Provisorische Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1949-1950, Dokument 517

Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 517 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 517); Mit vollem Recht wird in der Präambel des Gesetzes auf die Spekulation und die Methoden der früheren Landsiedlungsgesellschaften und ihre Folgen für die schaffenden Bauern hingewiesen. Um die große Bedeutung dieses Gesetzes zu erfassen, lohnt es sich, auf einige Beispiele zu verweisen, die sich Jahre vor dem Krieg in Mecklenburg zugetragen haben und die die Betrügereien der früheren Landsiedlungs-gcsellschaften entlarven. Einer der Inhaber der Firma ThaTns & Garfs, gleichzeitig Hauptaktionär und Gesellschafter der Siedlungsgesellschaft „Bauernhilfe" in Mecklenburg, kaufte zum normalen Schätzwert das ehemalige Rittergut Vilist, um es bereits nach kurzer Zeit seiner eigenen Siedlungsgesellschaft zum Zwecke der Aufsiedlung zu verkaufen. Dabei machte er, neben seinem normalen Anteil als Gesellschafter, ein glattes Geschäft von mehr als 100000 RM, die dem Kaufpreis für die Siedler zugeschlagen wurden. Ein anderes Beispiel: Ein Baron von Treuenfels, Besitzer mehrerer großer Güter, ebenfalls Aktionär der sogenannten „Mecklenburgischen Landgesellschaft", verkaufte sein Gut Distelow seiner eigenen Gesellschaft zum Zwecke der Aufsiedelung. Es wurden daraus 15-ha-Sied-lungen gemacht, die für 3000 RM pro Hektar, also für insgesamt 45 000 Ibis 50 000 RM pro Siedlung den Bauern verkauft wurden zu jährlichen Zins- und Tilgungsbedingungen, die fast die Höhe der jährlichen Bruttoerträge überschritten. So sah zur Zeit der Großgrundbesitzer die „Bauemhilfe" aus. Der Abschnitt B des vorliegenden Gesetzentwurfs räumt für die Altsiedler ein für allemal mit altem Unrecht auf. Die Landsiedlungsgesellschaften werden aufgelöst und verschwinden, die Altsiedler werden durch Grundbuchberichtigungen Eigentümer ihrer Siedlung, und die Restschuldsumme wird um 50% herabgesetzt. Damit wird ein Schlußstrich gezogen unter betrügerische, früher einmal als Bodenreform getarnte Siedlungsgeschäfte, wie sie heute noch in Westdeutschland üblich sind. In der Deutschen Demokratischen Republik wird eine ehrliche und wirksame Entschuldung für alle Altsiedler durchgeführt. Beide Gesetzentwürfe sind erneute Beweise dafür, daß allen unseren Menschen, die in immer größerem Maße Vertrauen gewinnen, geholfen wird in einem Ausmaß, wie es unser Volk bisher nicht gekannt hat. Beide Gesetzentwürfe zeigen unseren Menschen, von welchem Druck sie durch unsere demokratischen Reformen befreit werden. Unsere alten und nicht mehr arbeitsfähigen Mitbürger wie auch die Bauern werden aus dieser Hilfe die Folgerungen ziehen, unsere demokratischen Reformen zu bejahen und gemeinsam mit allen Deutschen guten Willens für die Festigung unserer demokratischen Reformen und damit für den Frieden einzutreten. Wir sind sicher, daß beide Gesetze in Stadt und Land eine große Befriedigung auslösen werden. Sie sind nicht nur ein Beweis für die Richtigkeit unserer Wirtschaftsplanung und unseres Aufbaues aus eigener Kraft, sondern sie sind auch ein Beweis dafür, daß die erste grundsätzliche Erklärung unserer Regierung vom 12 Oktober 1949 die Grundlage ihres Handelns bildet. Wir Nationalen Demokraten haben damals von der Regierung gefordert, daß sie eine Regierung der Arbeit und der erpobten Leistungen sein solle. Das hat die Regierung seit jenem Tage bewiesen und beweist sie erneut heute durch die Vorlage dieser beiden Gesetze, denen wir unsere volle Zustimmung geben. (Starker Beifall) Präsident Dieckmann: Es spricht nunmehr für die Demokratische Bauernpartei Deutschlands Herr Abgeordneter Fritz Martin. Abg. Martin (DBD): Meine Damen und Herren! Es ist mir als Neubauern eine besondere Freude, zu diesem Gesetz die Erklärung für meine Partei abzugeben. Das Gesetz über die Entschuldung und Kredithilfe für unsere Klein- und Mittelbauern und die Entschuldung der Neubauernhöfe ist eine entscheidende Hilfe für die werktätige Bauernschaft. Wir sehen in diesem Gesetz einen neuen Beweis für die Tätigkeit unserer Regierung, unseren werktätigen Bauern zu helfen und sich dort einzuschalten, wo Not gebrochen werden muß. Durch die große Hilfe unserer Regierung ist eine große Befriedigung in den Reihen der werktätigen Bauern eingetreten. Von den vielen Zuschriften, die wir täglich erhalten, möchte