Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 813

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 813 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 813); Zur Durchführung dieser Impfungen und damit zum Schutze unserer wertvollen Tierbestände vor den schweren Verlusten durch die Maul- und Klauenseuche hat die Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik dieses Gesetz beschlossen. § 1 In der Deutschen Demokratischen Republik sind sämtliche Rinder im Alter von 5 Monaten und darüber ständig unter Impfschutz gegen Maul- und Klauenseuche zu halten. Dieser Impfzwang gilt nicht in Bezirken, die der Minister für Land- und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik bestimmt. § 2 Die geimpften Rinder sind zu kennzeichnen. § 3 Die Kosten der Impfung tragen die Halter der geimpften Tiere. § 4 (1) Mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und mit Geldstrafe bis zu DM 3000, oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer vorsätzlich eine angeordnete Impfung vereitelt oder erschwert oder die Kennzeichnung der Rinder (§ 2) beseitigt. (2) Ist die Tat fahrlässig begangen, so ist auf Geldstrafe bis zu DM 150, oder Haft zu erkennen. § 5 Die Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt der Minister für Land- und Forstwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik. § 6 Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung in Kraft. Begründung des Gesetzes Uber die Schutzimpfung der Rinder in der Deutschen Demokratischen Republik gegen Maul- und Klauenseuche Erfahrungsgemäß wird Europa in Zwischenräumen von 6 10 Jahren von großen Maul- und Klauenseuche-Zügen heimgesucht, die unserer Volkswirtschaft ungeheueren Schaden zufügen und unsere Emährungslage bedrohen. So betrugen die Verluste durch diese Seuche in Deutschland im Jahre 1920 1,15 Milliarden und im Jahre 1938 1,2 Milliarden RM. Außerdem ist der durchschnittliche jährliche Verlust an deutschem Volksvermögen in den Jahren 1886 1940 allein durch die Erkrankung der Rinder an Maul-und Klauenseuche auf 91,1 Millionen DM berechnet worden. Sperrmaßnahmen allein vermögen diese großen Maulund Klauenseuche-Züge nicht aufzuhalten. Dagegen besitzen wir in der Maul- und Klauenseuche-Vaccine der Forschungsanstalt für Tierseuchen Insel Riems ein wirksames Mittel zur Abwehr aller Maul- und Klauenseucheepidemien. Die Immunität der vaccinierten Rinder gegen Maul- und Klauenseuche hält nach den bisherigen Feststellungen der Riemser Forschungsanstalt mindestens 3 Jahre, wahrscheinlich noch länger an. Deshalb soll entsprechend der Pockenimpfung der Menschen die Mehrzahl der Rinder in der Deutschen Demokratischen Republik alle 3 Jahre vacciniert und damit ständig unter Impfschutz gegen die Maul- und Klauenseuche gestellt werden. Nur etwa der zehnte Teil des Rinderbestandes in zusammenhängenden Gebieten muß für eine Übergangszeit zur Sicherung der Virusgewinnung für die Vaccine-Herstellung noch un-geimpft bleiben. Es ist beabsichtigt, künftig für die Virusgewinnung im Rahmen der Vaccineproduktion nur Ochsen mit einem Mindestgewicht von 300 kg zu verwenden, die im Alter von 5 Monaten auf bestimmte volkseigene Güter gebracht werden und dort bis zur Erreichung des erforderlichen Gewichts verbleiben. Aut diese Weise sollen die ungeimpft gebliebenen Bezirke allmählich verkleinert werden und schließlich ganz fortfallen. Von der Gesamtimpfung der Schweine, Schafe und Ziegen kann abgesehen werden, weil diese Tiere im allgemeinen weniger als die Rinder bei der Verbreitung der Maul- und Klauenseuche beteiligt sind, und weil die Verluste durch die Seuche bei diesen Tieren gegenüber der Schädigung des Rinderstapels kaum ins Gewicht fallen. Die Kosten der jeweiligen Impfung (1,65 DM je Rind) werden mit Zustimmung der ZVdgB und der ZVVG von den Tierhaltern getragen werden. Berlin, den 18. August 1950 gez. O. Grotewohl Ministerpräsident Behandelt: 19. Sitzung (6. September 1950) Beschluß: angenommen in Verbindung mit Drucksache Nr. 125 Drucksache Nr. 125 Antrag zum mündlichen Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft und des Rechtsausschusses über die Beratung der Drucksache Nr. 124 Gesetz über die Schutzimpfung der Rinder in der Deutschen Demokratischen Republik gegen Maul- und Klauenseuche. Die Provisorische Volkskammer wolle beschließen: Das Gesetz über die Schutzimpfung der Rinder in der Deutschen Demokratischen Republik gegen Maul- und Klauenseuche wird in der Fassung der Drucksache Nr. 124 unter Berücksichtigung nachstehender Änderungen angenommen-. In § 4 (1) 3. Zeile ist vor dem Wort „erschwert" das Wort „böswillig" einzufügen. In § 4 (1) 4. Zeile ist nach dem Wort „beseitigt" der Punkt durch ein Komma zu ersetzen. Hinter dem Wort „beseitigt" ist anzufügen: „fälschlich anbringt oder verfälscht." In der Begründung ist in der vorletzten Zeile das Wort „jährlichen" zu streichen und dafür „jeweiligen" zu setzen. Berichterstatter: Abg. Lotz Berlin,- den 5. September 1950 gez.: Dalimann gez.: Scholz Vorsitzender Vorsitzender des Rechtsausschusses des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft Behandelt: 19. Sitzung (6. September 1950) Beschluß: angenommen (Siehe Drucksache Nr. 124) 211;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 813 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 813) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 813 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 813)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich. Welche Ergebnisse durch die bei der Deckung des Informationsbedarfs der Diensteinheit erzielt werden können, soll beispielhaft verdeutlicht werden.

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