Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 580

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 580 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 580); nicht angenommen werden, daß ein Richter gegen seinen Willen in seinem Amte festgehalten werden soll. Rücksicht auf die Erfordernisse des Staates verlangt Einhaltung einer Kündigungsfrist. Es muß aber möglich .sein, in beiderseitigem Einverständnis hiervon abzuiseheni, z. B. wenn ein Richter infolge erheblicher strafbarer Handlungen naher Angehöriger, ■ die ihm persönlich nicht zur Last fallen, auszuscheiden wünscht. Um in 'Solchen Fällen persönliche Angelegenheiten nicht ohne Not einem größeren Kreis zugänglich zu machen, erscheint angemessen, das I. M. zum Verzicht auf die Kündigungsfrist zu ermächtigen. § 2 Da die Bestimmung eine Verordnung erfordert, muß sie veröffentlicht werden. § 3 Abs. 1 und 2: Es besteht die Wahl zwischen einer kleinen Zahl von Senaten mit je 5 Mitgliedern oder einer entsprechend größeren mit je 3. Abweichend von den unteren Instanzen kommt es bei dem Revisionsgericht in besonderem Maße auf die Gründlichkeit, unter Umständen auf die Ausführlichkeit der Urteilsbegründung an, während sehr lange dauernde Verhandlungen selten sein werden. Infolgedessen sind dem Senat zweckmäßigerweise 4 Beisitzer zu geben, die referieren und die Urteile abfassen, während sich der Vorsitzende als Korreferent betätigt. Der vorgeschlagene Weg ist außerdem, da so weniger Senatspräsidenten erforderlich sind, billiger. Es ist zulässig und empfehlenswert, den Senaten, die in der Besetzung von fünf Mitgliedern entscheiden (§ 8), mehr als fünf Mitglieder zu geben, um die Vertretung besser zu regeln und gelegentlich einmal einen Beisitzer, der ein besonder® schwieriges Urteil aiuiszuanbei-ten hat, von der Teilnahme an einigen Sitzungen frei-zustellen. Als weitere Senate, die die Regierung errichten könnte, wäre ein Senat für Arbeitsrecht und ein Senat für Verwaltungsrecht (Art. 138 der Verfassung) denkbar (vgl. § 12 des Entwurfes). § 4 Ziff. 1: auch Sprungrevision (§ 566 ZBO). Ziff. 2: § 519 b ZBO. § 5 Abs. 1 und 2: Revisions verfahren, nicht nur die Entscheidung über die Revision selbst, sondern auch die Entscheidung über den Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichtes nach Verwerfung der Revision durch das Untergericht wegen Frist- oder Formfehler (§ 346 StPO). Über die Abgrenzung der Zuständigkeit gegenüber dem Oberlandesgericht, vgl. Abs. 4 der allgemeinen Vorbemerkungen. Übertragung der Sprungrevision auf den Obersten Gerichtshof empfiehlt sich nicht, weil sie sich in der Regel gegen Urteile richten wird, die von vornherein mangelhaft sind, also einer Bearbeitung nicht bedürfen. Zu Abs. 1 Ziff. 2 Buchstabe b: Ebenso wie der Angeklagte das Recht haben soll, bei Entscheidungen, die ihn besonders belasten, den Obersten Gerichtshof anzurufen, muß umgekehrt die Staatsanwaltschaft hierzu in der Lage sein, wenn sie die Sache für besonders bedeutungsvoll hält. Praktisch entschied schon seit 1920 die Staatsanwaltschaft darüber, ob die Revision an das OLG oder an das Reichsgericht ging, nämlich durch die Wahl des im ersten Rechtszuge angegangenen Gerichtes (Schöffengericht, erweitertes Schöffengericht, große Strafkammer). Es erscheint zweckmäßig, ihr diese Entscheidung erst im Zeitpunkte nach der Fällung des Urteils im ersten Rechtszuge zu überlassen, da sich erst jetzt häufig die Bedeutung der Sache herausstellen wird. § 7 Da die Verfahren nach Kontrollratsdirektive 38 und Kontrollratsgesetz 10 in absehbarer Zeit zu Ende gehen müssen, empfiehlt sich, die Zuständigkeit beim OLG zu belassen, zumal da zweifelhaft ist, wie weit man von der Regelung des Befehls 201 abweichen kann. § 9 Die Anrufung der Vereinigten Zivil- oder Strafsenate oder gar des Plenums hat sich als zu umständlich nicht oft durchführen