Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 708

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 708 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 708); § 5 Alle Organe der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Länderregierungen, der Verwaltungen und der volkseigenen Wirtschaft sind verpflichtet, die engste Zusammenarbeit mit den zuständigen Organen des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Gewerkschaften herzustellen. § 6 Die Betriebsgewerkschaftsleitung ist die Vertretung der Arbeiter und Angestellten im Betrieb. Mitglieder der Betriebsgewerkschaftsleitung dürfen durch die Ausübung des Mitbestimmungsrechtes und ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit keinen Nachteilen ausgesetzt sein. Auf der Grundlage der Beschlüsse des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Industriegewerkschaften achtet die Betriebsgewerkschaftsleitung des Betriebes auf die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und in den volkseigenen Betrieben auf die Einhaltung der Bestimmungen des Statuts der volkseigenen Betriebe. § 7 (1) In den volkseigenen Betrieben werden die gegenseitigen Verpflichtungen der Belegschaft und der Werksleitung, die sich aus dem VEB-Plan ergeben, jährlich im Betriebsvertrag niedergelegt. (2) Die Betriebsgewerkschaftsleitung wirkt bei der richtigen Verteilung und Ausnutzung des Direktorenfonds mit. (3) Das Mitbestimmungsrecht direkt am Arbeitsplatz üben die Arbeiter und Angestellten der volkseigenen Betriebe bei der Beratung und Aufstellung des VEB-Planes und in den Produktionsberatungen aus. § 8 Das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter und Angestellten und die Mitverantwortung der Betriebsgewerkschaftsleitung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen hebt die Verantwortung der Werksleitung nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht auf. § 9 Die privaten Industrie-, Landwirtschafts-, Handels- und Verkehrsbetriebe sind verpflichtet, mit der Betriebsgewerkschaftsleitung Betriebsvereinbarungen, in denen die Durchführung des Mitbestimmungsrechtes geregelt wird, abzuschließen und der Betriebsgewerkschaftsleitung über die Fragen der Produktion und der Geschäftsführung Auskunft zu geben. Die Betriebsgewerkschaftsleitung hat das Recht, laufend Auskünfte zu verlangen und in alle Geschäftsunterlagen Einsicht zu nehmen. III. Steigerung der Arbeitsproduktivität § 10 (1) Die Steigerung der Arbeitsproduktivität der volkseigenen Betriebe ist die Grundvoraussetzung für die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne. Die Arbeiter und Angestellten der volkseigenen Betriebe übernehmen ihre Verantwortung durch Abschluß des Betriebsvertrages. Alle leitenden Organe der volkseigenen Betriebe sind für die Erreichung der im Plan vorgesehenen Steigerung der Arbeitsproduktivität verantwortlich. Es ist ihre Aufgabe, ständig die Arbeitsorganisation und den Arbeitsablauf zu verbessern, alle Voraussetzungen zur Entfaltung der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung zu schaffen, technisch begründete Arbeitsnormen weiterzuentwickeln und die Produktionstechnik laufend zu verbessern. (2) Die leitenden Organe sind verpflichtet, die bisher gemachten Erfahrungen in der Arbeitsinstruktion anzuwenden und alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitsmethoden und Erfahrungen der besten Arbeiter, besonders der Aktivisten, auf die anderen Arbeiter im Betrieb und im Industriezweige zu übertragen. (3) Die leitenden Organe sind verpflichtet, das Vorschlags- und Erfindungswesen breit zu entwickeln, technische Neuerungen anzuwenden und solchen Betrieben, die sie anwenden können, zugänglich zu machen. § 11 In den VEB-Plänen ist die planmäßige Erhöhung der Arbeitsnormen festzulegen. Die Leiter der volkseigenen Betriebe und Vereinigungen sind verpflichtet, bei der Erstellung der technisch begründeten Arbeitsnormen die Richtlinien des Zentralausschusses für technische Arbeitsnormen beim Ministerium für Industrie der Deutschen Demokratischen Republik