Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 556

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 556 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 556); und im Frieden aufbauen, und alle Gesetze, die bisher in der Deutschen Demokratischen Republik erlassen wurden, legen davon Zeugnis ab, daß sie dem Frieden und dem Fortschritt dienen. Das trifft ganz besonders zu auf das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau, in dem klar ausgesprochen wird, daß sich im Zuge des Aufbaues der Deutschen Demokratischen Republik die Lage der Frau im gesellschaftlichen Leben von Grund auf geändert hat und daß nunmehr die Voraussetzungen gegeben sind, daß sich die Frau als bewußte Staatsbürgerin im praktischen Leben zum Wohle des ganzen Volkes betätigen kann. Bereits mit der Verabschiedung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik hat. ein neuer Abschnitt im Leben der deutschen Frauen begonnen. Die Verfassung bat ihre volle Gleichberechtigung hergestellt. Alle Gesetze, welche die Frauen bisher benachteiligten, sind aufgehoben. Gesetze aus einer alten, überlebten Zeit, welche nur Schranken für die gesellschaftliche und politische Betätigung der Frauen, besonders aber rin ihrer Erwerbstätigkeit aufrichteten, sind damit gefallen. Früher konnten nur Mädchen, denen es der Geldbeutel ihrer Eltern gestattete, eine gewisse Ausbildung ihrer Fähigkeiten erhalten. Dennoch war ihre schulische Ausbildung nicht die gleiche wie die der Jungen. Es wurden in der Vergangenheit im wesentlichen nur hausfrauliche Fähigkeiten entwickelt, es wurden höchstens noch schöngeistige Künste gelehrt, und jedes ernste Studium oder jede ernste künstlerische Betätigung vorwärtsstrebender Frauen fanden im allgemeinen in der Gesellschaft Ablehnung. Auch mittellose Mädchen, bei denen doch von vornherein feststand, daß sie einmal gezwungen sein würden, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, erhielten nicht die gleiche Ausbildung wie die Jungen. So reichten ihre Kenntnisse höchstenfalls dazu aus, als ungelernte und angelernte Arbeiterinnen tätig zu sein, und sie erhielten dementsprechend menschenunwürdige Löhne, Nur eine kleine Anzahl überdurchschnittlich begabter und zielstrebender Frauen, die sich allen Widerständen zum Trotz durchsetzten, konnte es zu leitenden beruflichen Funktionen im gesellschaftlichen und politischen Leben bringen. Es ist Tatsache, daß auch heute noch in Westdeutschland berufstätige Frauen und Mädchen, obwohl sie sehr oft dieselbe Leistung und Arbeit wie die Männer verrichten, nur etwa 60 bis 70% der Männerlöhne erhalten. In der Deutschen Demokratischen Republik wollen wir mit Hilfe dieses Gesetze für die Frauen alle Vor-ausetzungen schaffen, daß nicht nur die formellen, sondern auch die tatsächlich noch bestehenden Ungleichheiten beseitigt werden. Wir sind als Massenorganisation der Werktätigen der Meinung, daß die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau in entscheidendem Maße abhängig ist von ihrer Anteilnahme an der produktiven Arbeit. Durch die gesellschaftliche und kulturelle Arbeit und besonders durch die berufliche Tätigkeit der Frau werden Kräfte. entwickelt, die ihr Selbstbewußtsein stärken und sie in die Lage versetzen, von ihrer gesetzlich verankerten Gleichberechtigung im Interesse des Staates Gebrauch zu machen. Die Arbeit ist die Voraussetzung für das Wohlergehen unseres Volkes. Sie bedeutet für uns, wie uns ganz besonders die jüngste Vergangenheit in der Deutschen Demokratischen Republik lehrt, Erreichung eines besseren Lebens aus eigener Kraft durch Erfüllung und Übererfüllung der Wirtschaftspläne. Aber die Erfüllung und Übererfüllung der Wirtschaftspläne macht es in verstärktem Maße erforderlich, daß bei den Frauen eine ständig wachsende Bereitschaft zur Eingliederung in den Produktionsprozeß sowie zur Qualifizierung und besseren fachlichen Ausbildung an- gestrebt wird. Alle Hemmnisse, die ohne Zweifel im gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben noch bestehen und die bisher die Entfaltung der Kräfte der Frau hinderten, müssen schnellstens beseitigt werden. Das Gesetz bestimmt, daß grundsätzlich alle Berufe und Arbeiten den Frauen zugänglich gemacht werden. Um die Leistungsfähigkeit der Frauen zu qualifizieren und zu fördern, müssen die Leitungen der volkseigenen Betriebe und die Inhaber der Privatbetriebe, die Erfinder und Aktivisten, Techniker und Ingenieure die Arbeit in den Betrieben so organisieren, daß sie sich den Bedingungen der Frauenarbeit anpaßt und daß es möglich wird, in viel größerem Maße, als das bisher der Fall war, Frauen und Mädchen und ganz besonders die Mütter in den Produktionsprozeß zur Erfüllung des kommenden Fünf jahrplanes einzubeziehen. Im Gesetz wird ganz besonders darauf aufmerksam gemacht, daß bei der Ausarbeitung der Arbeitskräftenachwuchspläne die bevorzugte Einbeziehung der Frauen in qualifizierte Berufe, z.B. in der Elektroindustrie, der Optik und Feinmechanik, im Maschinenbau, im graphischen Gewerbe, in der Holz- und Möbelindustrie, aber besonders auch im Baugewerbe festzulegen ist. Die volkseigenen und ähnlichen Betriebe haben für das planmäßige und systematische Anlernen von Frauen und für ihre Ausbildung zu qualifizierten Facharbeiterinnen zu sorgen, und es müssen dabei neue Methoden der Nachwuchsschulung unter Mitwirkung der Industriegewerkschaften entwickelt werden. Wir haben schon heute in unserer Wirtschaft und Verwaltung zehntausende Aktivistinnen, die ganz besonders gefördert werden müssen. Die Gewerkschaften begrüßen es besonders, daß bei der Aibeitskräftepla-nung Frauen in stärkerem Maße in solche qualifizierten Berufe einzubeziehen sind, für die sie eine besondere Eignung mitbringen. Es sind dies nicht nur die sogenannten typischen Frauenberufe, in denen sie bereits ihren Befähigungsnachweis erbrachten, sondern gerade solche, die den Frauen jahrzehntelang verschlossen waren und in denen noch große Widerstände, besonders auf seiten der Männer, beseitigt werden müssen. (Sehr richtig!) Die Gewerkschaften und anderen Massenorganisationen werden dafür verantwortlich sein müssen, daß Frauen in Zukunft in ausreichendem Maße Stipendien für wissenschaftliche und technische Studien gewährt werden und sie durch systematische Förderung befähigt werden, leitende betriebliche Positionen, Direktorenstellen usw., auszufüllen. Hierzu genügt aber nicht nur von seiten der betrieblichen Gewerkschaftsleitung etwaige Vorschläge zu machen; dazu gehören vielmehr die Hebung des Selbstbewußtseins der Frau, die Förderung ihrer fachlichen Qualifikation, aber auch in besonderem Maße die gewerkschaftspolitische Schulung. Die stärkere Besetzung leitender Funktionen im Staatsapparat durch Frauen, wie es im Gesetz besonders betont wird, geht ebenfalls in stärkstem Maße die Gewerkschaften an. Aus der betrieblichen Arbeit, aus der Förderung der Produktionsaktivistinnen, aus einer stärkeren Entsendung der Frauen auf gewerkschaftliche, wirtschaftliche und Verwaltungsschulen werden sich die geeigneten weiblichen Kräfte entwickeln, die solche Funktionen übernehmen können. Es wird aber aller Energie der Industriegewerkschaften bedürfen, um an der Entwicklung solcher leitenden Funktionärinnen des öffentlichen und politischen Lebens entsprechenden Anteil zu haben. Dabei darf nicht übersehen werden, daß die Einsicht in die Notwendigkeit und der gute Wille der Frauen allein nicht genügen. Sie würden bei allem guten Wil- 538;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 556 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 556) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 556 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 556)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und landesverräterischen Treuebruch begingen und die deshalb - aber nur auf diese Delikte bezogen! zurecht verurteilt wurden. Die Überprüfungen haben ergeben, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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