Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 519

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 519 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 519); für diesen Abschnitt des Gesetzes, der heute der Volkskammer vorgelegt wird, den Anstoß gegeben. (Bravo!) Diesen Bauern, die endlich den alten Untertanengeist überwunden haben, (sehr wahr!) die endlidi begriffen haben, daß sie neben ihren demokratischen Pflichten auch noch demokratische Rechte haben, die verstanden haben, was Demokratie bedeutet, die zu ihren Verwaltungsorganen Vertrauen gezeigt haben, haben wir es zü verdanken, daß wir heute mehr als 60 000 Altsiedlern helfen, endlich aus dieser Versklavung herauszukommen. Im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik beträgt die Zahl der Altsiedler, die noch unter diesen alten Verträgen leiden, mehr als 60 000 mit einer Restverschuldung von mehr als 490 Millionen DM, (hört, hört!) die eine Hektarfläche von mehr als 500 000 ha bearbeiten. Aber wenn Sie glauben, daß bei einer einzigen Verwaltungsstelle unserer Republik, zentral oder in den Ländern, darüber irgendwelche konkreten Unterlagen Vorgelegen haben, dann irren Sie sich. Die Agenten dieser agrarkapitalistischen Gesellschaften und der hinter ihnen stehenden Banken, die sich inzwischen alle nach Westberlin abgesetzt haben, haben im Laufe dieser Jahre verstanden, sämtliche Unterlagen, die die Altsiedlerverfahren betreffen, nach Westberlin zu verschleppen und von dort aus das Inkasso über die Organe unserer Verwaltungen zu organisieren. (Hört, hört!) Deshalb begrüßt meine Partei besonders, daß man den Bauern, den Altsiedlern, die Zahlungen anerkennt, die sie einmal aus Unkenntnis, zweitens aus alter Gewohnheit, drittens auch durch die Schuld unserer staatlichen Verwaltungen nach Westberlin an diese Banditen geleistet haben. Das ist auch deshalb nötig, weil auch unsere Deutsche Investitionsbank drauf und dran war, den Altsiedlern zu erklären: Zahlungen, die ihr seit 1945 nach Westberlin geleistet habt, erkennen wir nicht an, um ihnen vielleicht noch eine Doppelzahlung aufzuerlegen. Ich glaube, wir haben alle Veranlassung, etwas selbstkritischer zu werden und uns nicht damit zu begnügen, daß uns Gesetze vorgelegt werden, wir diese Gesetze begrüßen und zur Begründung dieser Gesetze Tatsachen anfühien, die schon länger bekannt gewesen sind, aber bisher für niemand Veranlassung gewesen sind, solche Tatsachen als Alarmsignale zu betrachten und dafür zu sorgen, daß solche Dinge rechtzeitig in Ordnung gebracht werden. Meine Partei begrüßt es, daß die Anwendung dieses Gesetzes nicht nur auf Klein- und Mittelbauern zutreffen soll, sondern auf alle Altsiedler, weil alle Altsiedler von den agrarkapitalistischen Gesellschaften betrogen und geschröpft worden sind. Wir sind der Auffassung, daß die Annahme dieses Gesetzes vor allem eine Sicherung und Festigung des bäuerlichen Eigentums bedeutet. Dieses kleine Beispiel der Aktivität etlicher Bauern, die den richtigen Weg gefunden haben, um uns auf einen Krebsschaden aufmerksam zu machen, soll eine Lehre für alle werktätigen Menschen sein. Es genügt nicht, einmal am Wahltag seine Stimme abzugeben. Unsere Demokratie erfordert, daß dieses Wahlrecht, diese demokratische Pflicht tagtäglich ausgeübt wird von jedem Werktätigen, ob in der Stadt oder auf dem Lande, und daß er seine Regierung rechtzeitig aufmerksam macht, wenn er irgendwo bemerkt, daß etwas geschieht, was unmöglich im Sinne einer antifaschistisch-demokratischen Regierung liegen kann. Nur dann, wenn diese Kontrolle von unten rechtzeitig wirksam ist, kann es überhaupt eine Kontrolle von oben her geben. In dieser Zusammenarbeit der Verwaltungen oben und der auf- merksamen, wachsamen Menschen unten liegt die Sicherung unserer antifaschistisch-demokratischen Ordnung. (Lebhafter Beifall) Präsident Dieckmann: Die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Lange, der auf Grund seiner Beobachtungen und Erfahrungen als Vorsitzender der Zentralen Kommission für staatliche Kontrolle zu uns gesprochen hat, haben mit Recht die besondere Aufmerksamkeit des Hauses gefunden, und ich bin sicher, daß den Schlußfolgerungen, die er aus seiner Darstellung und aus dem Bericht über seine Erfahrungen gezogen hat, das ganze Haus vorbehaltlos zustimmt. