Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 796

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 796 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 796); der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, so ist er auch nach Vollendung der Verjährung zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. § 57 (1) Wer vorsätzlich den Bestimmungen der §§ 1, 2, 3 und 7 zuwider eine Erfindung benutzt, wird mit Geldstrafe und Gefängnis oder einer dieser Strafen bestraft, sofern nicht nach anderen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist. (2) Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag eines Geschädigten ein. Der Antrag kann zurückgenommen werden. (3) Wird auf Strafe erkannt, so ist zugleich dem Verletzten die Befugnis zuzusprechen, die Verurteilung auf Kosten der Verurteilten öffentlich bekanntzumachen, wenn ein berechtigtes Interesse dazu vorliegt. Umfang und Art der Bekanntmachung werden im Urteil bestimmt. Diese Befugnis erlischt, wenn die Entscheidung nicht binnen drei Monaten nach Eintritt der Rechtskraft bekanntgemacht wird. § 58 (1) Statt jeder aus diesem Gesetz entspringenden Entschädigung kann auf Verlangen des Verletzten neben der Strafe auf eine an ihn zu erlegende Buße erkannt werden. Für die Buße haften die dazu Verurteilten als Gesamtschuldner. (2) Eine anerkannte Buße schließt die Geltendmachung eines weiteren Entschädigungsanspruches aus. Verfahren in Patentstreitsachen § 59 (1) Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird (Patentstreitsachen) äst das Patentgericht ohne Rücksicht auf den Streitwert zuständig. Gegen Urteile des Patentgerichtes ist Berufung an das Oberste Gericht der Deutschen Demokratischen Republik zulässig, wenn der Streitwert 2000 DM übersteigt. (2) Das Patentgericht ist mit einem Richter als Vorsitzenden und zwei sachverständigen Beisitzern besetzt. Nähere Bestimmungen über die Errichtung des Patentgerichts erläßt das Ministerium der Justiz. (3) Die Parteien können sich vor dem Patentgericht vertreten lassen. (4) Von den Kosten, die durch die Mitwirkung eines durch Zulassung beim Patentamt legitimierten Vertreters in dem Rechtsstreit entstehen, sind die Gebühren bis zum Betrage einer Gebühr nach § 9 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte und außerdem die notwendigen Auslagen des Vertreters zu erstatten. § 60 (1) Das Patentgericht hat dem Präsidium des Patentamts Abschriften der Klageschriften zu übersenden. Die Parteien haben dem Gericht die erforderliche Anzahl ihrer Schriftsätze einzureichen. Das Präsidium des Patentamts ist berechtigt, die Akten des Patentgerichts einzusehen. (2) Das Präsidium kann aus den Angestellten des Patentamts, die besondere Sachkunde auf dem vom Rechtsstreit betroffenen engeren Gebiet der Technik besitzen, einen Vertreter bestellen, der befugt ist, dem Gericht schriftliche Erklärungen ahzugeben, den Terminen beizuwohnen, in ihnen Ausführungen zu machen und Fragen an Parteien, Zeugen und Sachverständige zu richten. Schriftliche Erklärungen sind den Parteien durch das Gericht zu übermitteln. (3) Das Patentgericht kann auf Antrag oder von Amts wegen das Präsidium des Patentamts ersuchen, einen Vertreter mit den in Abs. 2 bezeächneten Eigenschaften in die mündliche Verhandlung zu entsenden, wenn es annimmt, daß der Vertreter durch nähere Mitteilungen über den Gang des Erteilungsverfahrens zur besseren Beurteilung des technischen Sachverhalts oder rechtlichen Würdigung beitragen kann. In dem Ersuchen sind die Punkte anzugeben, die dem Gericht aufklärungsbedürftig erscheinen. Ist das Präsidium der Auffassung, daß keine der als Vertreter in Betracht kommenden Personen in der Lage ist, Mitteilungen über den Gang des Erteilungsverfahrens aus eigenem Wissen zu machen, so kann es statt einen Vertreter zu entsenden, zu dem Ersuchen schriftlich Stellung nehmen. § 61 (1) Macht in einer Patentstreitsache eine Partei glaubhaft, daß die Belastung mit den Prozeßkosten nach dem vollen Streitwert ihre wirtschaftliche Lage erheblich gefährden würde, so kann das Patentgericht auf ihren An trag anordnen, daß die Verpflichtung dieser Partei zur Zahlung von Gerichtskosten sich nach einem ihrer Wirtschaftslage angepaßten Teil des Streitwertes bemißt. Die Anordnung hat zur Folge, daß die begünstigte Partei die Gebühren ihres Vertreters ebenfalls nur nach diesem Teil des Streitwertes zu entrichten hat. Soweit ihr Kosten des Rechtstreits auferlegt werden oder soweit sie diese übernimmt, hat sie die von dem Gegner entrichteten Gerichtsgebühren und die Gebühren seines Vertreters nur nach diesem Teil des Streitwertes zu erstatten. Soweit die außergerichtlichen Kosten dem Gegner auferlegt oder von ihm übernommen werden, kann der Vertreter der begünstigten Partei seine Gebühren von dem Gegner nach dem für diesen geltenden Streitwert beitreiben. (2) Der Antrag nach Abs. 1 kann vor der Geschäftsstelle des Patentgerichts zur Niederschrift erklärt werden. Er äst vor der Verhandlung zur Hauptsache anzu-bringen. Danach ist er nur zulässig, wenn der angenommene oder festgesetzte Streitwert später durch das Gericht heraufgesetzt wird. Vor der Entscheidung über den Antrag ist der Gegner zu hören. § 62 Wer eine Klage nach § 55 erhoben hat, kann gegen den Beklagten wegen derselben oder einer gleichartigen Handlung auf Grund eines anderen Patents nur dann eine weitere Klage erheben, wenn er ohne sein Verschulden nicht in der Lage war, auch dieses Patent in dem früheren Rechtsstreit geltend zu machen. Geheimhaltung § 63 Die Angestellten des Patentamts und andere zur Mitwirkung hinzugezogene Personen sind zur Vermeidung der Strafverfolgung zur Verschwiegenheit über noch nicht öffentlich bekannte Erfindungen verpflichtet. Vergütungen I § 64 Der Minister für Planung erläßt besondere Bestimmungen über die Vergütung von zur Nutzung gelangenden Erfindungen. Patentberühmung § 65 Wer Gegenstände oder ihre Verpackung mit einer Bezeichnung versieht, die geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, daß die Gegenstände durch ein Patent nach diesem Gesetz geschützt sind oder für sie eine Patent- 194;
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Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Dugendkrininclogie seit etwa stark zurückgegangen sind. Es wirkt sich auch noch immer der fehlerhafte Standpunkt der soz. Kriminologie aus, daß sie die Erkenntnis der Ursachen und Bedingungen auf treten. Dieser realen Komplexität muß im konkreten Fall der Vorbeugung durch komplexes Vorgehen entsprochen werden. Vorbeugungsmaßnahmen dürfen sich grundsätzlich nicht auf einzelne Wir-kungszusanmenhänge von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Dietz Verlag Berlin Aufgaben der Parteiorganisation, hoi der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der Beratung des Sekretariats des Zentralkomitees der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Bedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, hat der Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit im Verantwortungsbereich insgesamt beitragen. Auf die Wechselbeziehungen zwischen operativen Diensteinheiten und der Linie wird an späterer Stelle detaillierter eingegangen.

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