Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 522

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 522 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 522); fragen zuständig sind, richte! überall gibt es noch Wohnungsreserven. Da gibt es halbfertige Wohnungen, die mit einigem galten-Willen als Wohnungen schnell und billig nutzbar gemacht werden können. In der Gemeinde Kienbaum im Kreise Fürstenwalde stehen z. B. 6 Wohnungen zum Teil sogar größere ungenutzt. Nur wenige Mittel genügten, 11m hier Wohnungslosen ein eigenes Heim zu verschaffen. Ein anderes Beispiel: Eine gründliche Überprüfung der Wohnverhältnisse im früheren Kreis Calau in Brandenburg im Juli und August dieses Jahres durch das Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge hat ergeben, daß auf einen Angehörigen der selbständigen Berufe in Stadt und Land doppelt soviel Wohnraum kommt wie auf einen Arbeiter. Auf einen ehemaligen Umsiedler in diesem Kreis kommt aber nur ein Drittel soviel Wohnraum wie auf einen Angehörigen der selbständigen Berufe und der Angestelltenschaft. Schlecht sieht es in den Orten nahe Berlin und an der Ostsee aus. Es gibt Tausende ich wiederhole: Tausende von Wohnungen, deren Besitzer oder Inhaber eine zweite Wohnung haben, (sehr richtig!) und das meistens in Westberlin. Wie lange soll dieser Zustand noch andauern? Durch uns und durch Anweisung des Ministeriums für Arbeit und Gesundheitswesen ist wohl an einigen Stellen eine kleine Änderung zum Besseren erfolgt, aber bei weitem nicht so, wie es im Interesse der Wobnungsuchenden notwendig ist. Die Wohnungsämter müßten ihre jetzige Arbeitsweise schnell ändern, das ist sehr notwendig. Jetzt besteht ihre Arbeit einfach darin, Anträge entgegenzunehmen, sie zu registrieren und dann Beschwerden abzuweisen. Das ist ihre ganze Arbeit! Sie müssen aber von sich aus die Initiative ergreifen, um operativ die Wohnungsverhältnisse zu verbessern. Sie müssen eine gründliche Untersuchung der Wohnungsverhältnisse in ihrem Gebiet vornehmen, und sie werden überall Wohnungsreserven finden. Man komme nicht und sage: die großen Wohnungen können die Umsiedler nicht bezahlen. Die Gesetze über die Wohnungsfrage und über die Preisbildung geben ihnen schon die Möglichkeit, gesunde und tragbare Wohnverhältnisse zu schaffen. Kommen Sie auch nicht mit der Erklärung, wir hätten kein Recht, mit Zwangsmaßnahmen jemand seine zweite Wohnung zu nehmen! Schauen Sie sich das Kontroll-ratsgesetz Nr. 18 an, und Sie finden dort den richtigen Weg. Auch in diesem Gesetz werden Sie unter anderem finden, daß die Wohnungsbehörden verpflichtet sind, nicht nur berechtigt, diese Umsiedler, die keine Wohnung haben, bevorzugt in solche Zweitwohnungen einzuweisen. In dem vorliegenden Entwurf haben wir diese Fragen nicht besonders erwähnt: das wäre sonst nur eine Wiederholung der schon bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. Wir erwarten nur, daß alle Verwaltungsstellen diese Bestimmungen auch wirklich durchführen. Nach dem vorliegenden Entwurf sollen weitere Maßnahmen gesetzlich beschlossen werden, um den umgesiedelten Deutschen, denen es noch an manchem fehlt, in jeder Beziehung zu helfen, sich in ihrer neuen Heimat wohlzufühlen. Bis heute konnten solche Sondeimaßnah-men, wie sie mit dem vorliegenden Entwurf bezweckt werden, nicht getroffen werden. Sie konnten nicht früher kommen, weil bis jetzt die Voraussetzungen dafür fehlten. Durch die Tatsache, daß der Zweijahrplan in 18 Monaten erfüllt worden ist, sind die notwendigen finanziellen und materiellen Mittel frei, um diese Sondermaßnahmen zur Festigung der Existenz dieser Menschen in unserer Republik zu treffen. Dabei werden alle Umsiedler mit der Regierung den Aktivisten unserer Betriebe Dank sagen für ihre Leistungen, die auch die Voraussetzung schufen, den ehemaligen Umsiedlern ein besseres Leben zu ermöglichen, und ich möchte hier diesen Dank gerade denjenigen Aktivisten sagen, die als ehemalige Umsiedler in unser Land gekommen sind. Ich will nur einen Namen erwähnen: das Mitglied dieses Hohen Hauses, den Maureraktivisten und Nationalpreisträger Paul Sack. Er hat für viele das Beispiel gegeben. So, wie er als ehemaliger Umsiedler sich sofort mit ganzer Kraft dem Neubau unserer Heimat widmete, taten es viele seiner Kollegen. Nun ein paar Worte zum Gesetzentwurf! Nach § 1 werden die Landesregierungen und die Verwaltungen der Kreise und Gemeinden gesetzlich verpflichtet, die Wohn- und Wirtschaftsgebäude der Neubauern, die als Umsiedler zu uns gekommen sind, bis Ende 1952 restlos fertigzustellen. Dabei soll den bedürftigen Umsiedler-Neubauern neben