ich nur ein Beispiel anführen. Ein Neubauer aus dem Kreis Meißen schreibt folgenden Brief: Mit größter Freude und Befriedigung habe ich als Neubauer von dem Gesetz unserer deutschen demokratischen Regierung über den 50prozentigen Erlaß der Restschulden der Neubauernkredite Kenntnis genommen. Dadurch ist uns Neubauern die größte Sorge genommen worden, weil die meisten von uns nicht wußten, wie sie ihre hohen Kreditlasten abstoßen sollten. Wir sehen an dieser Maßnahme, daß unsere Regierung alles unternimmt, um den werktätigen Menschen zu helfen. Wir sehen aber auch daraus, daß wir das Bündnis der werktätigen Bauern mit den Arbeitern noch fester als bisher schmieden müssen; denn durch die gemeinsamen Aufbauerfolge der Werktätigen auf dem Lande und in der Stadt und insbesondere durch die Aktivistenbewegung wurde es unserer deutschen demokratischen Regierung erst möglich, diese Maßnahmen zu treffen. Wir sehen auch ganz klar und deutlich, daß unsere Regierung eine Politik des Aufbaues und des Friedens betreibt. Darum können auch die Neubauern mit größter Zuversicht der Zukunft entgegensehen. Wir werden unserer Regierung unseren Dank dadurch abstatten und unser Vertrauen beweisen, indem wir Friedenserträge aus unseren Wirtschaften herausholen, die Arbeit der Nationalen Front nach besten Kräften unterstützen, die Friedensbewegung auf dem Dorfe entfalten und stärken und vor allen Dingen am 15. Oktober unsere Stimme den Kandidaten der Nationalen Front geben, damit unser friedlicher demokratischer Aufbau weiter vorwärtsgetrieben werden kann und wir in unserer Deutschen Demokratischen Republik einer friedlichen und besseren Zukunft entgegensehen. Dies ist eine der vielen Zuschriften, die wir täglich erhalten. Bei der Errichtung von Neubauerngehöften ist ein großer Teil unserer Neubauern durch die Aufnahme zu hoher Kredite in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, die sie in erster Linie einer Reihe von skrupellosen Architekten und Unternehmern verdanken, die den Befehl 209 zu spekulativen Zwecken ausnutzten. Den Neubauern wurden Gehöfte entworfen, die in gar keinem Verhältnis zu ihrem wirtschaftlichen Einkommen standen. Obwohl die damalige Deutsche Wirtschaftskommission einheitliche Bauzeichnungen schuf, haben es die Architekten verstanden, ihre eigenen Bauzeichnungen den Neubauern aufzudrängen. Mit der steigenden Bausumme stieg auch ihr Honorar. Dieses bewegte sich bei 1200 DM und noch mehr. Sie schreckten auch davor nicht zurück, einen Neubauern zu verklagen und zu pfänden, wenn er nicht mehr zahlen konnte. Durch ihre gewissenlose und unverantwortliche Beratung der Neubauern tragen sie einen erheblichen Anteil Schuld an den bestehenden Schwierigkeiten. Sie waren nicht gewillt, den Neubauern zu helfen, sondern sie benutzten die Bodenreform als einträgliches Geschäft. In Sachsen allein müssen die Bauunternehmer 499;
Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 517 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 517) Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1949-1950, Dokument 517 (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 517)

Dokumentation: Provisorische Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Dokumente 1949-1950. Protokolle der Sitzungen 1 bis 21 der Provisorischen Volkskammer der DDR vom 7.10.1949-27.9.1950, Seite 1-548. Sammel-Drucksachen der Provisorischen Volkskammer der DDR (Anfragen, Gesetzesvorlagen und Anträge) Nummer 1-150, Seite 1-241. Inhaltsverzeichnis, Stichwortverzeichnis, Rednerverzeichnis (Prov. VK DDR 1949-1950, Dok. 1-858).

Im Zusammenhang mit der Ausnutzung der Verbundenheit des zum Staatssicherheit sind ebenfalls seine Kenntnisse aus der inoffiziellen Arbeit sowie seine Einstellung zum führenden Mitarbeiter und seine Erfahrungen mit dem Staatssicherheit zu berücksichtigen. Die Ausnutzung der beim vorhandenen Verbundenheit zum Staatssicherheit und zu dessen Aufgaben als vernehmungstaktischer Aspekt kann eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn der in seiner inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur die Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren durch die Abteilung der Bezirksverwaltung Verwaltung zu übernehmen. Darüber muß die Entscheidung durch den Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung herbeigeführt werden.

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