Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 573

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 573 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 573); Lfd. Nr. . Nummer im Eing.~ Verzeichn. Datum der Eingänge Datum des Eing. b. Sekr. Name und Wohnort der Beschwerdeführer und Gesuchsteller Gegenstand der Beschwerde oder des Gesuches und vorläufiger Bescheid 2/V 102a 12. 9. 1949 31.10. 1949 Adolf Böhm, Falkenstein (Vogtl.) Kopfgeldumtausch An den Petitionsausschuß 3/V 102a 19. 9. 1949 31.10. 1949 Alfred Salzbrunn u. Paul Schindel, Heil- u. Pflegeanst. Üchtspringe Beschwerde über verschiedene Ärzte und Pfleger An den Petitionsausschuß 4/V 102 a 4.10. 1949 31.10. 1949 Fritz Leschner, Schkeuditz, Leipziger Straße 25 Antrag auf Gewährung einer Unfall- bzw. Altersrente An den Petitionsausschuß 5/V 102a 21. 9. 1949 31.10. 1949 Erich Nofke, Delitzsch Einspruch gegen Entlassung von der Reichsbahn An den Petitionsausschuß 6/V 102a 24. 9. 1949 31.10. 1949 Paul Klatte, Sommerfeld Einspruch gegen Kündigung An den Petitionsausschuß 7/V 102a 25. 9. 1949 31.10. 1949 August Kleinig, Nichtewitz Einspruch gegen Bestrafung An den Petitionsausschuß 8/V 102a 4.10. 1949 31.10. 1949 Alfred Brauner, Apollensdorf Einspruch gegen Verfahren An den Petitionsausschuß 9/V 102a 7.10. 1949 31.10. 1949 Friedrich Schacht, Folbern Antrag auf Zusatzpunktkarte und Fahrrad An den Petitionsausschuß 10/V 102a 8.10. 1949 31.10. 1949 Martha Henze, Halle (Saale) Suchmeldung betr. Angehörige An den Petitionsausschuß Der Präsident Berlin, den 2. November 1949 (gez.) Dieckmann Behandelt 5. Sitzung (9. November 19U9) Drucksache Nr. 12 Berichtigte Fassung Antrag der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Die Provisorische Volkskammer möge folgendes Gesetz beschließen: Gesetz über den Erlaß von Sühnemaßnahmen und die Gewährung staatsbürgerlicher Rechte für ehemalige Mitglieder und Anhänger der Nazipartei und Offiziere der faschistischen Wehrmacht Vom . Oktober 1949' Die Festigung der demokratischen Ordnung und ihre sichtbaren Erfolge rechtfertigen es, solchen Personen, die wegen ihrer Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus und Militarismus bisher Beschränkungen in ihrem gesellschaftlichen und beruflichen Leben unterlagen, die staatsbürgerlichen Rechte zu gewähren. Die Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik hat deshalb folgendes Gesetz beschlossen: § 1 Personen, denen wegen ihrer Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus oder Militarismus durch Urteil eines Gerichts oder durch Beschluß einer Entnazifizierungskommission das Wahlrecht entzogen worden ist, erhalten mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes das aktive und passive Wahlrecht. § 2 (1) Personen, die der ehemaligen NSDAP oder deren . Gliederungen oder als Offiziere der faschistischen Wehrmacht angehörten, können entsprechend ihrer fachlichen Eignung im öffentlichen Dienst, in allen Betrieben, in Handwerk, Handel und Gewerbe, in den freien Berufen sowie in den demokratischen Organisationen tätig sein. Ausgenommen ist hiervon, soweit nicht durch Ausführungsbestimmungen Ausnahmen zugelassen werden, die Betätigung in der inneren Verwaltung und ihren Organen; dasselbe gilt auf dem Gebiet der Justiz. (2) Bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst gelten die allgemeinen Einstellungsbedingungen, für die Zulassung zu Handwerk, Gewerbe und freien Berufen sind die geltenden Bestimmungen maßgebend. § 3 (1) Ein Anspruch auf Wiedereinräumung der früheren gesellschaftlichen, insbesondere beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung wird nicht begründet Aberkannte Approbationen, Konzessionen oder andere Berechtigungen leben nicht wieder auf. (2) Soweit Vermögenseinziehungen erfolgt sind, bewendet es dabei. § 4 (1) Die §§ 1 und 2 dieses Gesetzes finden keine Anwendung auf Naziaktivisten und Kriegsverbrecher, die sich durch falsche Angaben über ihre Person, durch Flucht oder andere Mittel bisher der Strafvollstreckung entzogen haben. (2) Die §§ 1 und 2 finden ferner keine Anwendung auf Personen, die durch deutsche Gerichte wegen Kriegsverbrechen oder anderen faschistischen Taten zu Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr verurteilt worden sind. Personen, die am 8. Mai 1945 das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hatten, erhalten das aktive und passive Wahlrecht ohne Rücksicht auf die Höhe einer verhängten Freiheitsstrafe. (3) Die §§ 1 und 2 finden ebenfalls keine Anwendung auf Personen, die nach Abschnitt II Art. III A III der Direktive 38 des Kontrollrates oder wegen einer nach dem 8. Mai 1945 begangenen verbrecherischen Handlung im Sinne des Artikels 6 Abschnitt II der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik verurteilt worden sind. 5;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 573 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 573) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 573 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 573)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Die Bewaffnung der Angehörigen - insbesondere des Wach-und Sicherungsdienstes - hat auf der Grundlage des Bewaffnungsplanes der Abteilung zu erfolgen. Die Bewaffnung und materiell-technische Ausrüstung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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