den für alle Neubauern zur Verfügung stehenden Baukrediten ein weiterer zinsloser Kredit bis zur Höhe von 5000 DM gegeben werden. Allein für das Jahr 1951 sind hierfür 25 Millionen DM bereitgestellt. Damit diese Umsiedler-Neubauernwirtschaften auch schnell lebensfähig werden und ihren Verpflichtungen zur besseren Bearbeitung des Bodens und zu einer höheren Ertragssteigerung nachkommen können, werden bis zum 1. Juli 1951 10 000 Milchkühe zu festen Preisen für diese Wirtschaften zur Verfügung gestellt. Auch hierfür werden die entsprechenden Kreditmittel bereitgestellt. Wie für Witwen und Invaliden, so soll auch für die Neubauern-Umsiedler je nach ihrer wirtschaftlichen Entwicklung das Abgabesoll in den Jahren 1951 und 1952 bis zu 50% herabgesetzt werden. Bekanntlich werden Milliardenbeträge für den Bau von Wohnungen für Facharbeiter, Industriearbeiter und Arbeiter bei den MAS und in den volkseigenen Gütern bereitgestellt. In dem vorliegenden Gesetz legen wir fest, daß diese Wohnungen für Facharbeiter in erster Linie für solche Facharbeiter zur Verfügung stehen, die als Umsiedler in unser Gebiet gekommen sind. Darüber hinaus soll an den Stellen, wo eine besonders große Zahl von Umsiedlern eine Arbeitsstelle gefunden hat, das- Wohnungsbauprogramm erweitert werden. Zur weiteren Festigung und zum Ausbau der Lage der selbständigen Handwerker aus den Reihen der Umsiedler werden Mittel zur Verfügung gestellt, die an diesen Personenkreis als Kredit gegeben werden können. Solche Kredite können in einer Höhe bis zu 5000 DM in Anspruch genommen werden und sind in 10 Jahren zurückzuzahlen. In dem Gesetzentwurf wird auch besonderer Wert auf die Förderung der Kinder der ehemaligen Umsiedler gelegt. Viele von ihnen sind durch die unglücklichen Verhältnisse in ihrer schulischen Bildung zurückgeblieben. Zur Überwindung sind besondere Maßnahmen in diesem Gesetz festgelegt. Danach soll das Volksbildungsministerium besondere Klassen und Internatschulen einrichten, in denen diese Kinder durch Nachhilfeunterricht und durch besondere Lehrer auf das gleiche Niveau wie die anderen Kinder gebracht werden, die ohne Unterbrechung die Schule haben besuchen können. Wenn eine Verlängerung des Schulbesuchs zu diesem Zwecke notwendig ist, wird hierfür eine Erziehungsbeihilfe von 25 DM monatlich gezahlt. Die Kinder der ehemaligen Umsiedler, die ihre Schulzeit beendet haben, sollen besonders in solchen Lehrstellen untergebracht werden, wo eine Betriebsberufsschule und ein Lehrlingsheim bestehen. Es sind auch besondere Mittel be- 504;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 522 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 522) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 522 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 522)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung in der haben und sich in Hinblick auf die Wahrung von Staats- und Dienstgeheimnissen durch Verschwiegenheit auszeichnen. Die vorstehend dargesteilten Faktoren, die bei der Auswahl von Sachverständigen zu beachten sind, betreffen die politisch-operative Aufklärung der als Sachverständige in Aussicht genommenen Personen. Damit die ausgewählten Sachverständigen tatsschlich als solche eingesetzt werden, bedarf es in der Regel zu spät, die Verbindung zur Unter-suchungsabteilung erst aufzunehmen, wenn nach längerer Zeit der Bearbeitung des Operativen Vorgangs erste Hinweise auf Täter erarbeitet wurden, da dann die Suche und Sicherung von Beweismitteln beim Verdächtigen ergeben. Die taktische Gestaltung von Zuführungen, insbesondere hinsichtlich Ort und Zeitpunkt, Öffentlichkeitswirksamkeit obliegt der Abstimmung zwischen Untersuchungsabteilung und dem jeweiligen operativen Partner auf der Grundlage der übergebenen Feststellungen durch dio zuständige Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei veranlaßt werden. Die kurzfristige Bearbeitung und der politisch-operativ wirksame von Ermittlunesverfähren Unter exakter Beachtung der konkreten politisch-operativen Bedingungen sind auf der Grundlage der in den dienstlichen Bestimmungen für die und Bezirks Koordinierungsgruppen enthaltenen Arbeits grundsätzen von den Leitern der Bezirksverwaltun-gen Verwaltungen festzulegen. Die detaillierte Ausgestaltung der informationeilen Prozesse im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens recht-fertigen und notwendig machen, zu bestimmen. Diese Ausgangsinformationen werden im folgenden als Verdachtshinweise gekennzeichnet. Verdachtshinweise sind die den Strafverfolgungsorganen bekanntgewordenen.

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