Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 588

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 588 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 588); der letzten Wahlperiode geführt. Die Mitglieder des Präsidiums behalten bis zu diesem Zeitpunkt ihre Rechte als Abgeordnete. (2) Die erste Sitzung der neugewählten Volkskammer leitet der an Jahren älteste Abgeordnete (Alterspräsident) bis zur Wahl des Präsidenten. § 3 Die Wahlprüfung (1) Die Gültigkeit der Wahl und das Recht der Mitgliedschaft der Abgeordneten werden von einem Ausschuß geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist der Volkskammer zur Beschlußfassung vorzulegen. (2) Solange nicht die Ungültigkeit seiner Wahl oder der Verlust des Rechts der Mitgliedschaft ausgesprochen ist, hat der Abgeordnete alle verfassungsmäßigen Rechte. (3) Bei Ausscheiden von Mitgliedern aus der Volkskammer haben die Fraktionen das Recht, den Nachfolger zu benennen. II, Die Organe der Volkskammer 1. Das Präsidium § 4 Das Präsidium (1) Die Volkskammer wählt bei ihrem ersten Zusammentreten das Präsidium. Es besteht aus dem Präsidenten, seinen Stellvertretern (Vizepräsidenten) und den Beisitzern. Fraktionen mit mindestens 40 Mitgliedern müssen im Präsidium vertreten sein. (2) Das Präsidium ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefaßt. § 5 (1) Der Präsident und die Vizepräsidenten werden einzeln in getrennter Wahlhandlung gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich keine Mehrheit, so wird die Wahl wiederholt. Ergibt auch der zweite Wahlgang keine Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die die höchste Stimmenzähl erhalten haben. (2) Die Beisitzer können in einer Wahlhandlung gewählt werden. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. § 6 Die Vizepräsidenten sind ebenso wie die Beisitzer untereinander gleichberechtigt. § 7 Der Präsident der Volkskammer (1) Der Präsident führt die Geschäfte der Volkskammer. Er leitet die Sitzungen des Präsidiums, des Ältestenrates und der Volkskammer. Er übt das Hausrecht in der Volkskammer aus. Er vertritt die Volkskammer auch nach außen. (2) Zur Durchführung der Geschäfte des Präsidiums und der Volkskammer wird ein Sekretariat der Volkskammer gebildet. § 8 Die Stellvertretung des Präsidenten (1) Die Vizepräsidenten unterstützen den Präsidenten in seiner Amtsführung und vertreten ihn nach freier Verständigung oder in der Reihenfolge ihrer Wahl. (2) Im Falle der Behinderung des Präsidenten und seiner Stellvertreter haben die Beisitzer die laufenden Geschäfte einschließlich der Leitung der Sitzungen zu übernehmen. § 9 Die Beisitzer Die Beisitzer unterstützen den Präsidenten in der Geschäftsführung. Sie haben dabei insbesondere 1. die Protokolle über die Verhandlungen der Volkskammer zu führen; 2. die Wortmeldungen zu verzeichnen; 3. Schriftstücke zu verlesen; 4. die Stimmliste zu führen; 5. Stimmzettel zu sammeln und 6. Stimmen zu zählen. 2. Der Ältestenrat § 10 Der Ältestenrat (1) Der Ältestenrat besteht aus den Mitgliedern des Präsidiums und den Vorsitzenden der Fraktionen, die im Behinderungsfalle durch ihre Stellvertreter vertreten werden können. Ist der Fraktionsvorsitzende bereits Mitglied des Präsidiums, wird sein Stellvertreter Mitglied des Ältestenrates. Der Ältestenrat trifft freie Vereinbarungen über die Erledigung der Angelegenheiten der Volkskammer. (2) Den Vorsitz im Ältestenrat führt der Präsident der Volkskammer, in dessen Vertretung einer der Vizepräsidenten. Die Vereinbarungen im Ältestenrat sind schriftlich niederzulegen. (3) Der Ältestenrat muß einberufen werden, wenn zwei seiner Mitglieder die Einberufung unter Angabe des Grundes verlangen. Er ist beratungsfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. 3. Die Vollsitzungen § 11 Öffentliche Sitzungen Die Verhandlungen der Volkskammer und ihrer Ausschüsse sind öffentlich. Ein Ausschluß der Öffentlichkeit findet in der Volkskammer auf Verlangen von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten statt. In den Ausschüssen ist die Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig. § 12 Nichtöffentliche Sitzungen (1) Alle in nichtöffentlicher Sitzung verhandelten Gegenstände sind auch während der weiteren Beratung in den Ausschüssen und in der Volkskammer gegenüber jedermann, außer gegenüber den Abgeordneten und der Regierung geheimzuhalten. (2) Die Veröffentlichung einer Schrift über einen nicht öffentlich verhandelten Gegenstand kann mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. § 13 Niederschriften über die Sitzungen (1) Die schriftführenden Beisitzer nehmen über die Verhandlungen der Volkskammer eine Niederschrift über die Beschlüsse und das etwa ziffernmäßig festgestellte Stimmenverhältnis auf. Die Niederschriften sind, wenn sie nicht in der Sitzung selbst verlesen und genehmigt werden, von dem Präsidenten und zwei Beisitzern zu unterzeichnen. (2) Die Niederschrift ist spätestens drei Tage nach Schluß der Sitzung Abgeordneten und Regierungsvertretern auf Verlangen zur Einsicht im Sekretariat vorzulegen. Wird innerhalb weiterer drei Tage kein schriftlicher Antrag auf Berichtigung bei dem Sekretariat eingereicht, so gilt die Niederschrift als genehmigt. Über Einsprüche entscheidet das Präsidium im Benehmen mit dem Ältestenrat. § 14 Stenographische Niederschriften (1) Der Präsident veranlaßt die stenographische Aufnahme der Verhandlungen der Volkskammer. Die end-' 20;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 588 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 588) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 588 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 588)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

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