Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 592

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 592 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 592); ist so zu stellen, daß sie mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann. Sie ist unmittelbar vor der Aufforderung zur Abstimmung zu verlesen, falls die Volkskammer nicht darauf verzichtet oder die Frage gedruckt vorliegt. . (2) Der Präsident legt der Volkskammer die Fragen zur Abstimmung vor und bestimmt, in welcher Reihenfolge über sie abgestimmt werden soll. (3) Bei der Abstimmung ist über den weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen. (4) Über Abänderungsanträge ist stets vor der Entscheidung über den Teil der Vorlage, auf den sie sich beziehen, abzustimmen. § 44 Die Abstimmung (1) Jeder bei der Abstimmung im Sitzungssaal anwesende Abgeordnete ist verpflichtet, an der Abstimmung teilzunehmen, soweit er nicht durch die Verfassung oder diese Geschäftsordnung von der Abstimmung ausgeschlossen ist. Stimmenthaltung ist zulässig. (2) Abgestimmt wird in der Regel durch Handzeichen. § 45 Bei der Entscheidung über Angelegenheiten, die ihn selbst betreffen, ist ein Abgeordneter von der Abstimmung ausgeschlossen. § 46 (1) Die Volkskammer ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. (2) Die Volkskammer faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, soweit nicht in der Verfassung etwas anderes bestimmt ist. (3) Die Beschlüsse der Volkskammer sind gültig, wenn nicht vor der Abstimmung die Beschlußunfähigkeit festgestellt worden ist. (4) Ein Antrag auf Feststellung der Beschlußunfähigkeit ist nur vor dem Beginn einer Abstimmung zulässig. Er ist unzulässig bei Abstimmungen über Schluß oder Vertagung einer Beratung. § 47 Namentliche Abstimmung (1) Namentliche Abstimmung erfolgt, wenn 15 Abgeordnete es vor Beginn der Abstimmung beantragen. Namentliche Abstimmungen über Schluß- oder Vertagungsanträge sind unzulässig. (2) Der Namensaufruf erfolgt nach dem Alphabet. Nach Aufruf des letzten Namens und Wiederholung des Alphabetes zur nachträglichen Stimmabgabe schließt der Präsident die Abstimmung. (3) Wird die Richtigkeit des Ergebnisses einer namentlichen Abstimmung unverzüglich nach der Verkündung angezweifelt, so hat der Präsident mit zwei Beisitzern das Ergebnis sofort nachzuprüfen und nötigenfalls zu berichtigen. § 48 Wird das Ergebnis einer Abstimmung angezweifelt, so wird die Gegenprobe gemacht, oder die Stimmen werden gezählt. Zur Stimmenzählung verlassen die Abgeordneten auf Aufforderung des Präsidenten den Saal. Darauf werden die Türen bis auf drei geschlossen. An jeder offenen Tür stellt sich ein Mitglied des Präsidiums auf. Auf das Glockenzeichen des Präsidenten treten die Abgeordneten durch die Ja-Tür, durch die Nein-Tür oder durch die Tür für Stimmenthaltungen wieder ein und werden von den Mitgliedern des Präsidiums laut gezählt. Nach der Meldung schließt der Präsident durch Glockenzeichen die Zählung. Der Präsident und die ihn unterstützenden Mitglieder des Präsidiums geben hierauf öffentlich ihre Stimme ab. Jede nachträgliche Stimmabgabe ist ausgeschlossen. Der Präsident verkündet alsdann das Ergebnis. § 49 Jeder Abgeordnete hat das Recht, seine Abstimmung kurz schriftlich zu begründen. Diese Begründung ist in den wörtlichen Sitzungsbericht aufzunehmen. Ihre Verlesung kann nicht verlangt werden. § 50 Wahlen (1) Wahlen erfolgen durch Stimmzettel. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen erhält. Wenn nicht mindestens 15 Abgeordnete widersprechen, können Wahlen durch Zuruf vorgenommen werden. (2) Mehrere Wahlen können in einem Wahlgang auf einem Stimmzettel erfolgen, soweit das nach der Geschäftsordnung nicht unzulässig ist. (3) Enthält ein Stimmzettel mehr Namen, als zu wählen sind, so ist er ungültig. Stimmzettel mit weniger Namen sind gültig. (4) Ungültig sind auch Stimmzettel, a) die keinen oder keinen lesbaren Namen oder den Namen eines Nichtwählbaren enthalten; b) die Bemerkungen enthalten. (5) Ist der Präsident über die Gültigkeit eines Stimmzettels im Zweifel, so entscheidet das Präsidium. § 51 Erhält ein Kandidat nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so sind die zwei Kandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, zur engeren Wahl zu stellen. § 52 Pflichten der Abgeordneten (1) Die Abgeordneten sind zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet. (2) Bleiben sie einer Sitzung oder einer namentlichen Abstimmung ohne wichtigen Grund fern, so gehen sie des Anspruchs auf ihre Aufwandsentschädigung in einer vom Präsidium festgesetzten Höhe verlustig. (3) In der gleichen Weise ist bei Abgeordneten zu verfahren, die sich nicht in die Anwesenheitsliste eintragen und deren Anwesenheit sich nicht aus dem Protokoll der Sitzung ergibt. (4) Die Anwesenheitsliste liegt bis zum Ende jeder Sitzung auf. § 53 Archiv der Volkskammer (1) Jeder Abgeordnete kann die Akten des Archivs einsehen. Die Regierung kann das Archiv im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Volkskammer benutzen. (2) Die Einsichtnahme dritter Personen in die Akten des Archivs sowie die Veröffentlichung von Akten durch Abgeordnete oder dritte Personen kann nur vom Präsidium gestattet werden. § 54 Das Sekretariat (1) Für die Leitung des Sekretariats und für die Verwaltung des Archivs wählt die Volkskammer auf Vorschlag des Präsidiums einen Leiter und einen Stellvertreter. Ihre Anstellung und Verpflichtung ist der Regierung mitzuteilen. 24;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 592 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 592) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 592 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 592)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Sicherheit des Dienstobjektes sowie der Maßnahmen des. politisch-operativen Unter-suchungshaftVollzuges, Der Refeiatsleiter hat zu gewährleisten, daß - die festgelegten Postenbereiche ständig besetzt und der Dienstrhythmus sowie die angewiesene Bewaffnung und Ausrüstung eingehalten werden, die Hauptaufgaben des.

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