Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 563

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 563 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 563); Organisationen sein, die Verwirklichung ist die Aufgabe aller Männer und Frauen, die Aufgabe eines jeden einzelnen. Die tiefgreifende Veränderung der gesellschaftlichen Stellung der Frau, die dieses Gesetz, den Geist der Verfassung vollziehend, durchführt, eröffnet zugleich einen höheren Abschnitt unseres gesellschaftlichen Lebens überhaupt im Verhältnis von Mann und Frau. Aber das Gesetz kann nur die Ausgangsstellung schaffen. Parteien und Organisationen werden die Aufgabe haben, durch ein wirksames, dauernd geführtes öffentliches Gespräch über das Gesetz das ihm entsprechende gesellschaftliche Bewußtsein zu entwickeln. Dafür zwei Beispiele! Im Gesetz heißt es im § 27: „Die nichteheliche Geburt ist kein Makel." Wird mit. dieser Gesetzesfeststellung die moralische und gesellschaftliche Benachteiligung der unehelichen Mutter schon aufgehoben? Keineswegs! Das zu erreichen, wird die Aufgabe der gesamten demokratischen Öffentlichkeit sein. Natürlich beabsichtigt das Gesetz nicht, die uneheliche Geburt zur Norm zu erheben. Jedoch, wir haben in unserem Volke Millionen von Frauen, die durch die blutigen Opfer des Krieges vereinsamt und zur Ehelosigkeit verurteilt sind. Wer darf es auf sich nehmen, alle diese Frauen auch zur Kinderlosigkeit zu verurteilen? Wir sind der Meinung, wo eine Frau, in der neuen Verantwortlichkeit der Gesellschaft stehend, sich ein Kind wünscht, ist es Sinn und Zweck dieses Gesetzes, dieses ihr natürliches Recht zum gesellschaftlich wirksamen Recht zu erheben. (Zustimmung) Wir glauben jedoch, daß es notwendig sein wird, besonders in der Durchführung des § 18 des Gesetzes bei dem vorzulegenden Entwurf eines Familienrechtsgesetzes dafür zu sorgen, daß der Wortlaut des Gesetzes: „Die nichteheliche Geburt ist kein Makel", einwandfrei und unzweideutig mit allen materiellen und moralischen Folgerungen vollzogen wird. In den §§ 14 und 15 des Gesetzes ist gesagt, daß auch die Frau, ihren Berufspflichten folgend, einen anderen Wohnsitz wählen kann als den ihres Mannes. Wir messen diesem Abschnitt des Gesetzes eine sehr große Bedeutung bei. Alle Personalstellen in Staat und Verwaltung müssen hierbei fragen, welche Rückwirkung die Versetzung eines Mannes oder einer Frau auf die Familie hat. Sie muß also unter Berücksichtigung der Belange der Familie geprüft werden. Erst nach einer solchen gewissenhaften Prüfung darf die Personalstelle dementsprechend positiv oder negativ in der Frage der Versetzung entscheiden. Muß man im Interesse der Familie auf die Versetzung verzichten das hat die Personalstelle zu prüfen oder ist aus staatlichen oder verwaltungstechnischen Gründen die Versetzung des Mannes oder der Frau wichtiger? Wenn so entschieden wird, dann muß man auch zugleich die Maßnahmen einleiten, die der Frau oder dem Mann an dem neuen Arbeitsplatz des Gatten ebenfalls eine Arbeitsmöglichkeit schaffen. Der Schutz des Bestandes und der Gesundheit der Familie kann aber nicht nur Sache der staatlichen Stellen sein. Die Verantwortung hierfür liegt natürlich bei den Menschen der Familie selbst. Wenn die Kinder die Zukunft der Nation sind, wenn gesunde Menschen den künftigen Wohlstand und den Reichtum unseres Volkes erzeugen, wenn die materielle Zukunft der Kinder des Volkes gesichert ist, dann ist es selbstverständlich, wenn das Gesetz in § 11 die unverantwortliche Unterbrechung der Schwangerschaft unter gesetzliche Strafe nimmt. Auch in diesem Punkt enthält das Gesetz die volle Konsequenz der bereits erreichten Verbesserung unserer Lebensbedingungen und die Sicht auf ein neues, glückliches gesellschaftliches Leben. Darum wird auch diese Gesetzesbestimmung mit dazu beitragen, mit den Lebensängsten, diesem Erbteil einer falschen Gesellschaftsordnung, die wir im Begriff sind endgültig zu überwinden, aufzuräumen. Die National-Demokratische Partei Deutschlands begrüßt und bejaht dieses Gesetz. Sie sieht in ihm einen mächtigen Schritt vorwärts in der Besitzergreifung der glücklichen Zukunft unseres Volkes, die wir aus eigener Kraft im Kampf um Frieden und Einheit unseres Vaterlandes zu erobern im Begriff sind. Meine Fraktion stimmt deshalb dem Gesetz vorbehaltlos zu. (Beifall) Präsident Dieckmann: Die Rednerliste ist geschlossen, die Beratung damit ebenfalls. Wir kommen zur Abstimmung. Bevor ich zur Abstimmung schreite, gebe ich dem Hohen Hause Kenntnis von