rechtsgefühl des Volkes zuwiderläuft, und daß die Rechtspflege nie wieder in der Lage sein wird, ein volksfremdes, wenn nicht sogar volksfeindliches Sonderleben zu führen. Wenn das Oberste Gericht in dieser Form der Kontrolle durch die höchste Volksvertretung unterstellt ist. so entspricht es der dadurch hervorgehobenen Bedeutung des obersten Rechtspflegeorgans, daß es auch in bezug auf die Verwaltung und Dienstaufsicht aus dem übrigen Justizapparat hervorgehoben und insoweit der gesamten Regierung der Republik und nicht mehr nur einem einzelnen Ministerium unterstellt wird. Diese Erwägung liegt der Vorschrift des § 15 des in Ihren Händen befindlichen Entwurfs zu Grunde. Es ist jedoch nicht nur diese Verknüpfung mit dem obersten politischen Willensträger des Volkes, die den Obersten Gerichtshof von dem früheren Reichsgericht unterscheiden soll und, nebenbei gesagt, auch von den neuen obersten Gerichtshöfen des westdeutschen Separatstaates unterscheidet, deren höchster Ehrgeiz darin zu bestehen scheint, die vor 1933 bestehenden Verhältnisse möglichst naturgetreu zu kopieren. Vielmehr zeigen auch die Vorschriften über die Zuständigkeit des Obersten Gerichts, daß hier etwas ganz Neues geschaffen wird, das im Einklang mit unserer demokratischen Entwicklung steht. Der Oberste Gerichtshof wird in erster Linie ein Kassationsgerichtshof sein, und die Kassation eines Urteils wird immer dann erfolgen können, wenn ein Urteil gegen das Gesetz des demokratischen Staates verstößt oder der Gerechtigkeit gründlich widerspricht. Die Bedeutung dieses neuen Prinzips, ueine Damen und Herren, liegt darin, daß es in Zukunft dem Obersten Staatsanwalt möglich sein wird, rechtskräftige Urteile jedes Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik und sei es das Urteil eines Amtsrichters oder eines Schöffengerichts - dem Obersten Gerichtshof zu einer Nachprüfung zu unterbreiten, wenn sich herausstellt, daß dieses Urteil den Erfordernissen der demokratischen Gesetzlichkeit nicht entspricht. Diese Regelung versinnbildlicht ganz besonders in der Zivilgerichtsbarkeit den Wandel, den unsere gesellschaftliche Struktur seit 1945 erlebt hat. Bekanntlich 70;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 82 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 82) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 82 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 82)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Weisungen über die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der operativ-technischen Mittel selbst voll verantwortlich. Er hat die Funk-Regimeverhältnisse ständig aufzuklären, die erforderlichen Funkquartiere Ausweichmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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