anzuwenden. Die technisch begründeten Arbeitsnormen sind im Betriebsvertrag festgelegt. § 12 Das Ministerium für Industrie kann im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen und dem Zentralvorstand der zuständigen Industriegewerkschaft technisch begründete Arbeitsnormen für Gruppen von Betrieben oder für ganze Industriezweige für verbindlich erklären. § 13 Alle Arbeiten, für die technisch begründete Arbeitsnormen aufgestellt werden können, müssen in den volkseigenen Betrieben im Leistungslohn (Stücklohn) ausgeführt werden. § 14 Die Fachministerien sind verpflichtet, in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen und den zuständigen Industriegewerkschaften den ihnen unterstehenden volkseigenen Betrieben und Vereinigungen laufend Anweisungen für Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität zu geben. § 15 Die Fachministerien sind verantwortlich für die Erstellung von Lohngruppenkatalogen für die einzelnen Wirtschaftszweige und von Betriebs-Lohngruppenkatalogen für die volkseigenen Betriebe. Die Lohngruppenkataloge für die einzelnen Wirtschaftszweige sind vom Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen kurzfristig zu bestätigen. § 16 Das Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen hat die Aufgabe, darüber zu wachen, daß bei dem Abschluß von Kollektivverträgen für die volkseigenen Betriebe und Vereinigungen ein Lohnsystem entwickelt wird, das dem Unterschied zwischen einfachen und komplizierten, leichten und schweren Arbeiten, sowie zwischen den volkswirtschaftlich entscheidenden Industriezweigen und den übrigen Wirtschaftszweigen Rechnung trägt. § 17 (1) Die planmäßige Steigerung der Arbeitsproduktivität sichert die ständige Erhöhung des Reallohnes. (2) Das Ministerium für Planung in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen gliedert die geplante Gesamtlohnsumme auf und arbeitet ein dem Volkswirtschaftsplan entsprechendes Lohngefüge für jedes Planjahr aus. IV. Förderung der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung § 18 (1) Die Aktivistenbewegung ist die wichtigste gesellschaftliche Kraft bei der Erfüllung der Wirtschaftspläne zur Festigung der demokratischen Ordnung. Sie wird von den Gewerkschaften organisiert und geführt. Ihre Förderung ist eine nationale Aufgabe. (2) Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik, die Länderregierungen und alle staatlichen und wirtschaftlichen Organe sind verpflichtet, dieser Bewegung allseitige Hilfe zu erweisen. § 19 Zum Tag der- Aktivisten, dem 13. Oktober, werden von der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik alljährlich Ehrenzeichen verliehen für „Verdiente Aktivisten“ ein Bronze-Ehrenzeichen „Verdiente Erfindei" ein Bronze-Ehrenzeichen und der Titel: „Held der Arbeit" in Verbindung mit einem Silber-Ehrenzeichen. Die Ausgezeichneten zählen zu dem Personenkreis, dessen Förderung die Kulturverordnungen regeln. 106;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 708 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 708) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 708 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 708)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Auf der Grundlage der sozialistischen Ideologie bildeten sich im Verlauf der Bahre seit der Bildung Staatssicherheit , als Schutz- und Sicherheitsorgan der Arbeiterklasse, ganz spezifische tschekistische Traditionen des Kampfes gegen den Feind, die von ihm ausgehenden Staatsverbrechen und gegen politisch-operativ bedeutsame Straftaten dei allgemeinen Kriminalität. Ausgewählte Probleme der Sicherung des Beweiswertes von AufZeichnungen, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen hervorrufen oder auslöson können. Das betriffta, Versorgungsfragen, aktuelle außenpolitische Ereignisse, innenpolitische Maßnahmen, vom Gegner inszenierte Hetzkampagnenä, und Festlegung Anregung geeigneter vorbeugender offensiver Maßnahmen im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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