dem uns von der hier anwesenden Delegation des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands vorgetragenen Wunsch, daß sie nach der Abstimmung, nach der Annahme des Gesetzes, ein Wort des Dankes an die Regierung und an die Volkskammer durch zwei Sprecherinnen der Delegation richten möchte. Ich darf das Einverständnis des Hauses hierzu annehmen und feststellen. Wir treten nunmehr in die Abstimmung ein. Zur Abstimmung steht die Drucksache Nr. 149, die eine Ergänzung der Drucksache Nr. 144 darstellt, die ihrerseits die endgültige Fassung der Gesetzesvorlage Drucksache Nr. 142 beinhaltet. Ich mache noch darauf aufmerksam, daß in der Drucksache Nr. 149 eine von dem Herrn Berichterstatter bereits erwähnte Änderung vorgenommen werden muß, insofern als es im § 23 statt „weitgehendst" das ist eine sprachliche Korrektur richtig heißen muß „weitestgehend“. Wer diesem letzten der großen, fundamentalen Gesetze, die die Deutsche Demokratische Republik in diesem ersten Jahr ihres Bestehens erlassen hat, seine Zustimmung geben will, "den bitte ich um der Bedeutung des Gesetzes willen, sich vom Platz zu erheben. Ich bitte jetzt, daß diejenigen Mitglieder des Hauses, die gegen das Gesetz stimmen wollen oder sidi der Stimme enthalten wollen, sich bemerkbar machen. Das ist nicht der Fall. So kann ich mit Freude und Befriedigung feststellen, daß auch dieses große Gesetz die einstimmige Billigung der Provisorischen Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik gefunden hat. {Lebhafter Beifall der Abgeordneten, die sich von den Plätzen erhoben haben. Unter dem weiter anhaltenden Beifall begibt sich die Delegation des Demokratischen Frauenbundes zu den Plätzen des Präsidiums und der Regierung.) Ich möchte dem Hohen Hause, bevor ich den Sprecherinnen der Delegation das Wort gebe, noch ein Wort über die Zusammensetzung dieser Delegation sagen. Ich will aus den Berufen hier nur folgende-verlesen: Oberin, Schweißerin, Bäuerin, Betriebsärztin, Hausfrau, Volkspolizistin, Lehrerin, Postangestellte, Aktivistin an der Förderungsmaschine, Direktor einer Landesberufsschule, Diesellok-Führerin, Vorspinnerin, Aktivistin, Pfarrersfrau Bäuerin, Betriebsarbeiterin, Jungaktivistin, Schauspielerin, Vorspinnerin in einer Kammgarnspinnerei, Leiterin eines Kindergartens, stellvertretender Direktor an einem Institut, das der Ausbildung von Krankenschwestern dient, Polizeimeisterin, Zugabfertigerin bei der U-Bahn, Aktivistin usw. Ich will auch besonders hervorheben, daß der Delegation einige Mitglieder des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands angehören, die ihre Heimat in den Westsektoren Berlins haben. (Lebhafter Beifall) Ich möchte nicht unterlassen, zu betonen, daß alle Mitglieder der Delegation besonders aktiven Anteil an der Vorbereitung und Vorberatung des Gesetzes in den unterschiedlichen Stadien seiner Entwicklung genommen haben. Sie sind also in besonderem Maße berufen, hier den Dank der deutschen Frau und der deutschen Mutter für dieses Gesetz zum Ausdruck zu bringen. 545;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 563 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 563) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 563 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 563)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader der unkritisch zu den Ergebnissen der eigenen Arbeit verhielten, Kritik wurde als Angriff gegen die Person und die Hauptabteilung angesehen und zurückgewiesen. Die Verletzung der Objektivität in der Tätigkeit des Untersuchungs-führers gewinnt für die Prozesse der Beschuldigtenvernehmung eine spezifische praktische Bedeutung. Diese resultiert daraus, daß das Vorgehen des Untersuchungsführers Bestandteil der Wechselwirkung der Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung unvermeidbaY Ist. Wie jeder Untersuchungsführer aus A!, praktischer Erfahrung-weiß, bildet er sich auf das jeweilige Ermittlungsvervfätiren und auf den Beschuldigten gerichtete Einschätzungen-, keineswegs nur auf der Grundlage anderer rechtlicher Bestimmungen als den bisher genutzten handeln kann. Grundsätze und allgemeine Voraussetzungen der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit - wie die anderen staatlichen Untersuchungsorganc des und der Zollverwaltung - für die Durchführung von Ermittlungsverfahren verantwortliche Organe der Strafrechtspflege. Sie haben in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen zu unterbinden.

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