lassen. Sie ist vom Reichsgericht oft umgangen worden. Der hier niedergelegte Vorschlag lehnt sich an die Einrichtung des Großen Senats an, die zwar in der nazistischen Zeit eingeführt worden ist, aber auf älteren Vorbildern', z. B. beim Reichsversorgungsgericht, beruht. § 12 Tätigkeit in erster Instanz ist dem Obersten Gerichtshof durch Kontrollratsgesetz Nr. 4 verboten. § 14 Abs. 2: Für den Obersten Staatsanwalt selbst kann die Voraussetzung der Fähigkeit zum Richteramte nicht vorgeschrieben werden, da die Volkskammer in ihren Entschließungen frei 'ist. Berlin, den 4. November 1949 gez. Dr. L i e b 1 e r Vorsitzender der LDP-Fraktion Behandelt 5. Sitzung (9. November 19i9) Beschluß an den Rechtsausschuß überwiesen Drucksache Nr. 18 Gemeinsame Erklärung der Fraktionen der Provisorischen Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik anläßlich des 32. Jahrestages der Großen Oktoberrevolution Am 7. November feierten die Völker der Sowjetunion den 32. Jahrestag der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution. An diesem stolzen Festtage weilen die Gedanken der demokratischen Welt bei den Menschen der Sowjetvölker. Das deutsche Volk spricht an diesem Tage der Regierung der Sowjetunion und allen Sowjetbürgern seine herzlichsten Glückwünsche aus. Die Große Oktoberrevolution in Rußland bedeutet eine tiefgreifende Wende in der Entwicklung der gesamten Menschheit. Zum ersten Male in der Geschichte gelang einer revolutionären Bewegung die Erfüllung der großen Aufgabe, eine Gesellschaftsordnung zu gestalten, welche die Ursachen für die Entstehung von Kriegen und Krisen beseitigt und die Grundlage für einen dauerhaften Frieden zwischen allen Völkern der Erde schafft. Die Kraft, die die Sowjetunion zu ihren gewaltigen Leistungen befähigt, ist das unzerreißbare Bündnis zwischen allen schaffenden Menschen in Stadt und Land, ist zum anderen die volle nationale Gleichberechtigung der Völker der Sowjetunion. Die unerschütterliche Friedenspolitik der Sowjetunion, die nicht nur das eigene Land, sondern alle Völker der Erde vor einem neuen, von anglo-amerikanischen Kriegsanstiftern geschürten Weltbrand schützen will, kämpft für die wahren nationalen Interessen aller Völker und nicht zuletzt des deutschen Volkes. Das historische Telegramm, das Generalissimus Stalin anläßlich der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik an den Präsidenten Wilhelm Pieck und den Ministerpräsidenten Otto Grotewohl richtete, 12;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 580 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 580) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 580 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 580)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren verlangt demzufolge die ständige Entwicklung und Vertiefung solcher politisch-ideologischen Einstellungen und Überzeugungen wie - feste und unerschütterliche Verbundenheit mit der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei entsprechen, Hur so kann der Tschekist seinen Klassenauftrag erfüllen. Besondere Bedeutung hat das Prinzip der Parteilichkeit als Orientierungsgrundlage für den zu vollziehenden Erkenntnisprozeß in der Bearbeitung von die Grundsätze der strikten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der komplexen Anwendung und Umsetzung der Untersuchungsprin-zipisn in ihrer Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der Kollegium für Strafrecht Militärkollegium. zur Anwendung des Absatz des Gesetzes über den Wehrdienst in der Wissenschaftliche Arbeiten AUTORENKOLLEKTIV: Grundlegende Abforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin ständig gewährleistet ist. Während der Transporte auftretende Gefahren oder Störungen sind rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen.

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