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die vorliegenden Gesetzentwürfe. Daibei will ich eine Bemerkung machen. Ich habe schon eingangs der Sitzung darauf hingewiesen, daß eine besonders große Anzahl von Mitgliedern des Hauses heute an unserer Sitzung nicht teilnehmen kann. Das ist darin begründet, daß diese Sitzung ursprünglich nicht vorgesehen war, sondern daß ursprünglich die Disposition dahin ging, die gesamte Tagesordnung, die wir am Mittwoch vorgelegt haben, am Mittwoch zu Ende zu führen. Das war nicht möglich, weil noch ein drittes, außerordentlich wichtiges Gesetz als Entwurf von der Regierung verabschiedet werden konnte, das in den Rahmen der drei großen Gesetze der Hilfe, wie ich sie einmal nennen möchte, gehört und infolgedessen noch beraten werden mußte. Daraus ergab sich die Notwendigkeit der Anberaumung der heutigen Sitzung. Dem stand entgegen, daß eine große Anzahl der Mitglieder des Hauses und der Regierung schon feste Dispositionen für den heutigen Tag hatte treffen müssen, die es ihnen nicht ermöglichten, an der heutigen Sitzung teilzunehmen. Dabei handelt es sich um Großveranstaltungen der Nationalen Front und Konferenzen zur Vorbereitung des Fünfjahrplans mit seit langer Zeit festliegenden Terminen, die nicht mehr aufgehoben werden konnten. Ich stelle das ausdrücklich fest. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die in der Beratung miteinander verbundenen Punkte i und 2 der Tagesordnung. Die Beratung als solche ist abgeschlossen. Zur Abstimmung steht zunächst das Gesetz über Erlaß von Schulden und Auszahlung von Guthaben an alte und arbeitsunfähige Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, Drucksache Nr. 139, die zurückgeht auf die Drucksache Nr. 133. In der Drucksache Nr. 139 wird das Haus gebeten, den Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache Nr. 133 anzunehmen. Wer diesem Antrag stattgeben will, den bitte ich um das Handzeichen. Danke! Sind Gegenäußerungen oder abweichende Äußerungen? Das ist nicht der Fall. Dieses erste der drei großen Hilfsgesetze hat damit die einstimmige Zustimmung des Hauses gefunden. (Beifall) Wir kommen zur Abstimmung über das zweite der uns hier vorliegenden Gesetze, nämlich über das Gesetz über Entschuldung und Kredithilfe für Klein- und Mittelbauern. Der Antrag, das Gesetz zu verabschieden, und zwar unter Berücksichtigung einiger vom Herrn Berichterstatter vorgetragenen Änderungen, findet sich in Drucksache Nr. 138, die die Drucksache Nr. 134, den Wortlaut des Gesetzes, aufgenommen hat. Es ist noch eine kleine Druckfehlerberichtigung hier zu notieren. In der Drucksache Nr. 138 heißt es unter „Präambel Abs. 1" in der drittletzten Zeile „von Landbaugesellschaften und andere". Es muß natürlich heißen „und anderen“. Ich bitte, das zu berichtigen. 501;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 519 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 519) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 519 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 519)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Staatssicherheit. Der Minister - Berlin, den Diensteinheiten Leiter. Zur vorbeugenden politisch-ope negativ-dekadenten Jugendlich Abwehrarbeit unter Jungerwachsenen Vertraulich Staatssicherheit chlußsach rung von Großveranstaltungen, Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit angewandt werden. Entscheidungen in der politisch-operativen Arbeit, beispielsweise auch solche, die für die betroffenen Menschen einschneidende Veränderungen in ihrem Leben zur Folge haben, sollten grundsätzlich auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Bildung zu bestimmen. Die Leiter sollten sich dabei auf folgende Aufgaben konzentrieren: Die Erarbeitung inhaltlicher Vorgaben für die Ausarbeitung von Schulungs- und Qualifizierungsplänen für die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung sowie ein konkretes, termingebundenes und kontrollfähiges Programm der weiteren notwendigen Erziehungsarbeit mit den herauszuarbeiten. Dazu gehören zum Beispiel solche Festlegungen wie die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft.

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